Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Ausführungen zum 3. Aufruf zum „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020“ zur Kenntnis und stimmt dem von der Verwaltung bereits aus Fristgründen gestellten Förderantrag zu.
Gegenstand des Förderantrages sind die in der Begründung aufgeführten Maßnahmen.
Begründung:
Die
Landesregierung Nordrhein-Westfalen möchte dem steigenden Leerstand in den
Innenstädten entgegenwirken. Entsprechend hat das Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen im Juli 2020
das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in
Nordrhein-Westfalen“ gestartet. Im Rahmen dieses Programms werden Landesmittel
in Höhe von 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um Städte und Gemeinden,
die besonders vom Leerstand und Schließungen von Handel und Gastronomie
betroffen sind, zu unterstützen. Bei einem Fördersatz von 90% beläuft sich der
kommunale Eigenanteil auf 10%.
Ergänzend zum bereits bewilligten Förderantrag aus dem Jahr 2020 besteht mit dem 3. Programmaufruf die Möglichkeit, weitere Fördermittel für die bewilligten sowie für neue Fördergegenstände zu beantragen. Antragsfrist war der 15. November 2021.
Der o. g. Programmaufruf ist am 4.10.2021 bei der Stadt Rheine eingegangen, daraus hat sich sowohl in Bezug auf die Antragsfrist als auch die Prüfung und Ermittlung der Möglichkeiten und Mittelerfordernisse ein enger Zeitplan ergeben.
A. Fördergegenstand „Verfügungsfonds Anmietung“ (Nr. 3.1 des Programmaufrufs)
Die aktuellen Anfragen und Gespräche führen zu einer Überzeichnung der Fördermittel, daher sollen Mehraufwendungen für ca. zwei bis vier Immobilien beantragt werden. Die zusätzliche Möglichkeit der Umbaupauschale soll nicht genutzt werden.
Bereits bei der ersten Antragstellung wurde dieser
Fördergegenstand beantragt und bewilligt. Zum Jahreswechsel 2020/2021 wurde ein
öffentlichkeitswirksamer Aufruf an interessierte Nutzer wie auch
Immobilieneigentümer zum Verfügungsfonds Anmietungen in der Rheiner Innenstadt
in Zusammenarbeit mit der EWG - Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft
für Rheine mbH gestartet. Wichtige Informationen zum Förderprogramm werden auf
einer Internetseite übersichtlich dargestellt. Bislang konnten drei kleinere
Mieteinheiten seitens der Stadt Rheine angemietet und an Nutzer aus dem Bereich
Einzelhandel und Gastronomie weitervermietet werden. Als zuwendungsfähige
Ausgaben wurden 204.100 Euro eingeplant. Die Fördermittel gemäß den derzeit
abgeschlossenen Mietverträgen belaufen sich aktuell auf 26.532 Euro. Damit
stehen noch 177.578 Euro zur Verfügung. Mit Blick auf die laufenden Gespräche
haben sich jedoch Eigentümer von 10 weiteren Leerständen bereiterklärt auf 30%
der „Alt-Miete“ zu verzichten. Auch wenn derzeit noch nicht in allen Fällen
Nutzungen absehbar sind, würde das
derzeitige Fördervolumen nicht ausreichen, um allen eine Förderung zukommen zu
lassen. Der geschätzte Bedarf beläuft sich auf ca. 265.959,49 Euro. Damit
ergibt sich eine Überzeichnung der Fördermittel aus dem Verfügungsfonds Anmietungen mit
einem offenen Delta in Höhe von 88.381 Euro. Im besten Fall können sogar noch
2-3 weitere Objekte für den Fördergegenstand angeworben werden. Daher werden im
Rahmen des dritten Aufrufs Mehrkosten für den Fördergegenstand „Verfügungsfonds
Anmietungen“ geltend gemacht. Diese belaufen sich auf 112.500 Euro. Mit einer
neuen, medialen Offensive sollen weitere Mieter angeworben werden.
B. Fördergegenstand „Schaffung von Innenstadt-Qualitäten“ (Nr. 3.5 NEU des Programmaufrufs) - Förderung von Ausstattungselementen im öffentlichen Raum
B.I A c) Stadtgrün-Elemente:
Ziel des Rahmenplanes Innenstadt als integriertes Entwicklungs- und Handelskonzept der Stadt Rheine ist, die Innenstadt Rheines attraktiver und zukunftsfähiger zu gestalten. Im Rahmen der Umsetzung des Rahmenplans wurden bereits Bereiche der Innenstadt (u. a. der Marktplatz, ein Teilbereich des Kettlerufers oder die Münsterstraße / Marktstraße) umgestaltet.
Damit die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt insgesamt noch gesteigert werden kann und um darüber hinaus ein Beitrag für mehr Grün und Widerstandsfähigkeit gegen Klimabelastungen geleistet wird, sollen 12 mobile, hochwertige Pflanzkübel aus Stahl im gesamten Innenstadtbereich aufgestellt werden. Die Elemente sind flexibel und frei beweglich und entsprechen dem im Rahmenplan beschlossenen „Gestaltungskatalog für die Fußgängerzone“. Die Rettungswege der Feuerwehr sind einzuhalten, diesbezüglich gab es und wird es Abstimmungsgespräche mit den Verantwortlichen der Feuer- und Rettungswache Rheine geben. Alle Kübel sollen mit Pflanzen wie Felsenbirne, Wacholder, langlebigen Stauden, Gräsern und jahreszeitlichem Wechselflor bepflanzt werden.
Beispiel:
In Zeiten der COVID-19-Pandemie, in denen gastronomischer Aufenthaltsraum im Freien stark gefragt ist, wurde nach dem Umbau der Marktplatz von nahezu allen anliegenden Kneipen und Restaurants als Ausweichort für Sitzmöglichkeiten genutzt. Die Gastronomen haben individuelle Ausstattungselemente für die Abgrenzung ihrer Außengastronomie genutzt. Diese sehr offene und umfangreiche Nutzung hat den Marktplatz selbst in diesen Zeiten sehr belebt.
Durch die Pflanzkübel besteht die Möglichkeit, eine Gleichheit und Einheitlichkeit der Ausstattung z. B. auch auf dem Marktplatz zu gewähren und darüber hinaus die angrenzenden Straßenzüge aufzuwerten. Da die Mobilität der Kübel stets gegeben ist, gibt es keine Nutzungseinschränkungen für größere Veranstaltungen wie den Weihnachtsmarkt oder Konzerte und können somit an verschiedenen, wechselnden Standorten genutzt werden.
Die dauerhafte Pflege, Unterhaltung und Neubepflanzung wird durch die Technischen Betriebe Rheine (TBR) sichergestellt.
B.II A f) Kunstobjekte, Wallpaintings und Street
Art
B.II.1 Kunstobjekte
Die Konzepte winter:city und summer:city sind Gemeinschaftsprojekte
unter Federführung der EWG - Entwicklungs- und
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH, die coronabedingt zur Stärkung des Einzelhandels und der
Gastronomie in der Rheiner Innenstadt entstanden sind. Konkret geht es hierbei
um die Steigerung der Aufenthaltsqualität durch besondere Highlights in der
Innenstadt. Beide Konzepte sind als
Ergebnis aus einer im Sommer 2020 durchgeführten Befragung mit Händler/innen
und Gastronom/innen sowie Bürger/innen entstanden. Die Ergebnisse zeigten, dass
ein starker Wunsch nach Projekten und Aktionen zur Steigerung der Aufenthalts-
und Verweilqualität besteht.
Die winter:city hat erstmals 2020/2021 im Zeitraum von November bis
Januar stattgefunden und der Innenstadt mit vielen kleinen Weihnachtsbäumchen,
roten Kugeln, großen Tannenbäumen, Lichtelementen und Sitzmöglichkeiten eine
Wohlfühl-Atmosphäre verliehen.
Die summer:city konnte daran anschließen und die Innenstadt in den
Sommermonaten mit bunten Lampions, einer Riesenstrandliege, „hippen“
Grünelementen und vielen Veranstaltungen aufwerten. Nun sollen beide Konzepte
verstetigt werden und in den nächsten Jahren weiterwachsen. Hierfür sollen
Fördermittel im Rahmen 3.5. Schaffung von Innenstadt-Qualitäten und hier unter
A f) beantragt werden.
Konkret ist im nächsten Jahr durch die EWG erneut eine Gestaltung der
Einkaufsstraßen im Konzentrationsbereich mit Kunstobjekten geplant. In diesem Jahr konnte
lediglich die Emsstraße als Haupteinkaufsstraße geschmückt werden. Zukünftig
sollen - auf vermehrten Wunsch der
Händler/innen - auch die Nebenstraßen (Münsterstraße, Herrenschreiberstraße)
bedient werden. Hausfassaden und öffentliche Plätze sollen ebenso wie die
vorhandenen Stadtbäume bei der kreativen Aufwertung eingebunden werden.
Künstlerisch gestaltete Elemente im Rahmen einer erneuten Straßenüberspannung
stehen ebenso wie innovative, kreative und ggf. grüne Selfie-Points im Fokus
der Überlegungen. Ein altes Angebot von MK Illumination, welches aus
Kostengründen in Rheine nicht realisierbar war, kann als
Beispielrechnung/Kostenschätzung dienen. Die Kosten belaufen sich auf ca.
15.000 Euro. Wichtig ist bei diesen Maßnahmen, dass sie eine Langlebigkeit
zumindest im Rahmen der Laufzeit der Förderkulisse haben.
Beispiel pep up Werbegestaltung – Ideen zur summer:city
Beispiel MK Illumination – Idee zur winter:city
B.II.2 Wallpaintings
Auf Initiative der ISG
Emsquartier startete das Fassadenkunst-Projekt „EmsSideGallery“ im Jahr 2020,
um in der Innenstadt von Rheine den Stadtraum mit urbaner Kunst zu gestalten.
Es werden international agierende
Künstler/innen und regionale Talente eingeladen, im Emsquartier an geeigneten
Objekten zu arbeiten. Als Pilotprojekt wurden 2020 zunächst zwei Murals
gestaltet, 2021 sind bereits vier weitere Wände im Quartier dazugekommen.
Aufbauend auf den Erfahrungen
dieser Pilotphase sollen in den kommenden Jahren weitere Murals entstehen und
das Emsquartier zu einer öffentlichen Galerie für Fassadenkunst entwickeln. Mit
dem EmsSideGallery e.V. hat sich das Projekt inzwischen auch organisatorisch
gut aufgestellt.
Um das Projekt zu
fördern, soll im Rahmen des Sofortprogrammes ein weiteres Mural umgesetzt
werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 7.500 €.
C Kosten
Der Zuschuss des
Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beläuft sich auf 90 %
der förderfähigen Kosten, 10 % der Kosten werden durch die Kommune
finanziert.
Die Höhe der
effektiven förderfähigen Kosten, die im Anschluss für die einzelnen
Fördergegenstände beantragt werden, kann unter den o.g. Beträgen liegen. Die
tatsächlich entstandenen Kosten sind im Rahmen des Verwendungsnachweises exakt
nachzuweisen und schlusszurechnen.
Nach derzeitigen Einschätzungen belaufen sich die förderfähigen Kosten auf 158.565 EUR, so dass die Stadt Rheine maximal einen Zuschuss von 142.790 EUR erhalten würde. Der städtische Eigenanteil würde sich somit auf einen Betrag von 15.857 EUR belaufen und würde aus dem Budget 5101 finanziert. Unter der Annahme, dass die Kosten für den Verfügungsfonds in Höhe von 11.250 EUR durch die EWG gedeckt werden, würde sich der Eigenanteil der Stadt auf 4.615,60 EUR reduzieren.
Maximale
förderfähige Kosten 158.656,00
EUR
Fördermittel (90%) 142.790,00 EUR
Kostendeckung
Anmietung 11.250,00 EUR
Eigenanteil
(Budget 5101) 4.615,60 EUR
D Auswirkungen
auf die Belange des kommunalen Klimaschutzes
Der Klimaschutz
ist im Zuge der Antragstellung nur mittelbar betroffen. Die Nutzung von
bestehender baulicher Substanz, die Nachnutzung von Leerständen sowie eine
Stadt der kurzen Wege fördern jedoch den Klimaschutz.
Anlage:
Förderantrag „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“
aktualisierter Konzentrationsbereich