Betreff
3. Aufruf zum Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW
Vorlage
633/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Ausführungen zum 3. Aufruf zum „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020“ zur Kenntnis und  stimmt dem von der Verwaltung bereits aus Fristgründen gestellten Förderantrag zu.

Gegenstand des Förderantrages sind die in der Begründung aufgeführten Maßnahmen.

 

 


Begründung:

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen möchte dem steigenden Leerstand in den Innenstädten entgegenwirken. Entsprechend hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen im Juli 2020 das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ gestartet. Im Rahmen dieses Programms werden Landesmittel in Höhe von 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um Städte und Gemeinden, die besonders vom Leerstand und Schließungen von Handel und Gastronomie betroffen sind, zu unterstützen. Bei einem Fördersatz von 90% beläuft sich der kommunale Eigenanteil auf 10%.

 

Ergänzend zum bereits bewilligten Förderantrag aus dem Jahr 2020 besteht mit dem 3. Programmaufruf die Möglichkeit, weitere Fördermittel für die bewilligten sowie für neue Fördergegenstände zu beantragen. Antragsfrist war der 15. November 2021.

 

Der o. g. Programmaufruf ist am 4.10.2021 bei der Stadt Rheine eingegangen, daraus hat sich sowohl in Bezug auf die Antragsfrist als auch die Prüfung und Ermittlung der Möglichkeiten und Mittelerfordernisse ein enger Zeitplan ergeben.

 

A.    Fördergegenstand „Verfügungsfonds Anmietung“ (Nr. 3.1 des Programmaufrufs)

 

Die aktuellen Anfragen und Gespräche führen zu einer Überzeichnung der Fördermittel, daher sollen Mehraufwendungen für ca. zwei bis vier Immobilien beantragt werden. Die zusätzliche Möglichkeit der Umbaupauschale soll nicht genutzt werden.

 

Bereits bei der ersten Antragstellung wurde dieser Fördergegenstand beantragt und bewilligt. Zum Jahreswechsel 2020/2021 wurde ein öffentlichkeitswirksamer Aufruf an interessierte Nutzer wie auch Immobilieneigentümer zum Verfügungsfonds Anmietungen in der Rheiner Innenstadt in Zusammenarbeit mit der EWG - Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH gestartet. Wichtige Informationen zum Förderprogramm werden auf einer Internetseite übersichtlich dargestellt. Bislang konnten drei kleinere Mieteinheiten seitens der Stadt Rheine angemietet und an Nutzer aus dem Bereich Einzelhandel und Gastronomie weitervermietet werden. Als zuwendungsfähige Ausgaben wurden 204.100 Euro eingeplant. Die Fördermittel gemäß den derzeit abgeschlossenen Mietverträgen belaufen sich aktuell auf 26.532 Euro. Damit stehen noch 177.578 Euro zur Verfügung. Mit Blick auf die laufenden Gespräche haben sich jedoch Eigentümer von 10 weiteren Leerständen bereiterklärt auf 30% der „Alt-Miete“ zu verzichten. Auch wenn derzeit noch nicht in allen Fällen Nutzungen absehbar sind,  würde das derzeitige Fördervolumen nicht ausreichen, um allen eine Förderung zukommen zu lassen. Der geschätzte Bedarf beläuft sich auf ca. 265.959,49 Euro. Damit ergibt sich eine Überzeichnung der Fördermittel aus dem Verfügungsfonds Anmietungen mit einem offenen Delta in Höhe von 88.381 Euro. Im besten Fall können sogar noch 2-3 weitere Objekte für den Fördergegenstand angeworben werden. Daher werden im Rahmen des dritten Aufrufs Mehrkosten für den Fördergegenstand „Verfügungsfonds Anmietungen“ geltend gemacht. Diese belaufen sich auf 112.500 Euro. Mit einer neuen, medialen Offensive sollen weitere Mieter angeworben werden.

 

B.     Fördergegenstand „Schaffung von Innenstadt-Qualitäten“ (Nr. 3.5 NEU des Programmaufrufs) - Förderung von Ausstattungselementen im öffentlichen Raum

B.I     A c) Stadtgrün-Elemente:

Ziel des Rahmenplanes Innenstadt als integriertes Entwicklungs- und Handelskonzept der Stadt Rheine ist, die Innenstadt Rheines attraktiver und zukunftsfähiger zu gestalten. Im Rahmen der Umsetzung des Rahmenplans wurden bereits Bereiche der Innenstadt (u. a. der Marktplatz, ein Teilbereich des Kettlerufers oder die Münsterstraße / Marktstraße) umgestaltet.

 

Damit die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt insgesamt noch gesteigert werden kann und um darüber hinaus ein Beitrag für mehr Grün und Widerstandsfähigkeit gegen Klimabelastungen geleistet wird, sollen 12 mobile, hochwertige Pflanzkübel aus Stahl im gesamten Innenstadtbereich aufgestellt werden. Die Elemente sind flexibel und frei beweglich und entsprechen dem im Rahmenplan beschlossenen „Gestaltungskatalog für die Fußgängerzone“. Die Rettungswege der Feuerwehr sind einzuhalten, diesbezüglich gab es und wird es Abstimmungsgespräche mit den Verantwortlichen der Feuer- und Rettungswache Rheine geben. Alle Kübel sollen mit Pflanzen wie Felsenbirne, Wacholder, langlebigen Stauden, Gräsern und jahreszeitlichem Wechselflor bepflanzt werden.

 

Beispiel:

In Zeiten der COVID-19-Pandemie, in denen gastronomischer Aufenthaltsraum im Freien stark gefragt ist, wurde nach dem Umbau der Marktplatz von nahezu allen anliegenden Kneipen und Restaurants als Ausweichort für Sitzmöglichkeiten genutzt. Die Gastronomen haben individuelle Ausstattungselemente für die Abgrenzung ihrer Außengastronomie genutzt. Diese sehr offene und umfangreiche Nutzung hat den Marktplatz selbst in diesen Zeiten sehr belebt.

Durch die Pflanzkübel besteht die Möglichkeit, eine Gleichheit und Einheitlichkeit der Ausstattung z. B. auch auf dem Marktplatz zu gewähren und darüber hinaus die angrenzenden Straßenzüge aufzuwerten. Da die Mobilität der Kübel stets gegeben ist, gibt es keine Nutzungseinschränkungen für größere Veranstaltungen wie den Weihnachtsmarkt oder Konzerte und können somit an verschiedenen, wechselnden Standorten genutzt werden.

Die dauerhafte Pflege, Unterhaltung und Neubepflanzung wird durch die Technischen Betriebe Rheine (TBR) sichergestellt.

 

 

B.II    A f) Kunstobjekte, Wallpaintings und Street Art

 

B.II.1  Kunstobjekte

 

Die Konzepte winter:city und summer:city sind Gemeinschaftsprojekte unter Federführung der EWG - Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH, die coronabedingt  zur Stärkung des Einzelhandels und der Gastronomie in der Rheiner Innenstadt entstanden sind. Konkret geht es hierbei um die Steigerung der Aufenthaltsqualität durch besondere Highlights in der Innenstadt. Beide Konzepte sind  als Ergebnis aus einer im Sommer 2020 durchgeführten Befragung mit Händler/innen und Gastronom/innen sowie Bürger/innen entstanden. Die Ergebnisse zeigten, dass ein starker Wunsch nach Projekten und Aktionen zur Steigerung der Aufenthalts- und Verweilqualität besteht.

 

Die winter:city hat erstmals 2020/2021 im Zeitraum von November bis Januar stattgefunden und der Innenstadt mit vielen kleinen Weihnachtsbäumchen, roten Kugeln, großen Tannenbäumen, Lichtelementen und Sitzmöglichkeiten eine Wohlfühl-Atmosphäre verliehen.

 

Die summer:city konnte daran anschließen und die Innenstadt in den Sommermonaten mit bunten Lampions, einer Riesenstrandliege, „hippen“ Grünelementen und vielen Veranstaltungen aufwerten. Nun sollen beide Konzepte verstetigt werden und in den nächsten Jahren weiterwachsen. Hierfür sollen Fördermittel im Rahmen 3.5. Schaffung von Innenstadt-Qualitäten und hier unter A f) beantragt werden.

Konkret ist im nächsten Jahr durch die EWG erneut eine Gestaltung der Einkaufsstraßen im Konzentrationsbereich mit Kunstobjekten geplant. In diesem Jahr konnte lediglich die Emsstraße als Haupteinkaufsstraße geschmückt werden. Zukünftig sollen -  auf vermehrten Wunsch der Händler/innen - auch die Nebenstraßen (Münsterstraße, Herrenschreiberstraße) bedient werden. Hausfassaden und öffentliche Plätze sollen ebenso wie die vorhandenen Stadtbäume bei der kreativen Aufwertung eingebunden werden. Künstlerisch gestaltete Elemente im Rahmen einer erneuten Straßenüberspannung stehen ebenso wie innovative, kreative und ggf. grüne Selfie-Points im Fokus der Überlegungen. Ein altes Angebot von MK Illumination, welches aus Kostengründen in Rheine nicht realisierbar war, kann als Beispielrechnung/Kostenschätzung dienen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 15.000 Euro. Wichtig ist bei diesen Maßnahmen, dass sie eine Langlebigkeit zumindest im Rahmen der Laufzeit der Förderkulisse haben.

 

Beispiel pep up Werbegestaltung – Ideen zur summer:city

 

Beispiel MK Illumination – Idee zur winter:city

B.II.2  Wallpaintings

 

Auf Initiative der ISG Emsquartier startete das Fassadenkunst-Projekt „EmsSideGallery“ im Jahr 2020, um in der Innenstadt von Rheine den Stadtraum mit urbaner Kunst zu gestalten.

 

Es werden international agierende Künstler/innen und regionale Talente eingeladen, im Emsquartier an geeigneten Objekten zu arbeiten. Als Pilotprojekt wurden 2020 zunächst zwei Murals gestaltet, 2021 sind bereits vier weitere Wände im Quartier dazugekommen.

 

Aufbauend auf den Erfahrungen dieser Pilotphase sollen in den kommenden Jahren weitere Murals entstehen und das Emsquartier zu einer öffentlichen Galerie für Fassadenkunst entwickeln. Mit dem EmsSideGallery e.V. hat sich das Projekt inzwischen auch organisatorisch gut aufgestellt.

Um das Projekt zu fördern, soll im Rahmen des Sofortprogrammes ein weiteres Mural umgesetzt werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 7.500 €.

 

C       Kosten

 

Der Zuschuss des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beläuft sich auf 90 % der förderfähigen Kosten, 10 % der Kosten werden durch die Kommune finanziert.

Die Höhe der effektiven förderfähigen Kosten, die im Anschluss für die einzelnen Fördergegenstände beantragt werden, kann unter den o.g. Beträgen liegen. Die tatsächlich entstandenen Kosten sind im Rahmen des Verwendungsnachweises exakt nachzuweisen und schlusszurechnen.

 

Nach derzeitigen Einschätzungen belaufen sich die förderfähigen Kosten auf 158.565 EUR, so dass die Stadt Rheine maximal einen Zuschuss von 142.790 EUR erhalten würde. Der städtische Eigenanteil würde sich somit auf einen Betrag von 15.857 EUR belaufen und würde aus dem Budget 5101 finanziert. Unter der Annahme, dass die Kosten für den Verfügungsfonds in Höhe von 11.250 EUR durch die EWG gedeckt werden, würde sich der Eigenanteil der Stadt auf 4.615,60 EUR reduzieren. 

 

Maximale förderfähige Kosten                     158.656,00 EUR

Fördermittel (90%)                                        142.790,00 EUR

Kostendeckung Anmietung                            11.250,00 EUR

Eigenanteil (Budget 5101)                                4.615,60 EUR

 

 

D         Auswirkungen auf die Belange des kommunalen Klimaschutzes

 

Der Klimaschutz ist im Zuge der Antragstellung nur mittelbar betroffen. Die Nutzung von bestehender baulicher Substanz, die Nachnutzung von Leerständen sowie eine Stadt der kurzen Wege fördern jedoch den Klimaschutz.

 


Anlage:

Förderantrag „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“

aktualisierter Konzentrationsbereich