Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt
und Klimaschutz zukünftig grundsätzlich für die Erarbeitung der Fortschreibung
des Rahmenplans Innenstadt und die daraus resultierenden vorbereitenden,
konzept- und planungsbezogenen Maßnahmen und Teilprojekte zuständig ist. Soweit
die Belange anderer Fachausschüsse betroffen sind, werden diese in die Beratung
und Entscheidung einbezogen.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt, dass der Bau- und Mobilitätsausschuss weiterhin
für die Beratung und Entscheidung der baulichen Umsetzung von Maßnahmen und
Teilprojekten der Fortschreibung des Rahmenplanes Innenstadt zuständig ist.
Soweit die Belange anderer Fachausschüsse betroffen sind, werden diese in die
Beratung und Entscheidung einbezogen.
Begründung:
A. Ausgangslage
und Hintergründe:
Die Stadt
Rheine erarbeitete mit Unterstützung des Planungsbüros BPW, Baumgart und
Partner, Bremen, in den Jahren 2011 bis 2013 den „Rahmenplan Innenstadt“. Der
Rahmenplan stellt als integriertes Handlungskonzept die städtebauliche,
funktionale und strukturelle Zielvorgabe für die Entwicklung der Innenstadt von
Rheine dar. Er formuliert 6 Handlungsfelder, in denen 48 konkrete Einzelmaßnahmen
definiert wurden.
Viele- aber
nicht alle – Maßnahmen und Teilprojekte dieses „Rahmenplanes 1.0“ konnten in
den Folgejahren mit Unterstützung von
Politik, Öffentlichkeit, Fachplanern und
–behörden auf den Weg gebracht und umgesetzt werden.
Aufgrund
seines entwicklungs- und prozessbezogenen Ansatzes wurden hierbei Inhalte und
Schwerpunkte einzelner Maßnahmen des Rahmenplans bereits im laufenden Geschäft
an verschiedenen Stellen geändert, angepasst oder optimiert. Dieser „Rahmenplan
1.0“ soll nun in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber zielgerichtet
abgeschlossen, abgerechnet und evaluiert werden.
Mit Blick auf
die bisherige Laufzeit und zwischenzeitlich geänderte Rahmenbedingungen und
Standortfaktoren - wie beispielsweise Bevölkerungsstrukturen, Kaufverhalten,
Klimawandel, Digitalisierung, Kerngebietsdefinition, Leerstandsanteil der
Ladenlokale und vieles mehr – sollen bisher nicht umgesetzte oder auch neu
anzuschiebende Maßnahmen innerhalb einer Fortschreibung des Rahmenplans
dahingehend geprüft werden, ob sie heute noch sinnvoll, angemessen und
zielführend sind.
Die
Fortschreibung des Rahmenplans als „Rahmenplan Innenstadt 2.0“ wird gemäß
Ratsbeschluss vom 23. Juni 2020 zzt. durch die Verwaltung vorbereitet.
B. Verwaltungsvorschlag
zum weiteren Vorgehen
Mit Beschluss
des Rates vom 26. November 2014 (Vorlage 474/14) wurde die Zuständigkeit
für die Umsetzung des Rahmenplans Innenstadt und der einzelnen Projekte dem
damaligen Bauausschuss (heute: Bau- und Mobilitätsausschuss) übertragen. Dieses
Vorgehen hat sich in Bezug auf die umsetzungs- und baubezogenen Arbeitsschritte
für Maßnahmen und Teilprojekte des Rahmenplanes Innenstadt bewährt und sollte
auch zukünftig so beibehalten werden.
Die
Erfahrungen aus dem bisherigen Vorgehen und die Anforderungen an den
„Rahmenplan 2.0“ zeigen jedoch auch, dass insbesondere bei der Erarbeitung als
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzeptes (ISEK) und in der Folge auch
bei den konzeptionellen Arbeitsschritten der Maßnahmen- und Projektbearbeitung
z. T. grundsätzliche stadtentwicklungsbezogene Fragestellungen im Vordergrund
stehen (werden).
Daher
empfiehlt die Verwaltung, diese Erarbeitungen, Beratungen und Beschlüsse zur
Fortschreibung federführend im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz zu behandeln und betroffene Fachausschüsse – wie z. B. den Bau- und
Mobilitätsausschuss – für diese Teilbereiche bei Bedarf in die Beratung
einzubinden.
C. Auswirkungen
auf den kommunalen Klimaschutz
Die von der
Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise hat keine unmittelbaren Folgewirkungen
für den kommunalen Klimaschutz.