Betreff
Fortschreibung des Rahmenplans Innenstadt: Zuständigkeit der Ausschüsse
Vorlage
637/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zukünftig grundsätzlich für die Erarbeitung der Fortschreibung des Rahmenplans Innenstadt und die daraus resultierenden vorbereitenden, konzept- und planungsbezogenen Maßnahmen und Teilprojekte zuständig ist. Soweit die Belange anderer Fachausschüsse betroffen sind, werden diese in die Beratung und Entscheidung einbezogen.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt, dass der Bau- und Mobilitätsausschuss weiterhin für die Beratung und Entscheidung der baulichen Umsetzung von Maßnahmen und Teilprojekten der Fortschreibung des Rahmenplanes Innenstadt zuständig ist. Soweit die Belange anderer Fachausschüsse betroffen sind, werden diese in die Beratung und Entscheidung einbezogen.

 


Begründung:

 

A.      Ausgangslage und Hintergründe:

 

Die Stadt Rheine erarbeitete mit Unterstützung des Planungsbüros BPW, Baumgart und Partner, Bremen, in den Jahren 2011 bis 2013 den „Rahmenplan Innenstadt“. Der Rahmenplan stellt als integriertes Handlungskonzept die städtebauliche, funktionale und strukturelle Zielvorgabe für die Entwicklung der Innenstadt von Rheine dar. Er formuliert 6 Handlungsfelder, in denen 48 konkrete Einzelmaßnahmen definiert wurden.

 

Viele- aber nicht alle – Maßnahmen und Teilprojekte dieses „Rahmenplanes 1.0“ konnten in den  Folgejahren mit Unterstützung von Politik, Öffentlichkeit, Fachplanern und
–behörden auf den Weg gebracht und umgesetzt werden.

 

Aufgrund seines entwicklungs- und prozessbezogenen Ansatzes wurden hierbei Inhalte und Schwerpunkte einzelner Maßnahmen des Rahmenplans bereits im laufenden Geschäft an verschiedenen Stellen geändert, angepasst oder optimiert. Dieser „Rahmenplan 1.0“ soll nun in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber zielgerichtet abgeschlossen, abgerechnet und evaluiert werden.

 

Mit Blick auf die bisherige Laufzeit und zwischenzeitlich geänderte Rahmenbedingungen und Standortfaktoren - wie beispielsweise Bevölkerungsstrukturen, Kaufverhalten, Klimawandel, Digitalisierung, Kerngebietsdefinition, Leerstandsanteil der Ladenlokale und vieles mehr – sollen bisher nicht umgesetzte oder auch neu anzuschiebende Maßnahmen innerhalb einer Fortschreibung des Rahmenplans dahingehend geprüft werden, ob sie heute noch sinnvoll, angemessen und zielführend sind.

 

Die Fortschreibung des Rahmenplans als „Rahmenplan Innenstadt 2.0“ wird gemäß Ratsbeschluss vom 23. Juni 2020 zzt. durch die Verwaltung vorbereitet.

 

 

 

B.      Verwaltungsvorschlag zum weiteren Vorgehen

 

Mit Beschluss des Rates vom 26. November 2014 (Vorlage 474/14) wurde die Zuständigkeit für die Umsetzung des Rahmenplans Innenstadt und der einzelnen Projekte dem damaligen Bauausschuss (heute: Bau- und Mobilitätsausschuss) übertragen. Dieses Vorgehen hat sich in Bezug auf die umsetzungs- und baubezogenen Arbeitsschritte für Maßnahmen und Teilprojekte des Rahmenplanes Innenstadt bewährt und sollte auch zukünftig so beibehalten werden.

 

Die Erfahrungen aus dem bisherigen Vorgehen und die Anforderungen an den „Rahmenplan 2.0“ zeigen jedoch auch, dass insbesondere bei der Erarbeitung als Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzeptes (ISEK) und in der Folge auch bei den konzeptionellen Arbeitsschritten der Maßnahmen- und Projektbearbeitung z. T. grundsätzliche stadtentwicklungsbezogene Fragestellungen im Vordergrund stehen (werden).

 

Daher empfiehlt die Verwaltung, diese Erarbeitungen, Beratungen und Beschlüsse zur Fortschreibung federführend im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu behandeln und betroffene Fachausschüsse – wie z. B. den Bau- und Mobilitätsausschuss – für diese Teilbereiche bei Bedarf in die Beratung einzubinden.

 

 

C.      Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise hat keine unmittelbaren Folgewirkungen für den kommunalen Klimaschutz.