Betreff
EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH - Wirtschaftsplan 2022
Vorlage
645/21
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrates der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH den Vertreter in der Gesellschafterversammlung, Herrn Dr. Peter Lüttmann, den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2022 der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH gem. § 7 Absatz 10 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages festzustellen.

 


Begründung:

 

Gemäß § 7 Absatz 10 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Nach § 13 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages wird der Wirtschaftsplan vor einer Feststellung durch die Gesellschafterversammlung im Aufsichtsrat beraten. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan beraten und einstimmig der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 Absatz 1 Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der Stadt Rheine.

 

Die im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Gesellschaftereinlagen durch die Stadt Rheine stimmen mit dem Haushaltsplanentwurf überein (siehe nachstehende Tabelle).

 

 

bisher bereitgestellt

(HH-Plan-Entwurf 2022)
EUR

Wirtschaftsplan 2022

EUR

Differenz

EUR

2022

900.000

900.000

0,00

2023

900.000

900.000

0,00

2024

900.000

900.000

0,00

2025

900.000

900.000

0,00

 

 


Anlage:

 

Wirtschaftsplan 2022 inkl. Liquiditätsplanung und Stellenplan 2022