Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrates der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH den Vertreter in der Gesellschafterversammlung, Herrn Dr. Peter Lüttmann, den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2022 der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH gem. § 7 Absatz 10 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages festzustellen.
Begründung:
Gemäß § 7 Absatz 10 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Nach § 13 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages wird der Wirtschaftsplan vor einer Feststellung durch die Gesellschafterversammlung im Aufsichtsrat beraten. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan beraten und einstimmig der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen.
Für die Beschlussfassung
des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es
gemäß § 113 Absatz 1 Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der Stadt
Rheine.
Die im Wirtschaftsplan
ausgewiesenen Gesellschaftereinlagen durch die Stadt Rheine stimmen mit dem
Haushaltsplanentwurf überein (siehe nachstehende Tabelle).
|
bisher bereitgestellt (HH-Plan-Entwurf 2022) |
Wirtschaftsplan 2022 |
Differenz |
2022 |
900.000 |
900.000 |
0,00 |
2023 |
900.000 |
900.000 |
0,00 |
2024 |
900.000 |
900.000 |
0,00 |
2025 |
900.000 |
900.000 |
0,00 |
Anlage:
Wirtschaftsplan 2022 inkl. Liquiditätsplanung und Stellenplan 2022