Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss
nimmt die Ausführungen zum konkretisierten Mobilitätskonzeptes zur Kenntnis.
Begründung:
In der Sitzung des
StUK am 1.7.21 (Vorlage 312/21) ist unter 2.a)) ein Grundsatzbeschluss zum
Mobilitätskonzept gefasst worden. Unter 2. b) ist die Verwaltung beauftragt
worden ein Bau- und Betriebskonzept zu erarbeiten.
Aufgrund der erfolgreichen
Teilnahme an dem Landeswettbewerb „Mobilität in lebenswerten Städten in NRW“
konnte eine Förderung von 20.000 € eingenommen werden.
Mit diesem
„Preisgeld“ ist durch eine Ausschreibung das Büro DKZ Kommunalberatung GmbH in
Verbindung mit der Rechtsanwaltskanzlei Hoffmann Liebs mit der Konkretisierung
des Mobilitätskonzeptes bezüglich der geplanten Quartiersgaragen
(Mobilitätshubs (MH)) beauftragt worden.
Das Ergebnis
dieser Arbeit ist u.a. die Grundlage für die Teilnahme an der 2. Stufe des o.g.
Landeswettbewerbes. Eine weitere Voraussetzung ist ein positives Votum des
Rates oder eines Ausschusses der beantragenden Stadt. Die Einreichungsfrist für
die 2.Phase des Wettbewerbes ist der 31.12.2021, der Ratsbeschluss kann im
Januar nachgereicht werden.
Aufgrund des
Anspruchs an die MH mit seinen Mobilitätsangeboten ist die erfolgreiche
Teilnahme an dem Wettbewerb ein wesentlicher Baustein für die Umsetzung der MH
mit seinen unterschiedlichsten Angeboten, in der Form wie in der Vorlage 312/21
unter Punkt C. beschrieben.
Für die Ratssitzung am 18.1.2022 wird eine Beschlussvorlage mit den Eckpunkten zum Mobilitätskonzept erstellt, eine Vorlage kann aufgrund der zeitlichen Enge nicht mehr für den Fachausschuss vorgelegt werden, sondern es erfolgt eine mündliche Vorstellung durch das Büro DKZ, um eine Vorberatung im Fachausschuss zu ermöglichen.