Betreff
Teilnahme an dem Bundeswettbewerb "Nationale Projekte des Städtebaus"
Vorlage
651/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Stadtverwaltung mit der Teilnahme am Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus – Projektaufruf 2022.

 


Begründung:

Im Rahmen des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Förderfähig sind investive, investitionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen mit ausgeprägtem städtebaulichem Bezug.

 

Die Bundesregierung stellt – vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit – 2022 erneut Haushaltsmittel für die Fortführung des Programms bereit. Die Bundesmittel werden im Haushaltsjahr 2022 bewilligt und in fünf Jahresraten (2022 bis 2026) kassenmäßig zur Verfügung gestellt. Der Wettbewerb gliedert sich in zwei Phasen, zunächst in die Einreichung von Projektvorschlägen und daran anschließend in die zweite Phase der konkreten Beantragung von Zuwendungen.

 

Informationen unter:

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zip/nps/nps-node.html

 

Mit dem Quartier Damloup werden in folgenden Bereichen „Neue Wege“ gegangen:

1.      Nachnutzung von Konversionsflächen anstelle der „grünen Wiese“

2.      Innovatives Mobilitätskonzept insbesondere im Hinblick auf die geplante Betriebs- und Abrechnungsform

3.      Dadurch deutlich verringerter Flächenverbrauch

4.      Entwässerung mittels „Schwammstadtprinzip“

5.      Erhalt der vorhandenen Grünstrukturen als maßgeblicher Faktor des Städtebaulichen Entwurfes

 

Aufgrund der für eine ländliche Region innovativen Ansätze und deren Transformierbarkeit auf anderer vergleichbare Städte und Regionen empfiehlt die Verwaltung an dem Bundesprogramm teilzunehmen.

Voraussetzung für die Teilnahme ist:

Einreichung von Projektvorschlägen – 1. Phase

In der 1. Phase ist der Projektvorschlag mit einem Beschluss des Gemeinde- bzw. Stadtrats

oder eines dafür zuständigen Ausschusses, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2022

gebilligt wird, dem BBSR bis zum 14. Dezember 2021 in Form der sogenannten Projektskizze online einzureichen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Projektskizze

Anlage 2: Merkblatt zum Förderaufruf