Beschlussvorschlag der Antragsteller:
Der Rat der
Stadt Rheine bzw. Haupt-, Digital- und Finanzausschuss beauftragt die
Verwaltung mit der Erstellung eines Digitalisierungskonzeptes "Rheine –
unsere Verwaltung 2025: Transparent, Bürgernah, Nachhaltig & Effizient"
inklusive der Erstellung eines entsprechenden Maßnahmenkataloges und einer
Zeit- und Kostenplanung. Das vorgenannte Konzept soll die Stadtverwaltung,
deren städtische Betriebe und die von der Stadt bezogenen digitalen
Dienstleistungen umfassen und die folgenden Aspekte und Parameter
berücksichtigen:
Transparenz:
·
Erhöhung
der Transparenz der politischen Prozesse und des Verwaltungshandelns durch
einen großzügigen Umgang mit öffentlichen Daten (open data), welche zeitnah,
unaufgefordert und gut recherchierbar öffentlich im Internet zur Verfügung
gestellt werden, ohne die bürgerlichen Rechte (Datenschutz und
Datensouveränität) hintanzustellen.
·
Erhöhung
der digitalen Teilhabe durch offene, niedrigschwellige, digitale
Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern (open government) auf den
Web-Seiten der Stadt Rheine
·
Möglichkeit
für jede Bürgerin und jeden Bürger, auf den Seiten der Stadt Rheine den
aktuellen Bearbeitungsstatus seines Verwaltungsvorganges (Antrag,
Informationsgesuchen, Anregung, Frage) in Erfahrung bringen zu können
Bürgernähe:
·
Der
Zugang zu öffentlichen Informationen der städtischen Politik und ihren
Verwaltungsprozessen muss jeder Bürgerin und jedem Bürger öffentlich und privat
ermöglicht werden. Hierzu sind öffentliche Terminals im Stadtgebiet zu
schaffen, die zu jeder Tag- und Nachtzeit (24/7) zugänglich und nutzbar sind.
Weiter ist ein flächendeckendes und frei zugängliches WLAN-Netz,
zumindest im Innenstadtbereich der Stadt Rheine und in den Stadtteilzentren
erforderlich, um einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu ermöglichen
·
Eine
Barrierefreiheit muss trotz des Ziels einer möglichst vollständigen
Digitalisierung von öffentlichen Informationen und Verwaltungsprozessen möglich
sein. Dies kann erreicht werden, wenn unterstützungsbedürftige Bürgerinnen und
Bürger durch Verwaltungsprozesse geführt (zum Beispiel per Videokonferenz) oder
ihnen persönlich, beispielweise im Rathaus, an einem öffentlichen Terminal bei
der Bearbeitung assistiert wird. Auch muss die digitale Betreuung von immobilen
Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden
Nachhaltigkeit:
·
Wir
wünschen uns eine digitale Verwaltung, die sich umwelt-, ressourcenschonend und
fair digital wandelt. Hierzu gehört ein IT-Management, welches den gesamten
Lebenszyklus von Soft- und Hardware inklusive der von Dritten bezogenen
IT-Dienstleistungen unter den folgenden Aspekten (Green IT) in den Fokus nimmt:
o
Geringer
Ressourcen- und Energieverbrauch bei der Herstellung unter Berücksichtigung der
geringstmöglichen Emittierung von Schadstoffen
o
Niedriger
Energieverbrauch im Betrieb
o
Wartungs-/
und Reparaturmöglichkeiten
o
Hohe
Dauer der Einsatzmöglichkeit von Hard- und Software
o
Hohe
Recyclingfähigkeit oder bei notwendiger Entsorgung die Berücksichtigung des
geringstmöglichen Energieeinsatzes bei der Entsorgung
o
Einsatz
von wiederverwendeter, refurbisheder IT-Komponenten (z.B. Smartphones, Laptops
etc.). Dies kann beispielsweise an Stellen erfolgen, die keine hohen
Leistungsanforderungen an die jeweilige IT-Ausstattung haben müssen
o
Zuführen
von IT-Ausstattung der Verwaltung in einenWiederverwendungsprozess nach dem
Refurbishing
o
Der
notwenige Strombedarf für das Hosting von Servern, Web-Diensten und weiteren
IT-Produkten und Dienstleistungen der Stadt, der städtischen Betriebe und der
von Dritten bezogenen digitalen Dienstleistungen ist aus ökologischen und erneuerbaren
Quellen zu beziehen
o
Standort
von Anbietern von Rechenzentrumsdienstleistungen, WebDiensten und weiteren
IT-Produkten und Dienstleistungen in Deutschland oder in der Europäischen
Union, um den höchstmöglichen Datenschutz zu gewährleisten
o
Berücksichtigung
von fairen und gesunden Arbeitsbedingungen bei der Herstellung, dem Betrieb und
der Wiederverwendung bzw. Entsorgung von Soft- und Hardware
Viele der
oben aufgeführten Punkte sind auch auf den Einsatz von Software anzuwenden, da
Software, beispielsweise je nach Software-Architektur, stromsparender ist als
andere.
Grundsätzlich
sind die Richtlinien 2011/65/EU (RoHS 2 = Restriction of Hazardous Substances)
vom 08.06.2011 und die Richtlinie 2012/19/EU (WEEE = Waste of Electrical and
Electronic Equipment) vom 04.07.2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
mindestens einzuhalten.
Effizienz:
·
Ziel
muss das möglichst vollständige Etablieren von digitalen Verwaltungsprozessen
und Informationsmöglichkeiten sein, um die Verwaltung der Stadt Rheine
effizient, nachhaltig und somit auch anschlussfähig für die Herausforderungen
der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts aufzustellen bzw. zu halten
·
Dabei
sind digitale Prozesse immer nach dem Prinzip "End-to-End" zu
entwickeln. Dies heißt, dass der jeweilige Verwaltungsprozess vollständig
digital aus allen zeitlich-logisch aufeinander folgenden Teilprozessen
entwickelt wird, die für die Erfüllung des konkreten Bedürfnisses (z.B.
Abmeldung einer Wohnung durch eine Bürgerin oder einen Bürger) notwendig sind
·
Die zu
entwickelnden, digitalen Prozesse müssen dabei frei von Medienbrüchen sein.
Medienbrüche entstehen immer dann, wenn der Prozess wechselnd über verschiedene
Medien betrieben wird (z.B. Bereitstellen eines digitalen Dokuments, welches
dann zum Ausfüllen ausgedruckt und danach wieder per Scannung digitalisiert
werden muss)
·
Die
etablierten Prozesse und eingesetzte Hard- und Software müssen fortwährend
überwacht und ausgewertet werden (IT-Monitoring):
o
Nutzung
der digitalisierten Prozesse und Informationsquellen
o
Prozessdurchlaufzeiten
und Abbruchquoten
o
Quantitative
Nutzung von Hard-/ und Softwarekomponenten
o
Lagerbestände
von IT-Equipment
o
Reparatur-
und Wartungskosten / Wartungsintensität
o
Lebensdauer
der eingesetzten Hard- und Software
o
Energie-/
und Ressourcenverbrauch
o
Nachhaltigkeitskennzahlen
(Quote der Wiederverwendung, Quote eingesetzter regenerativ Energieträger,
CO2-Fussabdruck)
·
Wirksamkeitskontrolle
und ständige Weiterentwicklung der IT System- und Prozesslandschaft unter
Berücksichtigung der vorgenannten Schwerpunkte TRANSPARENZ, BÜRGERNÄHE,
NACHHALTIGKEIT und EFFIZIENZ, zum Beispiel in einem kontinuierlichen
Innovations-/ und Verbesserungsprozess unter Beteiligung aller Stakeholder
(Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Politik, Verwaltungsmitarbeiter, Dritte).
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Rat der
Stadt Rheine beschließt, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: „Rheine - Unsere digitale Verwaltung 2025:
Transparent, Bürgernah, Nachhaltig und Effizient“ am 21. Dezember 2021 im
Haupt-, Digital- und Finanzausschuss gemeinsam mit der Digititalisierungsstrategie
der Stadtverwaltung Rheine zu beraten.
Begründung:
Die Verwaltung hat
bereits Anfang 2021 den Prozess zur Erstellung einer Digitalisierungsstrategie
begonnen. Unter Mitwirkung der KAAW wurde in mehreren Workshops eine
Digitalisierungsstrategie für die Verwaltung entwickelt und im Arbeitskreis
Digitales am 30. November vorgestellt.
Die
Digitalisierungsstrategie soll am 21. Dezember im Haupt-, Digital- und
Finanzausschuss beraten werden. Der Antrag der Fraktion der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: „Rheine - Unsere digitale
Verwaltung 2025: Transparent, Bürgernah, Nachhaltig und Effizient“ soll im Zusammenhang mit der erstellten
Digitalisierungsstrategie beraten werden.
Anlagen:
Antrag der Fraktion der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: „Rheine - Unsere digitale Verwaltung 2025: Transparent, Bürgernah, Nachhaltig und Effizient“: