VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat vom 14.
Mai bis einschließlich
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt, d. h. insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert.
Über die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Feststellungsbeschluss zu fassen.
Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 2). Sie ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Abwägungskontrolle mit zu beschließen.
Der Bebauungsplanergänzungsentwurf liegt ebenfalls bei (Anlage 1).
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine empfiehlt, folgende Beschlüsse zu fassen:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
2.1 Kreis
Steinfurt, Planungsamt, 48563 Steinfurt;
Stellungnahme
vom
Inhalt:
„Da ich nicht erkennen kann, wie Sie die von mir mit
Schreiben vom
Abwägungsempfehlung:
Vonseiten des Kreises Steinfurt, Der Landrat, Planungsamt,
wird bemängelt, dass die von ihnen mit Schreiben vom
Es ist darauf hinzuweisen, dass die gegebenen Hinweise sehr wohl im Umweltbericht zu dieser Bebauungsplanergänzung berücksichtigt worden sind (vgl. Kapitel 6 der Begründung).
Die bisher unbebauten Flächen am Ende des Wendehammers Schulten Sundern sind mit Realisierung des Gewerbegebietes Mesum-Süd vorgeprägt. Die Auswirkungen des bereits realisierten G- bzw. SO-Gebietes in der Größe von insgesamt 6 ha werden durch diese sinnvolle Arrondierung und den Abschluss des Gebietes nur geringfügig verändert, bzw. negative Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Demzufolge ist weder eine bandartige Ausbreitung des Siedlungsraumes entlang der B 481 vorprogrammiert, noch führt die Realisierung der Planung zu einer weiteren Zersiedlung der Landschaft.
Die entsprechenden Anregungen des Kreises Steinfurt, Der Landrat, Planungsamt, sind im Umweltbericht zu der Bebauungsplanergänzung behandelt worden. Die Inanspruchnahme dieser Flächen als Sondergebietsfläche ist eine sinnvolle Arrondierung und bildet den Abschluss des Gewerbegebietes Mesum-Süd.
2.2 Energie- und
Wasserversorgung Stadtwerke
Stellungnahme
vom
Inhalt:
„Zu dem o. g. Bebauungsplan haben wir folgende Bedenken
vorzubringen.
Hinweis zur Stromversorgung:
Zur geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes steht nur
eine Leistung von 30 – 50 kW aus dem Niederspannungsnetz zur Verfügung.
Sollte der Leistungsbedarf diesen Wert überschreiten, so
sind zusätzliche Erschließungsmaßnahmen notwendig.
Wir bitten den Bauherrn bzw. Investor auf diese
Gegebenheit hinzuweisen, damit im Vorfeld mit der EWR Kontakt aufgenommen
werden kann.“
Abwägungsempfehlung:
Die Anregungen der Energie- und Wasserversorgung Stadtwerke Rheine GmbH beziehen sich auf die Durchführung des Sondergebietes für das Autohaus.
Es ist selbstverständlich, dass der Bauherr bzw. der Investor – bei einem größeren Leistungsbedarf – sich mit der EWR in Verbindung setzt.
In diesem Fall wurde dem Bauherrn bzw. dem Investor der gegebene Hinweis vorgetragen; vonseiten des Autohauses wird keine größere Leistung als 30 bis 50 kW aus dem Niederspannungsnetz benötigt.
2.3 Sonstige
Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass vonseiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II. Beschlüsse
über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwick-
lungsausschusses „Planung
und Umwelt“
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ zu den während der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 094/07) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 094/07) und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplanergänzungsentwurf
Anlage 2: Begründung
Anlage 3: 01 Erg. Vorlage 094/07 zum Vorverfahren