Betreff
Breitbandausbau in der Stadt Rheine
Erschließung der unzureichend versorgten Bereiche im Rahmen der Graue-Flecken-Förderung
Vorlage
656/21
Aktenzeichen
5-stu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

        Der Haupt- / Digital- und Finanzausschuss beschließt, für die weitere Haushaltsplanung 2022 für den städtischen Eigenanteil zum Breitbandausbau im Rahmen der Graue-Flecken-Förderung in die mittelfristige Finanzplanung 2023, 2024 und 2025 jeweils 2 Mio. € aufzunehmen. 


Begründung:

 

Graue-Flecken-Förderprogramm

 

Seit April 2021 unterstützt die Bundesregierung mit einer Neuauflage der Breitbandförderung, dem sog. Graue-Flecken-Förderprogramm, den Breitbandausbau in Gebieten, in denen sich der Ausbau nicht rentiert und ein Marktversagen festgestellt wird.

 

Die bisherige Aufgreifschwelle des sog. Weiße-Flecken-Förderprogramms wurde von 30 Mbit/s auf 100 Mbit/s erhöht. D.h. alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen (sog. graue Flecken), sind förderfähig. Die sozioökonomischen Schwerpunkte eines Fördergebietes, hierzu zählen neben Schulen, Krankenhäusern und Gewerbegebieten auch Verkehrsknotenpunkte, Behörden sowie kleine und mittlere Unternehmen, sind unabhängig von der Aufgreifschwelle grundsätzlich förderfähig, solange sie nicht bereits gigabitfähig erschlossen sind.

 

Ab 2023 werden Adressen gem. Förderrichtlinie förderfähig, die mit weniger als 200 Mbit/s symmetrisch versorgt sind und dürfen ab 2025 versorgt werden. Der Förderaufruf dazu ist jedoch noch nicht erfolgt.

 

In Rheine kommen verschiedene Techniken zur Datenanbindung der Haushalte zum Einsatz. Ein kurzer Überblick über die Auswirkungen auf die einzelnen Übertragungsarten:

 

-       Adressen, die über das Kabelnetz der Vodafone versorgt werden (HFC Adressen), sind per definitionem Stand heute nicht förderfähig.

 

-       Der Projektträger hat die grundsätzliche Annahme getroffen, dass die normale Vectoring Technik grundsätzlich nicht in der Lage ist, 100 Mbit/s sicher zu gewährleisten. Dieses ist nur mit Supervectoring möglich. Damit werden automatisch alle mit herkömmlicher Vectoringtechnik erschlossenen und noch nicht FTTH oder HFC versorgten Adressen automatisch förderfähig.

 

-       Die Supervectoring-Adressen, die mit über 100 Mbit/s versorgt werden, aber weder einen Glasfaser-, noch einen HFC Anschluss haben, werden grundsätzlich ab 2023 förderfähig. Aktiv versorgt werden dürfen diese Adressen frühestens ab 2025.

 

-       Es besteht eine Ausnahmeregelung, wenn an den Ü100 Supervectoringadressen sogenannte sozioökonomische Treiber (KMU, Schulen, Infrastrukturknotenpunkte und sonstige Institutionen) angesiedelt sind. Diese sind ab sofort unmittelbar förderfähig.

 


 

Auswertung Markterkundung Stadt Rheine

 

Die Graue-Flecken-Förderung setzt, wie bereits bei der vorhergehenden Förderung voraus, dass zunächst eine Markterkundung über die unterversorgten Bereiche erfolgt. Die neue Bedingung ist, dass im Förderfall das Auswahlverfahren innerhalb eines Jahres nach der Markterkundung gestartet wird (Veröffentlichung der Ausschreibung). Der Kreis Steinfurt hat – auch für das Stadtgebiet Rheine – in diesem Jahr eine Markterkundung zur Breitbandversorgung im Kreisgebiet durchgeführt. Teilnahmefrist war der 17.8.2021. Folgende Unternehmen haben für die Stadt Rheine relevante Versorgungsdaten geliefert:

 

§  EWE

§  Telekom

§  Stadtwerke Rheine

§  Vodafone

 

Zusammengefasstes Ergebnis:


Adressen nach bestmöglicher Versorgung:

 

§  FTTH:                                                                                                                       2329

§  HFC Versorgung (hybrides Kabel-Glasfasernetz nicht förderfähig)                     13071

§  SVectoring > 100 Mbit/s (förderfähig ab 2023)                                         850

§  Unmittelbar förderfähige Adressen                                                            7929

o   Davon Versorgung < 100 Mbit/s                                                     7840

o   Davon sozioökonomische Treiber > 100 Mbit/s                           89

Gesamtanzahl - Adressen:                                                                                      24179

 

In Summe ergeben sich 7929 unmittelbar förderfähige Adressen. Von diesen liegt ein großer Teil in weitgehend verdichteten Ortsteilen, welche flächendeckend förderfähig sind:

 

§  Hauenhorst und Catenhorn:             ca. 1300

§  Mesum:                                             ca. 2600

§  Elte:                                                   ca. 600

§  Altenrheine:                                       ca. 500

 

In Gellendorf sind von ca. 420 Adressen 170 förderfähig, während ca. 250 Adressen über SVectoring mit mehr als 100 Mbit/s versorgt und damit ab 2023 förderfähig sind.

 

In Rodde sind von ca. 280 Adressen 60 förderfähig, während 220 Adressen über SVectoring mit mehr als 100 Mbit/s versorgt und damit ab 2023 förderfähig sind.

 

Ca. 700 unmittelbar förderfähige Adressen befinden sich im zersiedelten Außenbereich, der ohne eine Förderung kaum eigenwirtschaftlich erschließbar sein dürfte.

Ca. 2000 unmittelbar förderfähige Adressen liegen im innerstädtischen Bereich und sind zum Teil vereinzelt, zum Teil in kleineren Clustern über das Stadtgebiet verteilt.

 

Adressen, für die eine eindeutige Empfehlung ausgesprochen werden kann:

 

Die ca. 700 Adressen im Außenbereich werden sich ohne eine Förderung nicht erschließen lassen. Zudem gibt es in diesem Bereich keine nennenswerte Zahl von SVectoring Adressen, die rechtfertigen würden, auf die Förderung in 2023 zu warten. Dafür ist in diesem Bereich die aktuelle Versorgung zu schlecht und der Bedarf bei den jetzt förderfähigen Adressen zu groß.

Gleiches gilt auch für die flächendeckend und unmittelbar förderfähigen Ortsteile Hauenhorst und Catenhorn, Mesum, Elte sowie Altenrheine.

 

Andere Bereiche inkl. Innenstadt:

 

Für die anderen Bereiche ist noch zu prüfen, ob und wie ein geförderter Ausbau sinnvoll ist. Angestrebt wird grundsätzlich der vollständige FTTH Ausbau – also ein Ausbau auch dort, wo aktuell keine Förderung möglich ist. In diesen Lagen stellt sich die aktuelle Versorgung der einzelnen Adresse sehr heterogen dar. Hier gibt es Einzeladressen oder kleinere Cluster, die < 100 Mbit/s versorgt sind und grundsätzlich in der 1. Phase förderfähig wären. Daneben liegen Einzeladressen oder Cluster, die erst in der 2. Förderphase (<200 Mbit/s) oder wegen der HFC-Versorgung gar nicht förderfähig sind.

 

Weiteres Verfahren:

 

Um einen Förderantrag stellen zu können, ist der Nachweis, dass der städtische Eigenanteil erbracht werden kann, notwendig. Diese Mittel sind folglich in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen. Derzeit werden die verschiedenen Modelle des Betriebs und der Förderung geprüft. In Frage kommen das bisher im laufenden Ausbau zur Erschließung der Weißen Flecken angewandte Wirtschaftlichkeitslückenmodell sowie das sog. Betreibermodell, bei dem eine Tochtergesellschaft Netzinhaber würde und einen Betreiber ausschreiben würde.

 

Zur Entscheidung über das Modell und zu der Frage, ob alle förderfähigen Adressen im innerstädtischen Bereich in den Förderantrag aufgenommen werden sollten, wird es eine Beratung im Aufsichtsrat der Stadtwerke und im Rat der Stadt Rheine Anfang 2022 geben. Es wird daher zunächst empfohlen, den in diesen Betrachtungen aus heutiger Sicht maximal notwendigen Eigenanteil in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen.

Wenn die Stadt Rheine in das Förderprogramm aufgenommen wird, muss die Veröffentlichung der Ausschreibung spätestens im August 2022 erfolgen. Wenn die Veröffentlichung später erfolgt, muss eine erneute Markterkundung durchgeführt werden.

 

 

Kosten für die Kommune

 

Eigenanteil der Kommune:

 

Die Fördersätze verbleiben analog zum bisherigen Verfahren:

§  50 % Förderung Bund

§  40 % Förderung Land

§  10 % Eigenanteil Kommune

 

Finanzierung:

 

Für die zersiedelten Adressen im Außenbereich wird eine Wirtschaftlichkeitslücke von 20.000 € pro Adresse zugrunde gelegt; für die Adressen in den Ortsteilen im verdichteten Bereich eine Wirtschaftlichkeitslücke von 4.500 € pro Adresse. Im Innenstadtbereich mit zersiedelten Adressen und verdichteten Bereichen wird eine Wirtschaftlichkeitslücke von 11.200 € zugrunde gelegt. Hieraus ergibt sich folgende Berechnung:

 

Bereich

Anzahl der unterversorgten Adressen

Eigenanteil 10% der Wirtschaftlichkeitslücke

WL
Kosten/Adresse

Außenbereich

700

1.400.000 €

20.000 €

Hauenhorst /Catenhorn

1.300

585.000 €

4.500 €

Mesum

2.600

1.170.000 €

4.500 €

Elte und Heine

600

270.000 €

4.500 €

Altenrheine

500

225.000 €

4.500 €

Rodde, Gellendorf (2 Cluster)

230

103.500 €

4.500 €

Innenstadtbereich

2.000

2.240.000 €

11.200 €

Gesamt

7.930

5.993.500 €

7.558 €

 

Dieser Eigenanteil ist auch beim Betreibermodell zugrunde zu legen.

 

Für den Haushaltsplan 2022 sind daher für die Jahre 2023, 2024 und 2025 im Ergebnisplan jeweils als Aufwand für den Eigenanteil 2.000.000 € zu berücksichtigen.