Erschließung der unzureichend versorgten Bereiche im Rahmen der Graue-Flecken-Förderung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- / Digital- und Finanzausschuss beschließt, für die weitere Haushaltsplanung 2022 für den städtischen Eigenanteil zum Breitbandausbau im Rahmen der Graue-Flecken-Förderung in die mittelfristige Finanzplanung 2023, 2024 und 2025 jeweils 2 Mio. € aufzunehmen.
Begründung:
Graue-Flecken-Förderprogramm
Seit April 2021 unterstützt die Bundesregierung mit einer Neuauflage der Breitbandförderung, dem sog. Graue-Flecken-Förderprogramm, den Breitbandausbau in Gebieten, in denen sich der Ausbau nicht rentiert und ein Marktversagen festgestellt wird.
Die bisherige Aufgreifschwelle des sog. Weiße-Flecken-Förderprogramms wurde von 30 Mbit/s auf 100 Mbit/s erhöht. D.h. alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen (sog. graue Flecken), sind förderfähig. Die sozioökonomischen Schwerpunkte eines Fördergebietes, hierzu zählen neben Schulen, Krankenhäusern und Gewerbegebieten auch Verkehrsknotenpunkte, Behörden sowie kleine und mittlere Unternehmen, sind unabhängig von der Aufgreifschwelle grundsätzlich förderfähig, solange sie nicht bereits gigabitfähig erschlossen sind.
Ab 2023 werden Adressen gem.
Förderrichtlinie förderfähig, die mit weniger als 200 Mbit/s symmetrisch
versorgt sind und dürfen ab 2025
versorgt werden. Der Förderaufruf dazu ist jedoch noch nicht erfolgt.
In
Rheine kommen verschiedene Techniken zur Datenanbindung der Haushalte zum
Einsatz. Ein kurzer Überblick über die Auswirkungen auf die einzelnen
Übertragungsarten:
-
Adressen, die über das Kabelnetz der Vodafone versorgt
werden (HFC Adressen), sind per definitionem
Stand heute nicht förderfähig.
-
Der Projektträger hat die grundsätzliche Annahme getroffen,
dass die normale Vectoring Technik
grundsätzlich nicht in der Lage ist, 100 Mbit/s sicher zu gewährleisten. Dieses
ist nur mit Supervectoring möglich. Damit werden automatisch alle mit
herkömmlicher Vectoringtechnik erschlossenen und noch nicht FTTH oder HFC
versorgten Adressen automatisch förderfähig.
-
Die Supervectoring-Adressen,
die mit über 100 Mbit/s versorgt werden, aber weder einen Glasfaser-, noch
einen HFC Anschluss haben, werden grundsätzlich ab 2023 förderfähig. Aktiv
versorgt werden dürfen diese Adressen frühestens ab 2025.
-
Es besteht eine Ausnahmeregelung, wenn an den Ü100
Supervectoringadressen sogenannte sozioökonomische
Treiber (KMU, Schulen, Infrastrukturknotenpunkte und sonstige
Institutionen) angesiedelt sind. Diese sind ab sofort unmittelbar förderfähig.
Auswertung Markterkundung Stadt Rheine
Die
Graue-Flecken-Förderung setzt, wie bereits bei der vorhergehenden Förderung
voraus, dass zunächst eine Markterkundung über die unterversorgten Bereiche
erfolgt. Die neue Bedingung ist, dass im Förderfall das Auswahlverfahren innerhalb eines Jahres nach der
Markterkundung gestartet wird (Veröffentlichung der Ausschreibung). Der Kreis
Steinfurt hat – auch für das Stadtgebiet Rheine – in diesem Jahr eine
Markterkundung zur Breitbandversorgung im Kreisgebiet durchgeführt.
Teilnahmefrist war der 17.8.2021. Folgende Unternehmen haben für die Stadt Rheine relevante
Versorgungsdaten geliefert:
§
EWE
§
Telekom
§
Stadtwerke Rheine
§
Vodafone
Zusammengefasstes
Ergebnis:
Adressen nach bestmöglicher Versorgung:
§
FTTH: 2329
§
HFC Versorgung (hybrides Kabel-Glasfasernetz nicht
förderfähig) 13071
§
SVectoring > 100 Mbit/s (förderfähig ab 2023) 850
§
Unmittelbar förderfähige Adressen 7929
o
Davon Versorgung < 100 Mbit/s 7840
o
Davon sozioökonomische Treiber > 100 Mbit/s 89
Gesamtanzahl
- Adressen: 24179
In
Summe ergeben sich 7929 unmittelbar förderfähige Adressen. Von diesen liegt ein
großer Teil in weitgehend verdichteten Ortsteilen, welche flächendeckend
förderfähig sind:
§
Hauenhorst und Catenhorn: ca.
1300
§
Mesum: ca.
2600
§
Elte: ca.
600
§
Altenrheine: ca.
500
In
Gellendorf sind von ca. 420 Adressen 170 förderfähig, während ca. 250 Adressen
über SVectoring mit mehr als 100 Mbit/s versorgt und damit ab 2023 förderfähig
sind.
In
Rodde sind von ca. 280 Adressen 60 förderfähig, während 220 Adressen über
SVectoring mit mehr als 100 Mbit/s versorgt und damit ab 2023 förderfähig sind.
Ca.
700 unmittelbar förderfähige Adressen befinden sich im zersiedelten
Außenbereich, der ohne eine Förderung kaum eigenwirtschaftlich erschließbar
sein dürfte.
Ca.
2000 unmittelbar förderfähige Adressen liegen im innerstädtischen Bereich und
sind zum Teil vereinzelt, zum Teil in kleineren Clustern über das Stadtgebiet
verteilt.
Adressen, für die eine
eindeutige Empfehlung ausgesprochen werden kann:
Die
ca. 700 Adressen im Außenbereich werden sich ohne eine Förderung nicht
erschließen lassen. Zudem gibt es in diesem Bereich keine nennenswerte Zahl von
SVectoring Adressen, die rechtfertigen würden, auf die Förderung in 2023 zu
warten. Dafür ist in diesem Bereich die aktuelle Versorgung zu schlecht und der
Bedarf bei den jetzt förderfähigen Adressen zu groß.
Gleiches
gilt auch für die flächendeckend und unmittelbar förderfähigen Ortsteile
Hauenhorst und Catenhorn, Mesum, Elte sowie Altenrheine.
Andere Bereiche inkl.
Innenstadt:
Für
die anderen Bereiche ist noch zu prüfen, ob und wie ein geförderter Ausbau sinnvoll
ist. Angestrebt wird grundsätzlich der vollständige FTTH Ausbau – also ein
Ausbau auch dort, wo aktuell keine Förderung möglich ist. In diesen Lagen
stellt sich die aktuelle Versorgung der einzelnen Adresse sehr heterogen dar.
Hier gibt es Einzeladressen oder kleinere Cluster, die < 100 Mbit/s versorgt
sind und grundsätzlich in der 1. Phase förderfähig wären. Daneben liegen
Einzeladressen oder Cluster, die erst in der 2. Förderphase (<200 Mbit/s)
oder wegen der HFC-Versorgung gar nicht förderfähig sind.
Weiteres Verfahren:
Um
einen Förderantrag stellen zu können, ist der Nachweis, dass der städtische
Eigenanteil erbracht werden kann, notwendig. Diese Mittel sind folglich in die
mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen. Derzeit werden die verschiedenen
Modelle des Betriebs und der Förderung geprüft. In Frage kommen das bisher im
laufenden Ausbau zur Erschließung der Weißen Flecken angewandte
Wirtschaftlichkeitslückenmodell sowie das sog. Betreibermodell, bei dem eine
Tochtergesellschaft Netzinhaber würde und einen Betreiber ausschreiben würde.
Zur
Entscheidung über das Modell und zu der Frage, ob alle förderfähigen Adressen
im innerstädtischen Bereich in den Förderantrag aufgenommen werden sollten,
wird es eine Beratung im Aufsichtsrat der Stadtwerke und im Rat der Stadt
Rheine Anfang 2022 geben. Es wird daher zunächst empfohlen, den in diesen
Betrachtungen aus heutiger Sicht maximal notwendigen Eigenanteil in die
mittelfristige Finanzplanung einzustellen.
Wenn die Stadt Rheine in
das Förderprogramm aufgenommen wird, muss die Veröffentlichung der
Ausschreibung spätestens im August 2022 erfolgen. Wenn die Veröffentlichung
später erfolgt, muss eine erneute Markterkundung durchgeführt werden.
Kosten für die Kommune
Eigenanteil der Kommune:
Die
Fördersätze verbleiben analog zum bisherigen Verfahren:
§
50 % Förderung Bund
§
40 % Förderung Land
§
10 % Eigenanteil Kommune
Finanzierung:
Für
die zersiedelten Adressen im Außenbereich wird eine Wirtschaftlichkeitslücke
von 20.000 € pro Adresse zugrunde gelegt;
für die Adressen in den Ortsteilen im verdichteten Bereich eine
Wirtschaftlichkeitslücke von 4.500 € pro Adresse. Im Innenstadtbereich mit
zersiedelten Adressen und verdichteten Bereichen wird eine
Wirtschaftlichkeitslücke von 11.200 € zugrunde gelegt. Hieraus ergibt sich
folgende Berechnung:
Bereich |
Anzahl
der unterversorgten Adressen |
Eigenanteil
10% der Wirtschaftlichkeitslücke |
WL |
Außenbereich |
700 |
1.400.000 € |
20.000 € |
Hauenhorst
/Catenhorn |
1.300 |
585.000 € |
4.500 € |
Mesum |
2.600 |
1.170.000 € |
4.500 € |
Elte
und Heine |
600 |
270.000 € |
4.500 € |
Altenrheine |
500 |
225.000 € |
4.500 € |
Rodde,
Gellendorf (2 Cluster) |
230 |
103.500 € |
4.500 € |
Innenstadtbereich
|
2.000 |
2.240.000 € |
11.200 € |
Gesamt |
7.930 |
5.993.500 € |
7.558 € |
Dieser Eigenanteil ist
auch beim Betreibermodell zugrunde zu legen.
Für den Haushaltsplan
2022 sind daher für die Jahre 2023, 2024 und 2025 im Ergebnisplan jeweils als
Aufwand für den Eigenanteil 2.000.000 € zu berücksichtigen.