Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Antragstellenden:
Die Fraktionen FDP
und CDU beantragen:
Der Haupt-,
Digital- und Finanzausschuss soll beschließen, im Bereich Planen und Bauen,
Produkt 5301 Mobilitäts- und Verkehrsplanung,
1.
folgende Investitionsmaßnahmen zu streichen:
·
53014-0291 Schultenstraße (Salzbergener Straße bis
Schreberweg)
·
53014-520 Alte Bahnhofstraße (Dechant-Römer-Straße
bis Rheine Straße)
2.
Sämtliche Straßenbaumaßnahmen bis 2023 zu schieben,
bei denen KAG-Beiträge fällig werden.
Der Verwaltung:
1.
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss beschließt
die Straßen
·
53014-0291 Schultenstraße (Salzbergener Straße bis
Schreberweg)
·
53014-520 Alte Bahnhofstraße (Dechant-Römer-Straße
bis Rheine Straße)
aus dem
Haushaltsplan 2022 zu streichen.
2. Der
Haupt-, Digital- und Finanzausschuss beschließt sämtliche Straßenbaumaßnahmen
aus dem Haushaltsplan 2022 nach 2023 zu schieben, bei denen KAG-Beiträge fällig
werden.
3.
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss nimmt zur
Kenntnis, dass Beleuchtungsmaßnahmen, bei denen KAG-Beiträge fällig werden, im
Haushaltsplan für 2022 bleiben und nicht geschoben werden.
Begründung:
Der
Antragstellenden:
Auf den als Anlage
1 beigefügten Antrag der Fraktionen FDP und CDU vom 23.11.2021 wird verwiesen.
Der Verwaltung:
Zu 1)
„Schultenstraße und Alte Bahnhofstraße aus Haushaltsplan 2022 streichen“
Schultenstraße
(Salzbergener Straße bis Schreberweg)
Die
Schultenstraße besteht aus einer provisorischen Fahrbahnbefestigung,
provisorischer Beleuchtung und unbefestigten Seitenräumen. Sie befindet sich in
einem gebrauchstauglichen Zustand und ist überwiegend nur einseitig (westliche
Seite) angebaut. Insgesamt ist die Straße noch nicht erstmalig endgültig
hergestellt worden. In den 1960/70er Jahren sind teilweise Vorausleistungen
gezahlt worden. Für die erstmalige Herstellung sind Erschließungsbeiträge nach
BauGB zu erheben.
Ein Ausbau
ist im Zusammenhang mit den östlich der Straße befindlichen
Erschließungsflächen zu sehen.
Im Rahmen der
Ausarbeitung der Prioritätenliste Anfang 2021 war eine Entwicklung absehbar, so
dass bisher ein Ausbau für 2023 vorgesehen war.
Aktuell ist
die Bebauung der Flächen zeitlich noch nicht genau festzulegen, so dass ein
Streichen der Maßnahme zurzeit vertretbar ist.
Alte Bahnhofstraße
(Dechant-Römer-Straße bis Rheine Straße)
Die Straße befindet sich insbesondere im Abschnitt Gröningstraße bis
Dechant-Römer-Straße in einem schlechten aber gebrauchstauglichen Zustand. Der
Querschnitt ist insgesamt zu überplanen. Ein Teilstück (zwischen Veenstraße und
Gröningstraße) ist in den 1980 er Jahren bereits umgebaut worden.
Für eine Erneuerung / Verbesserung sind Straßenbaubeiträge nach KAG zu
erheben.
Im Rahmen der
Ausarbeitung der Prioritätenliste Anfang 2021 war die Notwendigkeit gesehen
worden, hier zur Verbesserung des Straßenzustands und Aufwertung des Zentrums
einen Straßenausbau vorzunehmen, so dass bisher ein Ausbau für 2024 vorgesehen
war.
Ein Streichen der Maßnahme
ist vertretbar. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der
Dorfentwicklungsplanung hierzu Ideen erfolgen, eine Neuveranschlagung ist dann
erforderlich.
Zu 2.
„Verschieben der KAG Straßenbaumaßnahmen von 2022 nach 2023“
In vielen Bereichen
des Stadtgebietes bedarf es einer Erneuerung und eines Ausbaus von Straßen und
Wegen. Um diese Ausbauerfordernisse, insbesondere von bestehenden Straßen,
bewerten zu können, ist in 2020 ein Straßenerhaltungskonzept erarbeitet worden,
was dem Bau-und Mobilitätsausschuss mit der Vorlage 236/20 am 10.06.20
vorgestellt und zur Kenntnis gegeben worden ist.
Dieses
Erhaltungskonzept bildet die Grundlage für das Straßen- und Wegekonzept –
Ausbau von Straßen. Unter Berücksichtigung einzelner fachspezifischer
Planungen, wie z.B. der Planung von Entsorgungsleitungen, Erschließung von
Wohn- und Gewerbegebieten, werden Prioritäten und ein Jahresplan für mehrere
Jahre erstellt.
In diesem Straßen-
und Wegekonzept sind Neubaumaßnahmen, Erneuerungsmaßnahmen (häufig in
Verbindung mit KAG-Beiträgen) und größere Unterhaltungsmaßnahmen aufgelistet.
Ein vergleichbares
Straßen- und Wegekonzept-Abschnitt Beleuchtung - ist für Beleuchtungsmaßnahmen
aufgestellt worden.
Durch dieses Straßen-
und Wegekonzept besteht aktuell die Möglichkeit, dass Anlieger von einem Teil
der Beitragspflicht nach KAG durch eine Förderung zu 50 % entlastet werden.
Durch ein Verschieben
verlagert sich die Ausbaunotwendigkeit in die Folgejahre, so dass der
Erneuerungsrückstau erhöht wird. Eine weitere Verschiebung über das Jahr 2023
hinaus wird darum von Seiten der Verwaltung als äußerst kritisch gesehen.
Bisheriger
Ansatz
In 2022 sollen voraussichtlich neun
Straßenbaumaßnahmen realisiert werden, bei denen Beiträge nach dem KAG NRW zu
erheben wären (siehe Anlage 2). Es
handelt sich hierbei um Straßenbaumaßnahmen, die insbesondere auf Grund der
Notwendigkeit der Erneuerung des Straßenkörpers und einer zu optimierenden
Querschnittsaufteilung zum Ausbau vorgesehen sind.
Hierzu zählen auch einige Maßnahmen, die
entgegen der ursprünglichen Planung nicht in 2021, sondern erst in 2022
umgesetzt werden können. Die erforderlichen Mittel wären dann im Rahmen von
Ermächtigungsübertragungen bereitzustellen.
Bearbeitungsstand
der Maßnahmen
Bei vielen
Straßenbaumaßnahmen sind bereits Vorarbeiten, wie Vermessung, erste Entwürfe,
Vorlagen für Ausschüsse oder auch die Informationsschreiben an die Anlieger zum
anstehenden Straßenausbau, erfolgt.
Für den
Ausbau des Alten Neuenkirchener Weges hat bereits die Offenlage und
Bürgerversammlung stattgefunden. Hier könnte in der nächsten Sitzung des Bau-
und Mobilitätsausschusses mit dem Beschluss zu den Abwägungen und den
Herstellungsmerkmalen der Planungsprozess abgeschlossen werden. Der Ausbau
könnte aber wie beantragt verschoben werden.
Auswirkungen
bei Verschiebung der Maßnahmen
Bei einem
Verschieben der Maßnahmen würden die bisherigen Planungen auf Eis gelegt
werden, um diese dann in den nächsten Jahren wieder aufzunehmen.
Es wären
allerdings zusätzliche Unterhaltungsmaßnahmen in 2022 erforderlich, um die
bisher zum Ausbau vorgesehenen Straßen verkehrssicher zu halten. Diese
Unterhaltungsmittel in Höhe von rd. 200.000 EUR wären dann im Haushalt für 2022
(Ergebnisplan) zusätzlich einzustellen.
Durch Wegfall
der KAG-Projekte in 2022 würden ersatzweise andere geplante Projekte vorrangig
bearbeitet bzw. in der Planung vorgezogen werden.
Zu 3.) „Beibehaltung
der Umsetzung der KAG Beleuchtungsmaßnahmen in 2022“
Auch
Erneuerungsmaßnahmen der Straßenbeleuchtung können eine Beitragspflicht nach
KAG auslösen. Für die Maßnahmen aus 2021 sind bereits größtenteils die Aufträge
zur Erneuerung beauftragt worden, so dass hier kein Verschieben mehr möglich
ist.
Für die
geplanten Maßnahmen für 2022 ist zunächst ein Budget angesetzt worden. Die
konkreten Maßnahmen werden Anfang des Jahres mit den zu beteiligenden
Fachabteilungen Anfang 2022 abgestimmt und dann dem Bau- und
Mobilitätsausschuss im Rahmen einer Maßnahmenliste zur Beschlussfassung vorgelegt
werden. Auch hier können KAG-Beleuchtungsmaßnahmen enthalten sein.
Da für die
Beleuchtungsmaßnahmen i. d. R. relativ kleine Beträge für die Anlieger fällig
werden und der Instandhaltungsrückstau kontinuierlich abgebaut und die
Energieeffizienz der Leuchten verbessert werden soll, wird seitens der
Verwaltung vorgeschlagen, die Beleuchtungsprojekte, die KAG-Beiträge auslösen,
weiterhin in 2022 umzusetzen.
Fazit zu den finanziellen Auswirkungen auf den
Haushaltsplan 2022
Das Streichen
der Maßnahmen zu Ziffer 1 hat lediglich Einfluss auf die Jahre 2023 und 2024
und wird hier nicht weiter behandelt.
Sofern die Straßenbaumaßnahmen, bei denen
KAG-Beiträge fällig werden, bis 2023 verschoben werden (vgl. Ziffer 2), würde
sich dies wie folgt auf den städtischen Haushalt auswirken:
Ergebnisplan
Fachbereich
5 – Planen und Bauen
Budgetverschlechterung
für das Haushaltsjahr 2022: 200.000 EUR
-
Produkt 5301
Budgetverschlechterung
für das Haushaltsjahr 2022: 200.000 EUR
Beschreibung |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
53014
– Unterhaltung Straßen |
-200.000 EUR |
0 EUR |
0
EUR |
0 EUR |
Investitionsplan
Fachbereich
5 – Planen und Bauen
Budgetverbesserung
für das Haushaltsjahr 2022: 1.195.500 EUR
-
Produkt 5301
Budgetverbesserung
für das Haushaltsjahr 2022: 1.195.500 EUR
Beschreibung |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
53014-623 Beiträge Baukosten |
-77.500 EUR 0 EUR |
77.500 EUR 0 EUR |
0
EUR 0
EUR |
0 EUR 0 EUR |
53014-627 Birkenallee (Am Stadtwalde bis Sandkampstraße)
Beiträge Baukosten |
-500.000 EUR 675.000 EUR |
500.000 EUR -675.000 EUR |
0
EUR 0
EUR |
0 EUR 0 EUR |
53014-624 Birkenallee (Dorfstraße bis Am Stadtwalde) Beiträge Baukosten |
-300.000 EUR 500.000 EUR |
300.000 EUR -500.000 EUR |
0
EUR 0
EUR |
0 EUR 0 EUR |
53014-596 Dutumer Straße (Wagnerstr. - Beethovenstr.) Beiträge Baukosten |
-315.000 EUR 450.000 EUR |
315.000 EUR 450.000 EUR |
0
EUR 0
EUR |
0 EUR 0 EUR |
53014-592 Homeyerstraße Beiträge Baukosten |
-90.000 EUR 150.000 EUR |
90.000 EUR -150.000 EUR |
0
EUR 0
EUR |
0 EUR 0 EUR |
53014-598 Krumme Straße / Steinfurter Straße
(Sprickmannstr. - Lindenstr.) – Fahrradstraße Beiträge Baukosten |
-160.000 EUR 900.000 EUR |
160.000 EUR -900.000 EUR |
0
EUR 0
EUR |
0 EUR 0 EUR |
53014-608 Ludgeristraße (Bayernstr. - Bonifatiusstr.) Beiträge Baukosten |
0 EUR 0 EUR |
0 EUR 0 EUR |
0 EUR 0
EUR |
0 EUR 0 EUR |
53014-419 Schleupestraße (Eichenstr. - Anton-Führer-Str.) Beiträge Baukosten |
-23.000 EUR 0 EUR |
23.000 EUR 0 EUR |
0
EUR 0
EUR |
0 EUR 0 EUR |
53014-5680 Staelskottenweg (Hauenhorster Straße bis BÜ) Beiträge Baukosten |
-14.000 EUR 0 EUR |
14.000 EUR 0 EUR |
0
EUR 0
EUR |
0 EUR 0 EUR |
Das Verschieben
der KAG-Maßnahmen würde sich auch auf das Haushaltsjahr 2023 deutlich
auswirken. Im Zuge der Bearbeitung des Straßen- und Wegekonzeptes –
Prioritätenliste Straßenbaumaßnahmen – werden im Frühjahr die Maßnahmen
insgesamt in der Prioritätenliste für 2023 ff verschoben werden müssen.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag FDP und CDU
Anlage 2: Tabelle KAG-Straßenbaumaßnahmen 2021/2022