Betreff
Antrag der CDU und FDP-Fraktionen - zeitliches Verschieben von Straßenbaumaßnahmen
Vorlage
657/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Antragstellenden:

 

Die Fraktionen FDP und CDU beantragen:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss soll beschließen, im Bereich Planen und Bauen, Produkt 5301 Mobilitäts- und Verkehrsplanung,

 

1.      folgende Investitionsmaßnahmen zu streichen:

·         53014-0291 Schultenstraße (Salzbergener Straße bis Schreberweg)

·         53014-520 Alte Bahnhofstraße (Dechant-Römer-Straße bis Rheine Straße)

 

2.      Sämtliche Straßenbaumaßnahmen bis 2023 zu schieben, bei denen KAG-Beiträge fällig werden.

 

 

Der Verwaltung:

 

1.      Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss beschließt die Straßen

·         53014-0291 Schultenstraße (Salzbergener Straße bis Schreberweg)

·         53014-520 Alte Bahnhofstraße (Dechant-Römer-Straße bis Rheine Straße)

aus dem Haushaltsplan 2022 zu streichen.

 

2.       Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss beschließt sämtliche Straßenbaumaßnahmen aus dem Haushaltsplan 2022 nach 2023 zu schieben, bei denen KAG-Beiträge fällig werden.

 

3.      Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass Beleuchtungsmaßnahmen, bei denen KAG-Beiträge fällig werden, im Haushaltsplan für 2022 bleiben und nicht geschoben werden.

 

 


Begründung:

 

Der Antragstellenden:

 

Auf den als Anlage 1 beigefügten Antrag der Fraktionen FDP und CDU vom 23.11.2021 wird verwiesen.

 

 

Der Verwaltung:

 

Zu 1) „Schultenstraße und Alte Bahnhofstraße aus Haushaltsplan 2022 streichen“

 

Schultenstraße (Salzbergener Straße bis Schreberweg)

 

Die Schultenstraße besteht aus einer provisorischen Fahrbahnbefestigung, provisorischer Beleuchtung und unbefestigten Seitenräumen. Sie befindet sich in einem gebrauchstauglichen Zustand und ist überwiegend nur einseitig (westliche Seite) angebaut. Insgesamt ist die Straße noch nicht erstmalig endgültig hergestellt worden. In den 1960/70er Jahren sind teilweise Vorausleistungen gezahlt worden. Für die erstmalige Herstellung sind Erschließungsbeiträge nach BauGB zu erheben.

 

Ein Ausbau ist im Zusammenhang mit den östlich der Straße befindlichen Erschließungsflächen zu sehen.

 

Im Rahmen der Ausarbeitung der Prioritätenliste Anfang 2021 war eine Entwicklung absehbar, so dass bisher ein Ausbau für 2023 vorgesehen war.

 

Aktuell ist die Bebauung der Flächen zeitlich noch nicht genau festzulegen, so dass ein Streichen der Maßnahme zurzeit vertretbar ist.

 

 

Alte Bahnhofstraße (Dechant-Römer-Straße bis Rheine Straße)

 

Die Straße befindet sich insbesondere im Abschnitt Gröningstraße bis Dechant-Römer-Straße in einem schlechten aber gebrauchstauglichen Zustand. Der Querschnitt ist insgesamt zu überplanen. Ein Teilstück (zwischen Veenstraße und Gröningstraße) ist in den 1980 er Jahren bereits umgebaut worden.

Für eine Erneuerung / Verbesserung sind Straßenbaubeiträge nach KAG zu erheben.

 

Im Rahmen der Ausarbeitung der Prioritätenliste Anfang 2021 war die Notwendigkeit gesehen worden, hier zur Verbesserung des Straßenzustands und Aufwertung des Zentrums einen Straßenausbau vorzunehmen, so dass bisher ein Ausbau für 2024 vorgesehen war.

 

Ein Streichen der Maßnahme ist vertretbar. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Dorfentwicklungsplanung hierzu Ideen erfolgen, eine Neuveranschlagung ist dann erforderlich.

 

 

Zu 2. „Verschieben der KAG Straßenbaumaßnahmen von 2022 nach 2023“

 

In vielen Bereichen des Stadtgebietes bedarf es einer Erneuerung und eines Ausbaus von Straßen und Wegen. Um diese Ausbauerfordernisse, insbesondere von bestehenden Straßen, bewerten zu können, ist in 2020 ein Straßenerhaltungskonzept erarbeitet worden, was dem Bau-und Mobilitätsausschuss mit der Vorlage 236/20 am 10.06.20 vorgestellt und zur Kenntnis gegeben worden ist.

 

Dieses Erhaltungskonzept bildet die Grundlage für das Straßen- und Wegekonzept – Ausbau von Straßen. Unter Berücksichtigung einzelner fachspezifischer Planungen, wie z.B. der Planung von Entsorgungsleitungen, Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten, werden Prioritäten und ein Jahresplan für mehrere Jahre erstellt.

 

In diesem Straßen- und Wegekonzept sind Neubaumaßnahmen, Erneuerungsmaßnahmen (häufig in Verbindung mit KAG-Beiträgen) und größere Unterhaltungsmaßnahmen aufgelistet.

Ein vergleichbares Straßen- und Wegekonzept-Abschnitt Beleuchtung - ist für Beleuchtungsmaßnahmen aufgestellt worden.

 

Durch dieses Straßen- und Wegekonzept besteht aktuell die Möglichkeit, dass Anlieger von einem Teil der Beitragspflicht nach KAG durch eine Förderung zu 50 % entlastet werden.

 

Durch ein Verschieben verlagert sich die Ausbaunotwendigkeit in die Folgejahre, so dass der Erneuerungsrückstau erhöht wird. Eine weitere Verschiebung über das Jahr 2023 hinaus wird darum von Seiten der Verwaltung als äußerst kritisch gesehen.

 

 

Bisheriger Ansatz

In 2022 sollen voraussichtlich neun Straßenbaumaßnahmen realisiert werden, bei denen Beiträge nach dem KAG NRW zu erheben wären (siehe Anlage 2). Es handelt sich hierbei um Straßenbaumaßnahmen, die insbesondere auf Grund der Notwendigkeit der Erneuerung des Straßenkörpers und einer zu optimierenden Querschnittsaufteilung zum Ausbau vorgesehen sind.

 

Hierzu zählen auch einige Maßnahmen, die entgegen der ursprünglichen Planung nicht in 2021, sondern erst in 2022 umgesetzt werden können. Die erforderlichen Mittel wären dann im Rahmen von Ermächtigungsübertragungen bereitzustellen.  

 

 

Bearbeitungsstand der Maßnahmen

Bei vielen Straßenbaumaßnahmen sind bereits Vorarbeiten, wie Vermessung, erste Entwürfe, Vorlagen für Ausschüsse oder auch die Informationsschreiben an die Anlieger zum anstehenden Straßenausbau, erfolgt.

 

Für den Ausbau des Alten Neuenkirchener Weges hat bereits die Offenlage und Bürgerversammlung stattgefunden. Hier könnte in der nächsten Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses mit dem Beschluss zu den Abwägungen und den Herstellungsmerkmalen der Planungsprozess abgeschlossen werden. Der Ausbau könnte aber wie beantragt verschoben werden.

 

 

Auswirkungen bei Verschiebung der Maßnahmen

Bei einem Verschieben der Maßnahmen würden die bisherigen Planungen auf Eis gelegt werden, um diese dann in den nächsten Jahren wieder aufzunehmen.

 

Es wären allerdings zusätzliche Unterhaltungsmaßnahmen in 2022 erforderlich, um die bisher zum Ausbau vorgesehenen Straßen verkehrssicher zu halten. Diese Unterhaltungsmittel in Höhe von rd. 200.000 EUR wären dann im Haushalt für 2022 (Ergebnisplan) zusätzlich einzustellen.

Durch Wegfall der KAG-Projekte in 2022 würden ersatzweise andere geplante Projekte vorrangig bearbeitet bzw. in der Planung vorgezogen werden.

 

 

Zu 3.) „Beibehaltung der Umsetzung der KAG Beleuchtungsmaßnahmen in 2022“

 

Auch Erneuerungsmaßnahmen der Straßenbeleuchtung können eine Beitragspflicht nach KAG auslösen. Für die Maßnahmen aus 2021 sind bereits größtenteils die Aufträge zur Erneuerung beauftragt worden, so dass hier kein Verschieben mehr möglich ist.

Für die geplanten Maßnahmen für 2022 ist zunächst ein Budget angesetzt worden. Die konkreten Maßnahmen werden Anfang des Jahres mit den zu beteiligenden Fachabteilungen Anfang 2022 abgestimmt und dann dem Bau- und Mobilitätsausschuss im Rahmen einer Maßnahmenliste zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Auch hier können KAG-Beleuchtungsmaßnahmen enthalten sein.

 

Da für die Beleuchtungsmaßnahmen i. d. R. relativ kleine Beträge für die Anlieger fällig werden und der Instandhaltungsrückstau kontinuierlich abgebaut und die Energieeffizienz der Leuchten verbessert werden soll, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Beleuchtungsprojekte, die KAG-Beiträge auslösen, weiterhin in 2022 umzusetzen.

 

 

Fazit zu den finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2022

 

Das Streichen der Maßnahmen zu Ziffer 1 hat lediglich Einfluss auf die Jahre 2023 und 2024 und wird hier nicht weiter behandelt.

 

Sofern die Straßenbaumaßnahmen, bei denen KAG-Beiträge fällig werden, bis 2023 verschoben werden (vgl. Ziffer 2), würde sich dies wie folgt auf den städtischen Haushalt auswirken:

 

 

Ergebnisplan

 

Fachbereich 5 – Planen und Bauen

Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2022: 200.000 EUR

 

-      Produkt 5301

Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2022: 200.000 EUR

 

Beschreibung

2022

2023

2024

2025

53014 – Unterhaltung Straßen

-200.000 EUR

0 EUR

0 EUR

0 EUR

 

 

Investitionsplan

 

Fachbereich 5 – Planen und Bauen

Budgetverbesserung für das Haushaltsjahr 2022: 1.195.500 EUR

 

-      Produkt 5301

Budgetverbesserung für das Haushaltsjahr 2022: 1.195.500 EUR

 

Beschreibung

2022

2023

2024

2025

53014-623
Alter Neuenkirchener Weg (Lindenstr. - Sprickmannstr.)

Beiträge

Baukosten

 

 

 

 

-77.500 EUR

0 EUR

 

 

 

 

77.500 EUR

0 EUR

 

 

 

 

0 EUR

0 EUR

 

 

 

 

0 EUR

0 EUR

53014-627

Birkenallee

(Am Stadtwalde bis Sandkampstraße) Beiträge

Baukosten

 

 

 

 

-500.000 EUR

675.000 EUR

 

 

 

 

500.000 EUR

-675.000 EUR

 

 

 

 

0 EUR

0 EUR

 

 

 

 

0 EUR

0 EUR

53014-624

Birkenallee

(Dorfstraße bis Am Stadtwalde)

Beiträge

Baukosten

 

 

 

 

-300.000 EUR

500.000 EUR

 

 

 

 

300.000 EUR

-500.000 EUR

 

 

 

 

0 EUR

0 EUR

 

 

 

 

0 EUR

0 EUR

53014-596

Dutumer Straße

(Wagnerstr. - Beethovenstr.)

Beiträge

Baukosten

 

 

 

 

-315.000 EUR

450.000 EUR

 

 

 

 

315.000 EUR

450.000 EUR

 

 

 

 

0 EUR

0 EUR

 

 

 

 

0 EUR

0 EUR

53014-592

Homeyerstraße

Beiträge

Baukosten

 

 

-90.000 EUR

150.000 EUR

 

 

90.000 EUR

-150.000 EUR

 

 

0 EUR

0 EUR

 

 

0 EUR

0 EUR

53014-598

Krumme Straße / Steinfurter Straße (Sprickmannstr. - Lindenstr.) – Fahrradstraße

Beiträge

Baukosten

 

 

 

 

 

 

-160.000 EUR

900.000 EUR

 

 

 

 

 

 

160.000 EUR

-900.000 EUR

 

 

 

 

 

 

0 EUR

0 EUR

 

 

 

 

 

 

0 EUR

0 EUR

53014-608

Ludgeristraße

(Bayernstr. - Bonifatiusstr.)

Beiträge

Baukosten

 

 

 

 

0 EUR

0 EUR

 

 

 

 

0 EUR

0 EUR

 

 

 

 

0 EUR

0 EUR

 

 

 

 

0 EUR

0 EUR

53014-419

Schleupestraße

(Eichenstr. - Anton-Führer-Str.)

Beiträge

Baukosten

 

 

 

 

-23.000 EUR

0 EUR

 

 

 

 

23.000 EUR

0 EUR

 

 

 

 

0 EUR

0 EUR

 

 

 

 

0 EUR

0 EUR

53014-5680

Staelskottenweg

(Hauenhorster Straße bis BÜ)

Beiträge

Baukosten

 

 

 

 

-14.000 EUR

0 EUR

 

 

 

 

14.000 EUR

0 EUR

 

 

 

 

0 EUR

0 EUR

 

 

 

 

0 EUR

0 EUR

 

 

Das Verschieben der KAG-Maßnahmen würde sich auch auf das Haushaltsjahr 2023 deutlich auswirken. Im Zuge der Bearbeitung des Straßen- und Wegekonzeptes – Prioritätenliste Straßenbaumaßnahmen – werden im Frühjahr die Maßnahmen insgesamt in der Prioritätenliste für 2023 ff verschoben werden müssen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag FDP und CDU

Anlage 2: Tabelle KAG-Straßenbaumaßnahmen 2021/2022