Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschlussvorschlag gem. Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zu machen, wie durch Verschieben von Bauprojekten der Investitionsplan 2022 um mindestens 20 Mio. € zu entlasten ist.
Das Ergebnis dieses Prüfauftrages ist im Haupt-, Digital-, und Finanzausschuss vorzuberaten.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Haushaltsplanentwurf 2022 wird entsprechend der Tabellen der Vorlage unter Abschnitt C - Finanzielle Auswirkungen geändert.
Begründung:
Die Begründung des Antrags ist der Anlage zu entnehmen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die größten Investitionen stehen in den nächsten Jahren im Produktbereich Gebäudemanagement (insb. Hochbau)und danach im Produkt Mobilität und Verkehrsplanung an.
Aufgrund mehrerer Einflussfaktoren, wie z.B. nicht besetze Stellen, Krankheitsausfälle, neue Aspekte in der Planung (Lüftungsanlagen), gestiegener Anforderungen (KFW-Standards), neue Förderprogramme (Dachbegrünung, KFW-Standards, Lüftungsanlagen…) konnten nicht alle Schulbauprojekte so vorangetrieben werden, wie sie im Rahmen der Zügigkeitsoffensive 2019 eingeplant wurden.
Die Verwaltung hat im Zusammenhang mit dem bestehenden Antrag und der Diskussion im Fachausschuss die Liste der Investitionen noch mal auf dem Prüfstand gestellt. Ergebnis muss eine veränderte Investitionsplanung der derzeitigen Projekte unter Berücksichtigung der absehbaren Personalsituation sein.
Dabei soll zunächst für die Haushaltsplanung 2022 eine Ansatzverschiebung von 2022 nach 2023 vorgenommen werden. Im weiteren Verlauf sollen die Schulhochbauprojekte und ihre Priorität im Schulausschuss diskutiert werden, so dass die Planung der Finanzmittel für diese Projekte zum Haushaltsjahr 2023 (einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung) neu aufgestellt werden kann.
A.
Schulbaumaßnahmen:
Ansatzverschiebung von 2022 auf 2023
Bei folgenden Schulbaumaßnahmen sind Ansatzverschiebungen in das Folgejahr denkbar:
1. GSO Marienschule Hauenhorst (5202-110112)
Investitionsplan: 910 TEUR
Ergebnisplan: 390 TEUR
2.
GSO
Annetteschule (5202-110101)
Investitionsplan: 350 TEUR
Ergebnisplan: 150 TEUR
3.
Elsa-Brändström-Realschule
(5202-950)
Investitionsplan: 14.000 TEUR von 17.000 TEUR
Daraus erfolgt keine Verschiebung des zuletzt kommunizierten Zeitplans, allerdings werden nach der letzten Abstimmung noch keine Bauleistungen in 2022 ausgeschrieben, so dass lediglich Planungskosten anfallen.
4.
Euregio-Gesamtschule
(5202-958)
Investitionsplan: 150 TEUR
5.
Elte
(5202-1101101)
Investitionsplan: 910 TEUR
6.
Michaelschule (5202-110113)
Investitionsplan: 2.500 TEUR von 3.525 TEUR
Dadurch ergibt sich keine Verzögerung des Projektes, aufgrund der letzten Zeitplanung steht detaillierter fest, welche Ausschreibungen bereits 2022 erfolgen.
Aufgrund des Schiebens von Maßnahmen muss aus Sicht der Verwaltung die Umsetzung des Medienentwicklungsplans für die betroffenen Schulen vor den Baumaßnahmen durchgeführt werden. Die dafür erforderlichen Kosten können über bestehende Haushaltsansätze abgebildet werden. Die zuständigen Fachausschüsse werden dazu im neuen Jahr eingebunden.
B.
Mobilitäts-
und Verkehrsplanung: Ansatzverschiebungen
Ein weiterer Vorschlag der
Verwaltung ist, dass für die Planung und Umsetzung der
·
Kreisverkehre „Lingener Damm / Am Stadtwalde / Hovesaatstraße“
(53014-525),
·
Kreisverkehre
„Lingener Damm / Staufenstraße / Römerstraße“ (53014-635) und
·
Kreisverkehre
„Windmühlenstraße / Sonnenstraße / Osningstraße“ (53014-528)
jeweils 1/3 der Baukosten,
insgesamt 660.000 €, aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023
verschoben werden, da in der Zeitplanung nicht alle Ausschreibungen im Jahr 2022 durchgeführt werden können (s.
Vorlage 388/21). Damit geht keine zeitliche Verzögerung nach dem derzeitig im
Bau- und Mobilitätsauschuss besprochenen Vorgehen einher.
C.
Finanzielle Auswirkungen
Ein Verschieben der o. g. Bauprojekte würde sich in der Haushaltsplanung 2022 sowie in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung wie folgt auswirken:
1.
Ergebnisplan
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Budgetverbesserung für das Haushaltsjahr 2022: 540.000 EUR
- Produktgruppe 52 – Gebäudemanagement
Budgetverbesserung für das Haushaltsjahr 2022: 540.000 EUR
Beschreibung |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
GSO
Marienschule Hauenhorst – Maßnahmenverschiebung, Projektbeginn 2023 |
390.000 EUR |
-240.000 EUR |
-150.000 EUR |
0 EUR |
GSO
Annetteschule – |
150.000 EUR |
-150.000 EUR |
0 EUR |
0 EUR |
2.
Investitionsplan
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Budgetveränderung für das Haushaltsjahr 2022: 19.480.000 EUR
Produktgruppe 52 – Gebäudemanagement
Budgetveränderung für das Haushaltsjahr 2022: 18.820.000 EUR
Beschreibung |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
GSO
Marienschule Hauenhorst – Maßnahmenverschiebung, Projektbeginn 2023 |
910.000 EUR |
-560.000 EUR |
-350.000 EUR |
0 EUR |
GSO
Annetteschule – |
350.000 EUR |
-350.000 EUR |
0 EUR |
0 EUR |
Elsa-Brändström-Realschule
– Ausschreibung der Bauleistungen erst in 2023 |
14.000.000 EUR |
-14.000.000 EUR |
0 EUR |
0 EUR |
Euregio-Gesamtschule Maßnahmenverschiebung,
Projektbeginn 2023 |
150.000 EUR |
-150.000 EUR |
0 EUR |
0 EUR |
GSO
Ludgerus-Schule Elte Maßnahmenverschiebung,
Projektbeginn 2023 |
910.000 EUR |
-910.000 EUR |
0 EUR |
0 EUR |
GSO
Michaelschule |
2.500.000 EUR |
-2.500.000 EUR |
0 EUR |
0 EUR |
Produkt 5301 – Mobilitäts- und Verkehrsplanung
Budgetveränderung für das Haushaltsjahr 2022: 660.000 EUR
Beschreibung |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Kreisverkehr "Lingener Damm/Am
Stadtwalde" – |
220.000 EUR |
-220.000 EUR |
0 EUR |
0 EUR |
Kreisverkehr Lingener Damm /
Staufenstraße / Römerstraße Verschiebung, einige
Ausschreibungen in 2023 |
220.000 EUR |
-220.000 EUR |
0 EUR |
0 EUR |
Kreisverkehr Sonnen-/
Wind-mühlenstraße Verschiebung, einige
Ausschreibungen in 2023 |
220.000 EUR |
-220.000 EUR |
0 EUR |
0 EUR |
Mit diesen Verschiebungen aus dem Produkt Gebäudemanagement und Mobilitäts- und Verkehrsplanung kann der Haushaltsplan 2022 um Investitionen in Höhe von 19.480.000 € entlastet werden.
Dazu kommt eine Entlastung im Aufwandsbereich in Höhe von 540.000 €.
Zusätzlich wird auf die Vorlage Nr. 657/21 verwiesen, die sich mit einem gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion Rheine und der FDP-Fraktion Rheine befasst, in dem die Verschiebung von Straßenbaumaßnahmen mit einer Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) beantragt wird. Sofern diesem Antrag zugestimmt wird, würde sich weitere finanzielle Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2022 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ergeben.
Anlage:
Antrag der CDU- und FDP-Fraktionen