Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Bericht über die
finanzielle Lage der Stadt Rheine nach § 2 Abs. 2 NKF-CIG zur Kenntnis.
Begründung:
Gemäß § 2 Abs.
2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie folgenden Belastung
der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen
(NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) berichtet der Kämmerer dem für den
Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigen Organ vierteljährlich über die
finanzielle Lage und die Entwicklungen. Zuletzt wurde dem Rat am 16.11.2021 im
Rahmen des Berichtswesens für den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen
(vgl. Vorlage 563/21) berichtet.
Der
beiliegende Bericht berücksichtigt die aktuelle Situation und die derzeitigen
Prognosen für das Haushaltsjahr 2021. Die Ermittlung der Belastungen erfolgt
gemäß § 4 Abs. 3 S. 2 NKF-CIG mittels eines Vergleichs der aktuellen
Prognosewerte mit den Daten der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung im
Haushaltsplan 2020 für das Jahr 2021. Diese Plandaten enthalten noch keine
Haushaltsbelastungen aus der COVID-19-Pandemie.
Im Haushalt
2021 sind außerordentliche Erträge in Höhe von 10,521 Mio. EUR eingeplant
worden.
Im Vergleich
zum letzten Bericht vom 16.11.2021 konnten nur einige Änderungen ermittelt
werden. Es können sich im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2021 aber noch
weitere Änderungen ergeben. Hierüber wird zu gegebener Zeit berichtet.
Nach
Berücksichtigung der aktuellen Prognosewerte beläuft sich der coronabedingte
und somit gemäß NKF-CIG zu isolierende Schaden für das Haushaltsjahr 2021
momentan auf 10,563 Mio. EUR und liegt somit 15 TEUR unter dem bisherigen
Prognosewert zum 31.10.2021.
Im Vergleich zum Planwert 2021 erhöhen sich die
außerordentlichen Erträge um rund 42 TEUR.
Anlagen:
Anlage 1: Coronabedingte Belastungen, Stand: 31.12.2021