Betreff
Vierteljährlicher Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Rheine nach § 2 Abs. 2 NKF-CIG
Vorlage
016/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Rheine nach § 2 Abs. 2 NKF-CIG zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie folgenden Belastung der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) berichtet der Kämmerer dem für den Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigen Organ vierteljährlich über die finanzielle Lage und die Entwicklungen. Zuletzt wurde dem Rat am 16.11.2021 im Rahmen des Berichtswesens für den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen (vgl. Vorlage 563/21) berichtet.

 

Der beiliegende Bericht berücksichtigt die aktuelle Situation und die derzeitigen Prognosen für das Haushaltsjahr 2021. Die Ermittlung der Belastungen erfolgt gemäß § 4 Abs. 3 S. 2 NKF-CIG mittels eines Vergleichs der aktuellen Prognosewerte mit den Daten der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung im Haushaltsplan 2020 für das Jahr 2021. Diese Plandaten enthalten noch keine Haushaltsbelastungen aus der COVID-19-Pandemie.

 

Im Haushalt 2021 sind außerordentliche Erträge in Höhe von 10,521 Mio. EUR eingeplant worden.

 

Im Vergleich zum letzten Bericht vom 16.11.2021 konnten nur einige Änderungen ermittelt werden. Es können sich im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2021 aber noch weitere Änderungen ergeben. Hierüber wird zu gegebener Zeit berichtet.

 

Nach Berücksichtigung der aktuellen Prognosewerte beläuft sich der coronabedingte und somit gemäß NKF-CIG zu isolierende Schaden für das Haushaltsjahr 2021 momentan auf 10,563 Mio. EUR und liegt somit 15 TEUR unter dem bisherigen Prognosewert zum 31.10.2021.

 

Im Vergleich zum Planwert 2021 erhöhen sich die außerordentlichen Erträge um rund 42 TEUR.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Coronabedingte Belastungen, Stand: 31.12.2021