Modernisierung Flutlichtanlage (LED) Sportanlage Delsen
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss beschließt, dem FC Eintracht Rheine e. V.
eine Zuwendung in Höhe von maximal 29.547 € zur Modernisierung einer
Flutlichtanlage auf dem Sportgelände „Am Delsen“ zu gewähren.
Begründung:
§ Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien
entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die
Förderfähigkeit.
§ Der Verein hat fristgerecht den als Anlage
beigefügten Förderantrag einschließlich zweier vergleichbarer Kostenvorschläge
eingereicht.
§ Der Antrag entspricht den allgemeinen
Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien. Die Gesamtkosten der
Maßnahme betragen mindestens 3.000 €.
§ Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die
Begründung im Antrag verwiesen. Die erforderliche baufachliche Stellungnahme
durch die Technischen Betriebe ist erfolgt: Die eingereichten
Vergleichsangebote sowie die Notwendigkeit der Maßnahme wurden positiv
beurteilt.
§ Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wird der
Antrag aus sportfachlicher Sicht befürwortet.
§ Der Verein ist für diese Maßnahme
vorsteuerabzugsberechtigt. Eine Förderung nach Ziffer 4.2.3 (Modernisierung)
der Sportförderrichtlinien wäre wie folgt möglich:
niedrigstes Angebot 42.210
€ (Netto)
Maximalförderung
von 70 %, 29.547
€
(da
Jugendquote über 40 % (50,76 %))
Niedrigere
Gesamtkosten führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.
§ Die im Antrag des Vereins aufgeführte Antragssumme
bezog sich auf die Bruttokosten. Es gilt hier aber wie oben dargestellt die
„Netto-Förderung“.
§ Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022
veranschlagt worden. Die Zuwendung wird vorbehaltlich der entsprechenden
Rechtskraft des Haushalts gewährt.
Anlage: Antrag FC Eintracht Rheine Flutlicht Delsen