Betreff
Antrag TC Grün-Weiß Mesum e. V.:
Grundüberholung der Tennisplätze
Vorlage
023/22
Aktenzeichen
BM - BdB - 0.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beschließt, dem TC Grün-Weiß Mesum e. V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 11.200 € zur Grundüberholung seiner Tennisplätze zu gewähren.

 


Begründung:

§  Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.

 

§  Der Verein hat fristgerecht den als Anlage beigefügten Förderantrag einschließlich zweier vergleichbarer Kostenvorschläge eingereicht.

 

§  Der Antrag entspricht den allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen mindestens 3.000 €.

 

§  Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die Begründung im Antrag verwiesen. Die erforderliche baufachliche Stellungnahme durch die Technischen Betriebe ist erfolgt: Die eingereichten Vergleichsangebote sowie die Notwendigkeit der Maßnahme wurden positiv beurteilt.

 

§  Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wird der Antrag aus sportfachlicher Sicht befürwortet.

 

§  Eine Förderung nach Ziffer 4.2.3 (Sanierung) der Sportförderrichtlinien wäre wie folgt möglich:

 

niedrigstes Angebot                                             22.471 €  (Brutto)

mögl. unerwartete Kosten / Eigenleistung           2.529 €                        

Gesamtkosten                                                      25.000 €

 

Fördersatz = 44,8 % (da Jugendquote 23,2 %)          11.200 €

                                                                                                                                                                                       

 

Niedrigere Gesamtkosten führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.

 

§  Der Verein hat eine 50%-ige Förderung beantragt. Der in der Vorlage dargestellte mögliche maximale Zuwendungsbetrag wurde besprochen. Die Differenz ist durch Eigenmittel des Vereins gedeckt.

 

§  Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022 veranschlagt worden. Die Zuwendung wird vorbehaltlich der entsprechenden Rechtskraft des Haushalts gewährt.

 


Anlage:          Antrag GW Mesum Grundüberholung Tennisplätze