Dachsanierung Tennisanlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss beschließt, dem SC Altenrheine e. V. eine
Zuwendung in Höhe von maximal 24.747 € zur Dachsanierung des Umkleidegebäudes
an der Tennisanlage zu gewähren.
Begründung:
§ Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien
entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die
Förderfähigkeit.
§ Der Verein hat fristgerecht den als Anlage
beigefügten Förderantrag einschließlich zweier vergleichbarer Kostenvorschläge
eingereicht.
§ Der Antrag entspricht den allgemeinen
Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien. Die Gesamtkosten der
Maßnahme betragen mindestens 3.000 €.
§ Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die
Begründung im Antrag verwiesen. Die erforderliche baufachliche Stellungnahme
durch den Fachbereich Planen und Bauen ist in der Bearbeitung.
§ Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wird der
Antrag aus sportfachlicher Sicht befürwortet.
§ Eine Förderung nach Ziffer 4.2.3 (Modernisierung)
der Sportförderrichtlinien wäre wie folgt möglich:
niedrigstes Angebot 35.352
€ (Brutto)
Maximalförderung
von 70 % 24.747
€
(da
Jugendquote über 40 % (40,3 %)
Niedrigere
Gesamtkosten führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.
§ Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022
veranschlagt worden. Die Zuwendung wird vorbehaltlich der entsprechenden
Rechtskraft des Haushalts gewährt.
Anlage: Antrag SC Altenrheine Dachsanierung Tennisanlage