Betreff
Gemeinsamer Antrag SV und TV Mesum:
Dachsanierung Vereinsgebäude
Vorlage
026/22
Aktenzeichen
BM - BdB - 0.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beschließt, den Vereinen SV und TV Mesum eine Zuwendung in Höhe von maximal 17.679 € (je Verein 8.839,50 €) zur Dachsanierung des Vereinsgebäudes zu gewähren.

 


Begründung:

 

§  Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.

 

§  Der Verein hat fristgerecht den als Anlage beigefügten Förderantrag einschließlich zweier vergleichbarer Kostenvorschläge eingereicht.

 

§  Der Antrag entspricht den allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen mindestens 3.000 €.

 

§  Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die Begründung im Antrag verwiesen. Die erforderliche baufachliche Stellungnahme durch den Fachbereich Planen und Bauen ist erfolgt: Die eingereichten Vergleichsangebote und die Notwendigkeit der Maßnahme wurden positiv beurteilt.

 

§  Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wird der Antrag aus sportfachlicher Sicht befürwortet.

 

§  Als Besonderheit ist zu sehen, dass die Dachfläche nicht nur das Vereinsgebäude der beiden Sportvereine, sondern auch das dortige städtischen Schulgebäude betrifft. Bei einem Ortstermin wurde sich darauf verständigt, dass die Vereine die Maßnahme beauftragen und die zentrale Gebäudewirtschaft der Stadt Rheine einen Kostenanteil übernimmt.

 

§  Eine Förderung nach Ziffer 4.2.3 (Sanierung) der Sportförderrichtlinien wäre wie folgt möglich:

 

niedrigstes Angebot                                                               36.079,48 €  (Brutto)

./. 30%iger Anteil der Zentralen Gebäudewirtschaft             10.823,84 €             

Gesamtkosten für Vereine                                                     25.255,64 €

 

Maximalförderung von 70 %                                                   17.678,95 €

(da Jugendquoten über 40 % (41,2 bzw. 51,6 %))                                                

 

Niedrigere Gesamtkosten führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.

 

Für die Förderung waren Haushaltsmittel aus dem Haushaltsjahr 2021 vorgesehen. Da sich die Umsetzung der Maßnahme verzögerte, sollen die Mittel in das Haushaltsjahr 2022 übertragen werden. Die Zuwendung wird vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts und der Zustimmung des Rates zur Übertragung der Haushaltsermächtigungen von 2021 gewährt.


Anlage:          Antrag SV und TV Mesum Dachsanierung Vereinsgebäude