Betreff
Neubau der Kita St. Elisabeth
Vorlage
029/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

1.)    Im Rahmen der Planungsverantwortung nach § 80 SGB VIII soll die Kita St. Elisabeth, Windthorststr. 15 in 48431 Rheine, langfristig als fünfgruppige Kita erhalten bleiben.

 

2.)    Der Träger der Kita St. Elisabeth, die kath. Kirchengemeinde St. Dionysius, Am Markt 14 in 48431 Rheine, erhält vorbehaltlich der nachfolgend genannten Finanzierungsbedingungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 2.303.000 Euro.

 

3.)    Der Investitionskostenzuschuss steht unter dem Vorbehalt, dass die Neubaumaßnahme mit Bundes- bzw. Landesmitteln in Höhe von 1.198.000 Euro gefördert wird.

 

4.)    Dieser Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen für 2022. Die Verwaltung wird aufgefordert, die erforderlichen Investitionsmittel in den Haushaltsplanentwurf für 2022 einzubringen.

 

5.)    Da unter Ziffer 3 genannte Fördermittel nicht in voller Höhe realisiert werden können, reduziert sich der in Ziffer 2 genannte Investitionskostenzuschuss um den gleichen Betrag.

 


Begründung:

 

Der JHA-Beschluss vom 22.06.2021 (Ziffern 1 bis 4) ist in Ziffer 3 explizit auf Drittmittel des Bundes bzw. des Landes in Höhe von 1.198.000 Euro ausgerichtet. Bei einer abweichenden Förderhöhe kann die Intention, die Stadt Rheine fördert die Maßnahme mit einem Eigenanteil von 1.105.000 Euro, nicht umgesetzt werden

 

Diese Konstellation ist nun eingetreten. Das Landesjugendamt hat Fördermittel nur in Höhe von 1.107.497,74 Euro bewilligt.

 

Die notwendige Kostenabgrenzung zwischen den Gruppen im Bestandsgebäude und den Gruppen im mobilen Raumsystem, verbunden mit der Unterscheidung nach U3- und Ü3-Plätzen und der Berücksichtigung der Vorförderungen hat leider keine höhere Förderung erlaubt.

 

Der fehlende Differenzbetrag von 90.502,26 Euro wird vom Träger übernommen.

 

Um den städtischen Eigenanteil von 1.105.000 Euro freigeben zu können, muss der bisherige Beschlussvorschlag um die Ziffer 5 erweitert werden.

 

Der Haushaltsplan für 2022 sieht die erforderlichen Mittel vor. Für das Jahr 2023 wurden Verpflichtungsermächtigungen in ausreichender Höhe gebildet. Die Fälligkeit der Auszahlungen ergibt sich nach dem Baufortschritt.