Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss fasst folgende
Beschlüsse:
1)
Im Rahmen der
Planungsverantwortung nach § 80 SGB VIII soll zum 01.08.2022 eine zusätzliche
Gruppenform II im Planungsgebiet rechts der Ems geschaffen werden. Dazu wird die
Kita Gartenstadt, Graf-von-Stauffenbergstr. 12 in 48432 Rheine entsprechend
erweitert.
2)
Der Träger der
Kita Gartenstadt, der Jugend- und Familiendienst e.V., Wadelheimer Chaussee 195
in 48432 Rheine, erhält für die Ausstattung der zusätzlichen Gruppe einen
Investitionskostenzuschuss in Höhe von 35.000 Euro.
Begründung:
Allgemeiner Bedarf an U3/U2-Betreuungsplätzen
Derzeit besteht ein
großer Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen für die U3/U2-Kinder. Alle
entsprechenden Plätze in den Kitas sind belegt und auch die Plätze in der
Kindertagespflege, die bislang den Rechtsanspruch auf Betreuung noch
sicherstellen konnte, sind vergeben.
Um diesen
zusätzlichen Bedarf decken zu können, bedarf es vieler Einzelmaßnahmen:
·
Schaffung von weiteren Gruppenformen II (10 Kinder im Alter von unter 3
Jahren) in den Kitas
·
Gewinnung zusätzlicher Kindertagespflegepersonen
·
alternative Angebote, z.B. in Spielgruppen
Ein erster
Umsetzungsvorschlag für weitere U3/U2-Plätze in der Kita Gartenstadt
Die Erweiterung der
Kita Gartenstadt um eine Gruppenform II ist eine zeitnah umsetzbare Maßnahme.
Die Kita Gartenstadt befindet sich in Räumen der ehemaligen Kaserne Gellendorf.
Es besteht eine ausreichende Ausbaureserve im Gebäude, die durch einen
entsprechenden Innenausbau für eine weitere Gruppe genutzt werden könnte.
Der Vermieter des
Gebäudes, die Gartenstadt Gellendorf GmbH, würde den notwendigen Innenausbau
schnellstmöglich umsetzen. Da die Kita Gartenstadt im Mietmodell betrieben
wird, sind außer dem Ausstattungskostenzuschuss keine weiteren
Investitionskostenzuschüsse notwendig.
Der
Ausstattungskostenzuschuss soll in Höhe der zu erwartenden Landesmittel gewährt
werden. Das Landesjugendamt erkennt hier je Platz pauschal 3.500 Euro an, die
dann zu 90 % gefördert werden. Der Eigenanteil der Stadt Rheine liegt bei
10 Plätzen damit bei 3.500 Euro.
Mit dieser
zusätzlichen Gruppenform II hätte die Kita Gartenstadt dann die folgende
Gruppenstruktur:
·
2 x Gruppenform I (je 20 Kinder, davon jeweils 4 bis 6 U3-Kinder)
·
2 x Gruppenform II (je 10 Kinder im Alter von unter 3 Jahren)
·
1 x Gruppenform III (zwischen 20 und 25 Ü3-Kindern in Abhängigkeit von
den Ganztagsplätzen)
Grundsätzlich muss
der Verbleib der U3- Kinder in der Einrichtung gewährleistet werden, wenn sie
in den Ü3-Bereich hineinwachsen. Bei demnächst dann 2 vorhandenen Gruppenformen
II muss der Träger auf eine ausgewogene Altersstruktur aller Kinder achten. Da
die Zweckbindung der U3-Plätze in den beiden Gruppenformen I nicht mehr gegeben
ist, besteht ausreichender Spielraum, notfalls eine Gruppenform I vorübergehend
in eine Gruppenform III umzuwandeln, um so ausreichend Plätze für alle
Verbleiberkinder anbieten zu können.
Grundsätzlich haben sich der Jugend- und Familiendienst e.V. und die Gartenstadt Gellendorf GmbH darüber verständigt, die beschriebene Erweiterung anzugehen, wenn sie den entsprechenden Auftrag vom Jugendhilfeausschuss erhalten.
Weitere
Umsetzungsvorschläge
Die Verwaltung
arbeitet an weiteren Umsetzungsvorschlägen zur Schaffung von zusätzlichen
Betreuungsplätzen für die U3/U2-Kinder. Spätestens wenn im Juni die nächste
Kitabedarfsplanung beraten wird, sollen weitere Umsetzungsvorschläge gemacht
werden.