Betreff
Erweiterung der Kita Gartenstadt um eine Gruppenform II
Vorlage
030/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss fasst folgende Beschlüsse:

1)      Im Rahmen der Planungsverantwortung nach § 80 SGB VIII soll zum 01.08.2022 eine zusätzliche Gruppenform II im Planungsgebiet rechts der Ems geschaffen werden. Dazu wird die Kita Gartenstadt, Graf-von-Stauffenbergstr. 12 in 48432 Rheine entsprechend erweitert.

 

2)      Der Träger der Kita Gartenstadt, der Jugend- und Familiendienst e.V., Wadelheimer Chaussee 195 in 48432 Rheine, erhält für die Ausstattung der zusätzlichen Gruppe einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 35.000 Euro.

 


Begründung:

 

Allgemeiner Bedarf an U3/U2-Betreuungsplätzen

 

Derzeit besteht ein großer Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen für die U3/U2-Kinder. Alle entsprechenden Plätze in den Kitas sind belegt und auch die Plätze in der Kindertagespflege, die bislang den Rechtsanspruch auf Betreuung noch sicherstellen konnte, sind vergeben.

 

Um diesen zusätzlichen Bedarf decken zu können, bedarf es vieler Einzelmaßnahmen:

·         Schaffung von weiteren Gruppenformen II (10 Kinder im Alter von unter 3 Jahren) in den Kitas

·         Gewinnung zusätzlicher Kindertagespflegepersonen

·         alternative Angebote, z.B. in Spielgruppen

 

 

Ein erster Umsetzungsvorschlag für weitere U3/U2-Plätze in der Kita Gartenstadt

 

Die Erweiterung der Kita Gartenstadt um eine Gruppenform II ist eine zeitnah umsetzbare Maßnahme. Die Kita Gartenstadt befindet sich in Räumen der ehemaligen Kaserne Gellendorf. Es besteht eine ausreichende Ausbaureserve im Gebäude, die durch einen entsprechenden Innenausbau für eine weitere Gruppe genutzt werden könnte.

 

Der Vermieter des Gebäudes, die Gartenstadt Gellendorf GmbH, würde den notwendigen Innenausbau schnellstmöglich umsetzen. Da die Kita Gartenstadt im Mietmodell betrieben wird, sind außer dem Ausstattungskostenzuschuss keine weiteren Investitionskostenzuschüsse notwendig.

 

Der Ausstattungskostenzuschuss soll in Höhe der zu erwartenden Landesmittel gewährt werden. Das Landesjugendamt erkennt hier je Platz pauschal 3.500 Euro an, die dann zu 90 % gefördert werden. Der Eigenanteil der Stadt Rheine liegt bei 10 Plätzen damit bei 3.500 Euro.

 

Mit dieser zusätzlichen Gruppenform II hätte die Kita Gartenstadt dann die folgende Gruppenstruktur:

 

·         2 x Gruppenform I (je 20 Kinder, davon jeweils 4 bis 6 U3-Kinder)

·         2 x Gruppenform II (je 10 Kinder im Alter von unter 3 Jahren)

·         1 x Gruppenform III (zwischen 20 und 25 Ü3-Kindern in Abhängigkeit von den Ganztagsplätzen)

 

Grundsätzlich muss der Verbleib der U3- Kinder in der Einrichtung gewährleistet werden, wenn sie in den Ü3-Bereich hineinwachsen. Bei demnächst dann 2 vorhandenen Gruppenformen II muss der Träger auf eine ausgewogene Altersstruktur aller Kinder achten. Da die Zweckbindung der U3-Plätze in den beiden Gruppenformen I nicht mehr gegeben ist, besteht ausreichender Spielraum, notfalls eine Gruppenform I vorübergehend in eine Gruppenform III umzuwandeln, um so ausreichend Plätze für alle Verbleiberkinder anbieten zu können.

 

Grundsätzlich haben sich der Jugend- und Familiendienst e.V. und die Gartenstadt Gellendorf GmbH darüber verständigt, die beschriebene Erweiterung anzugehen, wenn sie den entsprechenden Auftrag vom Jugendhilfeausschuss erhalten.

 

 

 

Weitere Umsetzungsvorschläge

 

Die Verwaltung arbeitet an weiteren Umsetzungsvorschlägen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für die U3/U2-Kinder. Spätestens wenn im Juni die nächste Kitabedarfsplanung beraten wird, sollen weitere Umsetzungsvorschläge gemacht werden.