Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der
Stadt Rheine beschließt die gemeinsame LEADER-Bewerbung „Steinfurter Land“ mit
den Städten und Gemeinden Altenberge, Emsdetten, Greven, Horstmar, Laer,
Metelen, Neuenkirchen, Nordwalde, Ochtrup, Rheine, Saerbeck, Steinfurt und
Wettringen für die Förderperiode 2023 – 2029 aktiv zu unterstützen.
Im Falle
einer erfolgreichen Bewerbung wird sich die Stadt Rheine an der LEADER-Arbeit
aktiv beteiligen und die Umsetzung von Projekten begleiten.
Die
anteiligen jährlichen Kosten zur Kofinanzierung des Regionalmanagements in Höhe
von 10 Cent pro LEADER-relevantem Einwohner wird die Stadt Rheine im Falle
einer erfolgreichen Bewerbung für den Zeitraum von 2023 bis 2029 (inkl.
zweijährige Verlängerung des Umsetzungszeitraums) bereitstellen.
Begründung:
A.
Projektbeschreibung
LEADER ist
ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen
Raumes. Die Abkürzung steht dabei für „Liaison entre actions de développement
de l´économierurale“ und bedeutet die Verbindung zwischen Aktionen zur
Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. Das Programm dient der Strukturförderung
des Ländlichen Raums und wird finanziert aus dem Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Wichtigste
Merkmale von LEADER sind die umfassende Einbeziehung der regionalen Akteure
(bottom-up), die Umsetzung individueller regionaler Entwicklungsstrategien
(RES), die Prozessbegleitung durch ein qualifiziertes Regionalmanagement sowie
die Kooperation und Vernetzung der LEADER-Regionen und anderer Regionalentwicklungsinitiativen
untereinander. Die umfassende Beteiligung der lokalen Bevölkerung soll
gewährleisten, dass folgende Zielsetzungen erreicht werden:
·
die
ländlichen Räume als Wirtschafts-, Lebens- und Erholungsraum zu stärken und
angesichts aktueller sowie zukünftiger Herausforderungen deren regionale
Resilienz zu erhöhen,
·
die im
ländlichen Raum lebenden Menschen weiter zu qualifizieren, Armut zu bekämpfen
und den sozialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern
sowie
·
die
natürlichen Lebensgrundlagen, die Biodiversität und das Natur- und Kulturerbe
zu erhalten, zu regenerieren und langfristig zu sichern.
LEADER stellt
den Regionen 3,1 Mio. € zur Verfügung. Die Region bestimmt über den Einsatz der
Fördermittel und definiert zu Beginn des Prozesses die Schwerpunkte und den
Rahmen der Förderung. LEADER - Regionen haben exklusiven Zugang zum
Regionalbudget („Kleinprojekteförderung“), einem Fördertopf, mit dem jährlich
zusätzlich 180.000 € für kleinere, primär investive Projekte zur Verfügung gestellt
werden. Außerdem gibt es oftmals einen bevorzugten Zugang zu Fördertöpfen wie
z. B. der Dorferneuerung, Bodenordnung.
Die Region
entwickelt für den Bewerbungsprozess eine regionale Entwicklungsstrategie
(RES), diese formuliert die Schwerpunkte und deren Umsetzung. Die RES wird
anhand von Qualitätskriterien bewertet:
·
Die
Ziele müssen auf den Stärken und Schwächen der Region aufbauen.
·
Einbindung
der Bevölkerung und relevanter Akteure
·
Passfähigkeit
zu den Herausforderungen der Gegenwart / Resilienz
Die RES
berücksichtigt die aktuellen Herausforderungen im Hinblick auf die regionale
Resilienz analytisch/konzeptionell/systematisch. Resilienz wird mit Blick auf
ökonomische, soziale, ökologische Dimensionen (insbesondere Anpassungen an den
Klimawandel, Umgang mit natürlichen Ressourcen, Digitalisierung,
zukunftsgerechte Ausrichtung der Wirtschaft und Verminderung von
Abhängigkeiten, Stärkung des sozialen Miteinanders sowie Sicherung der
Daseinsvorsorge und zeitgemäßer Mobilität) adressiert.
Der Wettbewerbsaufruf
ist in der 43 KW 2021 erfolgt, bis zum 04. März 2022 muss eine fertige RES
vorgelegt werden. Eine unabhängige Jury wird im Rahmen eines
Wettbewerbsverfahrens die LEADER Regionen für die kommende Förderphase
auswählen und bis zum Frühjahr 2022 bekannt geben.
B.
Projektkosten:
Die
anteiligen Projektkosten für die einzelnen Kommunen während der LEADER-Phase
können naturgemäß zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, da diese
individuell projektbezogen anfallen werden.
Die Kosten
für den regionalen öffentlichen Mindestanteil betragen 400.000 € je Region.
Dieser Betrag (umgerechnet auf 7 Jahre sind dies jährliche Kosten in Höhe von
57.142,86 € je LEADER Region) muss im Zuge der Bewerbung von der jeweiligen
Gebietskörperschaft (gesamte LEADER – Region) zugesichert werden. Der Kreis
Steinfurt übernimmt dies formal für die gesamte Summe und in beiden Regionen
(Vorlage im Umweltausschuss am 15.11.21).
Kofinanziert
wird hiermit der Einsatz eines Regionalmanagements für die Beratung und
Begleitung von Projektträgern, die Umsetzung von Projekten, die
Geschäftsführung der Lokalen Aktionsgruppe (Entscheidungsgremium) etc.. Das
Regionalmanagement mit mind. 1,5 Personalstellen ist zwingend erforderlich.
Wie bereits
in der vergangenen Förderphase sollen die Kommunen jährlich 10 Cent je
LEADER-relevanten Einwohner bezahlen. Diese Kosten dürften sich im Rahmen der
bisherigen (2014 – 2022) Zahlungen für LEADER bewegen und betragen für die
Stadt Rheine mit rund 25.646 LEADER-relevanten Einwohnern insgesamt 2.564,60 €
im Jahr. Die erforderlichen
Kosten sind zusätzlich im Haushalt 2022 einzuplanen und für den Zeitraum von 2023 bis 2029 (inkl.
zweijährige Verlängerung des Umsetzungszeitraums) bereitzustellen.
C.
Entwicklung
von Dorfentwicklungsplänen
Die Bewerbung
zur LEADER-Region Steinfurter Land bietet die Möglichkeit, ein Baustein für die
Projektentwicklung und Finanzierung der späteren Dorfentwicklungspläne zu
werden.
Ebenso wie bei der LEADER-Region, sind die zentralen Ziele von Dorfentwicklungsplänen, der Erhalt und die Verbesserung der Attraktivität und Funktionalität ländlicher Siedlungen als Wohn-, Wirtschafts-, Sozial- und Kulturraum (siehe Vorlage 339/21 des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz.)