Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt das Schreiben des Jugendamtselternbeirates der Stadt
Rheine vom 22. Dezember 2021 zur Kenntnis.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den anderen Jugendämtern im Kreis
Steinfurt eine Lösung zur Verringerung der Infektionsrisiken und zur
Verbesserung der Ergebnisgenauigkeit der in der Kindertagesbetreuung
eingesetzten Testverfahren anzustreben.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt beim Land darauf hinzuwirken einheitliche,
verbindlichen und kostendeckende Regelungen zur Verringerung der
Infektionsrisiken und zur Verbesserung der Ergebnisgenauigkeit der in der
Kindertagesbetreuung eingesetzten Testverfahren zu erlassen.
Begründung:
Das Schreiben mit
der Anregung und Bitte des Jugendamtselternbeirates der Stadt Rheine ist in der
Woche vor Weihnachten beim Jugendamt Rheine eingegangen und noch am 23.
Dezember 2021 an die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses weitergeleitet
worden.
Ein vergleichbares
Schreiben mit einem konkreten Antrag auf PCR-Pooltestungen ist mit Datum von
22. Dezember 2021 vom Jugendamtselternbeirat des Kreises Steinfurt an das
Kreisjugendamt gerichtet worden.
Bereits im Vorfeld
hatte eine Verbundleitung eines Trägers von Kindertageseinrichtungen in Rheine
Kontakt zum Jugendamt aufgenommen mit der Frage, ob die Möglichkeit besteht,
PCR-Pooltestungen an Einrichtungen der Kindertagesbetreuung einzuführen.
In der Folge
dieser Anfrage hatten sich die Jugendamtsleitungen im Kreis Steinfurt dazu
kurzfristig im Rahmen ihrer regelmäßigen Besprechungen abgestimmt. Dabei wurde
einvernehmlich festgehalten, dass alle Jugendamtsleitungen die wachsende Sorge
der Eltern und die Bestrebungen zur Suche verlässlicherer Lösungen zum Schutz
der Kinder und der Beschäftigten in den Einrichtungen wahr- und sehr
ernstnehmen. Gleichzeitig waren aber unterschiedliche Herausforderungen
zusammengetragen worden, die zwingend geklärt werden müssten, um nach
Auffassung der Runde überhaupt eine deutliche Verbesserung der aktuellen
Situation zu erreichen. Für diese Fragestellungen und Herausforderungen sind
derzeit Klärungsprozesse, insbesondere im Kreisjugendamt, angestoßen worden.
Ferner bestand
Einvernehmen unter den Jugendamtsleitungen, dass zwingend gleiche oder
zumindest vergleichbare Lösungen für die Jugendamtsbezirke im Kreis Steinfurt
angestrebt werden sollten.
In einer
Zwischeninformation per Rundmail waren im Anschluss daran die Träger und
Verantwortlichen der Kindertagesbetreuung in Rheine von der Jugendamtsleitung
über den Stand und die zu klärenden Fragestellungen in Kenntnis gesetzt worden.
In der Stadt
Rheine wird Kindertagesbetreuung an 46 Einrichtungen (Kitas) und gut 300 Kinder
in ca. 85 Kindertagespflegestellen angeboten. Insgesamt nehmen ca. 4.500 Kinder
diese Angebote wahr.
Im dem Fall, dass
Lösungen für alle Einrichtungen im Kreis Steinfurt entwickelt und umgesetzt
werden sollten, handelt es sich dann um ca. 300 Einrichtungen der
Kindertagesbetreuung, ca. 600 Kindertagespflegestellen und ca. 30.000 Kinder in
diesen Angeboten der Kindertagesbetreuung zuzüglich des Betreuungspersonals.
Aktuell hat das
Land NRW mitgeteilt, dass es zum Beginn des Jahres 2022 über eine neue
Bezugsquelle allen Angeboten und Einrichtungen der Kindertageseinrichtung neue
Schnelltests zur Verfügung stellen werde, die deutlich sensibler auch auf die
Omikron-Variante ansprechen. Diese neuen Schnelltests sollen in ausreichender
Stückzahl zur Verfügung gestellt werden, um dreimal in der Woche Schnelltests
durchführen zu können. Ziel dieser Modifizierung ist nach Angaben des Landes
eine verbesserte Sicherheitslage für die Kinder und Beschäftigten in den
Angeboten und Einrichtungen sowie eine schnellere Erkennung von
Infektionsrisiken.
Eine Regelung zur
verpflichtenden Anwendung dieser Schnelltests oder eine Regelung der
verbindlichen Anwendung, um überhaupt die Angebote der Kindertagesbetreuung
weiter nutzen zu können (bspw. Betretungsgebote oder-verbote), hat das Land
bislang nicht erlassen.
Im Folgenden sind
einige der zwingend zu klärenden Herausforderungen aufgeführt:
1.
Sind die
Zielsetzung der Verbesserung der Sicherheitslage und eine Reduzierung der
Infektionsrisiken für die Kinder und Beschäftigten in den Angeboten allein über
den Austausch der Testverfahren zu erreichen?
2.
Können
die PCR-Pooltests und die individuellen Nachtests in ausreichender Anzahl
kurzfristig beschafft und den Angeboten zur Verfügung gestellt werden?
3.
Wie kann
die Logistik der Auslieferung der Tests, der Einsammlung aller Pool-Testungen
und der Transport der Testungen zu den Laboren umgesetzt und garantiert werden?
4.
Können
kurzfristig in der notwendigen Qualität die Laborkapazitäten in dem für den
Kreis erforderlichen Umfang für die PCR-Pooltestungen sowie für die notwendigen
individuellen Nachtestungen bei positiven Poolergebnissen ausgebaut werden?
5.
Können
die Ergebnisse kurzfristig zur Verfügung stehen, also taggleich, damit eine
wirksame Unterbrechung des Infektionsgeschehens umgesetzt werden kann? – Stehen
elektronische Informationsübermittlungsformen zur Verfügung?
6.
Welche
Kosten kommen wöchentlich für die Tests, die Logistik und die Laborauswertungen
auf die Kommune zu?
7.
Welche
Akzeptanz wird ein neues Pool-Test-Verfahren bei den Personensorgeberechtigten
haben, denen bereits aktuell unterstellt wird, die Schnelltests nicht
regelmäßig und konsequent anzuwenden?
8.
Welche
verbesserte Sicherheitslage und Reduzierung der Infektionsrisiken ist zu
erreichen, wenn bspw. weiterhin 20 % der Personensorgeberechtigten einer PCR-Pool-Testung
nicht zustimmen würden?
9.
Welche
Personen sollen mit den 1- bis 6-jährigen Kindern die PCR-Pooltestungen mit
welchen zusätzlichen Zeitressourcen konkret durchführen?
10. …
Die
Fragestellungen führen deutlich vor Augen, dass bei einer Umstellung auf die
optionalen PCR-Pooltestungen zwingend eine unter den Jugendämtern abgestimmte
Klärung in Absprache mit dem Kreisgesundheitsamt, den Einrichtungen, den
Elternvertretungen und möglichen Anbietern von Leistungen oder Teilleistungen
herbeizuführen ist.
Darüber hinaus
sind der Erfolg einer verbesserten Sicherheitslage und eine Reduzierung des
Infektionsgeschehens eindeutig abhängig von einer konsequenten Anwendung der
bisherigen oder optionalen Testverfahren. Insofern ist die Verwaltung der
Auffassung, dass das Land NRW verbindliche und einheitliche Regelungen für den
Bereich der Kindertagesbetreuung erlassen sollte, und schlägt daher vor, das
Land, MKFFI und MAGS, gesondert zur Erarbeitung solcher verbindlichen
Regelungen aufzufordern.
Bereits eine Regelung
zur verbindlichen Anwendung der bisherigen Testverfahren in Verbindung mit
Betretungsgeboten und –verboten kann die von dem Jugendamtselternbeirat
geforderte Verringerung der Infektionsrisiken und Verbesserung der
Ergebnisgenauigkeit der in der Kindertagesbetreuung eingesetzten Testverfahren
erreichen.
Anlagen:
Anlage 1: Schreiben des Jugendamtselternbeirates der Stadt Rheine