Betreff
Anregung des Jugendamtselternbeirates zur regelmäßigen Nutzung von Pool-PCR-Laborauswertungen in der Kindertagesbetreuung in Rheine
Vorlage
035/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Schreiben des Jugendamtselternbeirates der Stadt Rheine vom 22. Dezember 2021 zur Kenntnis.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den anderen Jugendämtern im Kreis Steinfurt eine Lösung zur Verringerung der Infektionsrisiken und zur Verbesserung der Ergebnisgenauigkeit der in der Kindertagesbetreuung eingesetzten Testverfahren anzustreben.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt beim Land darauf hinzuwirken einheitliche, verbindlichen und kostendeckende Regelungen zur Verringerung der Infektionsrisiken und zur Verbesserung der Ergebnisgenauigkeit der in der Kindertagesbetreuung eingesetzten Testverfahren zu erlassen.

 


Begründung:

 

Das Schreiben mit der Anregung und Bitte des Jugendamtselternbeirates der Stadt Rheine ist in der Woche vor Weihnachten beim Jugendamt Rheine eingegangen und noch am 23. Dezember 2021 an die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses weitergeleitet worden.

Ein vergleichbares Schreiben mit einem konkreten Antrag auf PCR-Pooltestungen ist mit Datum von 22. Dezember 2021 vom Jugendamtselternbeirat des Kreises Steinfurt an das Kreisjugendamt gerichtet worden.

 

Bereits im Vorfeld hatte eine Verbundleitung eines Trägers von Kindertageseinrichtungen in Rheine Kontakt zum Jugendamt aufgenommen mit der Frage, ob die Möglichkeit besteht, PCR-Pooltestungen an Einrichtungen der Kindertagesbetreuung einzuführen.

 

In der Folge dieser Anfrage hatten sich die Jugendamtsleitungen im Kreis Steinfurt dazu kurzfristig im Rahmen ihrer regelmäßigen Besprechungen abgestimmt. Dabei wurde einvernehmlich festgehalten, dass alle Jugendamtsleitungen die wachsende Sorge der Eltern und die Bestrebungen zur Suche verlässlicherer Lösungen zum Schutz der Kinder und der Beschäftigten in den Einrichtungen wahr- und sehr ernstnehmen. Gleichzeitig waren aber unterschiedliche Herausforderungen zusammengetragen worden, die zwingend geklärt werden müssten, um nach Auffassung der Runde überhaupt eine deutliche Verbesserung der aktuellen Situation zu erreichen. Für diese Fragestellungen und Herausforderungen sind derzeit Klärungsprozesse, insbesondere im Kreisjugendamt, angestoßen worden.

Ferner bestand Einvernehmen unter den Jugendamtsleitungen, dass zwingend gleiche oder zumindest vergleichbare Lösungen für die Jugendamtsbezirke im Kreis Steinfurt angestrebt werden sollten.

In einer Zwischeninformation per Rundmail waren im Anschluss daran die Träger und Verantwortlichen der Kindertagesbetreuung in Rheine von der Jugendamtsleitung über den Stand und die zu klärenden Fragestellungen in Kenntnis gesetzt worden.

 

In der Stadt Rheine wird Kindertagesbetreuung an 46 Einrichtungen (Kitas) und gut 300 Kinder in ca. 85 Kindertagespflegestellen angeboten. Insgesamt nehmen ca. 4.500 Kinder diese Angebote wahr.

Im dem Fall, dass Lösungen für alle Einrichtungen im Kreis Steinfurt entwickelt und umgesetzt werden sollten, handelt es sich dann um ca. 300 Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, ca. 600 Kindertagespflegestellen und ca. 30.000 Kinder in diesen Angeboten der Kindertagesbetreuung zuzüglich des Betreuungspersonals.

 

Aktuell hat das Land NRW mitgeteilt, dass es zum Beginn des Jahres 2022 über eine neue Bezugsquelle allen Angeboten und Einrichtungen der Kindertageseinrichtung neue Schnelltests zur Verfügung stellen werde, die deutlich sensibler auch auf die Omikron-Variante ansprechen. Diese neuen Schnelltests sollen in ausreichender Stückzahl zur Verfügung gestellt werden, um dreimal in der Woche Schnelltests durchführen zu können. Ziel dieser Modifizierung ist nach Angaben des Landes eine verbesserte Sicherheitslage für die Kinder und Beschäftigten in den Angeboten und Einrichtungen sowie eine schnellere Erkennung von Infektionsrisiken.

Eine Regelung zur verpflichtenden Anwendung dieser Schnelltests oder eine Regelung der verbindlichen Anwendung, um überhaupt die Angebote der Kindertagesbetreuung weiter nutzen zu können (bspw. Betretungsgebote oder-verbote), hat das Land bislang nicht erlassen.

 

Im Folgenden sind einige der zwingend zu klärenden Herausforderungen aufgeführt:

 

1.      Sind die Zielsetzung der Verbesserung der Sicherheitslage und eine Reduzierung der Infektionsrisiken für die Kinder und Beschäftigten in den Angeboten allein über den Austausch der Testverfahren zu erreichen?

2.      Können die PCR-Pooltests und die individuellen Nachtests in ausreichender Anzahl kurzfristig beschafft und den Angeboten zur Verfügung gestellt werden?

3.      Wie kann die Logistik der Auslieferung der Tests, der Einsammlung aller Pool-Testungen und der Transport der Testungen zu den Laboren umgesetzt und garantiert werden?

4.      Können kurzfristig in der notwendigen Qualität die Laborkapazitäten in dem für den Kreis erforderlichen Umfang für die PCR-Pooltestungen sowie für die notwendigen individuellen Nachtestungen bei positiven Poolergebnissen ausgebaut werden?

5.      Können die Ergebnisse kurzfristig zur Verfügung stehen, also taggleich, damit eine wirksame Unterbrechung des Infektionsgeschehens umgesetzt werden kann? – Stehen elektronische Informationsübermittlungsformen zur Verfügung?

6.      Welche Kosten kommen wöchentlich für die Tests, die Logistik und die Laborauswertungen auf die Kommune zu?

7.      Welche Akzeptanz wird ein neues Pool-Test-Verfahren bei den Personensorgeberechtigten haben, denen bereits aktuell unterstellt wird, die Schnelltests nicht regelmäßig und konsequent anzuwenden?

8.      Welche verbesserte Sicherheitslage und Reduzierung der Infektionsrisiken ist zu erreichen, wenn bspw. weiterhin 20 % der Personensorgeberechtigten einer PCR-Pool-Testung nicht zustimmen würden?

9.      Welche Personen sollen mit den 1- bis 6-jährigen Kindern die PCR-Pooltestungen mit welchen zusätzlichen Zeitressourcen konkret durchführen?

10. 

 

Die Fragestellungen führen deutlich vor Augen, dass bei einer Umstellung auf die optionalen PCR-Pooltestungen zwingend eine unter den Jugendämtern abgestimmte Klärung in Absprache mit dem Kreisgesundheitsamt, den Einrichtungen, den Elternvertretungen und möglichen Anbietern von Leistungen oder Teilleistungen herbeizuführen ist.

 

Darüber hinaus sind der Erfolg einer verbesserten Sicherheitslage und eine Reduzierung des Infektionsgeschehens eindeutig abhängig von einer konsequenten Anwendung der bisherigen oder optionalen Testverfahren. Insofern ist die Verwaltung der Auffassung, dass das Land NRW verbindliche und einheitliche Regelungen für den Bereich der Kindertagesbetreuung erlassen sollte, und schlägt daher vor, das Land, MKFFI und MAGS, gesondert zur Erarbeitung solcher verbindlichen Regelungen aufzufordern.

Bereits eine Regelung zur verbindlichen Anwendung der bisherigen Testverfahren in Verbindung mit Betretungsgeboten und –verboten kann die von dem Jugendamtselternbeirat geforderte Verringerung der Infektionsrisiken und Verbesserung der Ergebnisgenauigkeit der in der Kindertagesbetreuung eingesetzten Testverfahren erreichen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Schreiben des Jugendamtselternbeirates der Stadt Rheine