Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
des Antragstellers:
Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet mit Antrag vom 22. Dezember 2021 um die Umsetzung
folgender Punkte:
1.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung die Marktsatzung zu überarbeiten und eine neue Satzung
zu entwickeln, um ein breiteres Angebot und die Modernisierung der Wochenmärkte
zu ermöglichen.
2.
Die neue
Satzung wird mit den betroffenen Akteuren (wie z.B. Marktbeschicker, Handels-
und Innenstadtverein) abgestimmt.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
1.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Wochenmärkte durch die Ausweitung
auf regionale Produkte nichtlandwirtschaftlicher Art gestärkt und
weiterentwickelt werden können.
2.
Die
etwaige neue Satzung wird mit den betroffenen Akteuren (wie z.B.
Marktbeschicker, Handels- und Innenstadtverein) abgestimmt.
Begründung:
Begründung
des Antragstellers:
Hier wird auf
den als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.
Dezember 2021 verwiesen.
Begründung
der Verwaltung:
Die
Wochenmärkte sind laut Marktkalender gegenwärtig sogenannte „grüne Märkte“ auf
denen bislang landwirtschaftliche Produkte angeboten werden. Es soll geprüft
werden, ob und inwieweit das bestehende Angebot der jeweiligen Wochenmärkte um
Produkte nichtlandwirtschaftlicher Art ergänzt werden kann.
Eine Änderung
und Neufassung der rechtlichen Bezeichnung „Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständegesetz“ ist nicht erforderlich, da dieser Begriff in der
aktuellen Markt- und Volksfestsatzung nicht vorkommt.
Vor dem
Hintergrund saisonal unterschiedlicher Platzerfordernisse der einzelnen
Marktstände ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die bei einer
Angebotsausweitung erforderlich werdenden zusätzlichen Fahrzeugstellplätze für
Besucher der Wochenmärkte verfügbar sind.
Hinsichtlich
der Mindestanzahl an erforderlichen Marktbeschickern wird auf die von den
Gerichten anerkannte Kommentierung zu § 67 Gewerbeordnung verwiesen, die im
Hinblick auf das beschränkte, auch jahreszeitlich wechselnde Angebot von einer
im Regelfall Mindestanzahl von 12 bis 24 Anbietern spricht (Gesetzentwurf der
Bundesregierung).
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.
Dezember 2021