Betreff
Aktualisierung der Marktsatzung - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.12.2021
Vorlage
036/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag des Antragstellers:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet mit Antrag vom 22. Dezember 2021 um die Umsetzung folgender Punkte:

1.      Der Rat beauftragt die Verwaltung die Marktsatzung zu überarbeiten und eine neue Satzung zu entwickeln, um ein breiteres Angebot und die Modernisierung der Wochenmärkte zu ermöglichen.

2.      Die neue Satzung wird mit den betroffenen Akteuren (wie z.B. Marktbeschicker, Handels- und Innenstadtverein) abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

1.      Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Wochenmärkte durch die Ausweitung auf regionale Produkte nichtlandwirtschaftlicher Art gestärkt und weiterentwickelt werden können.

2.      Die etwaige neue Satzung wird mit den betroffenen Akteuren (wie z.B. Marktbeschicker, Handels- und Innenstadtverein) abgestimmt.

 

 

 


Begründung:

 

Begründung des Antragstellers:

Hier wird auf den als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22. Dezember 2021 verwiesen.

 

Begründung der Verwaltung:

Die Wochenmärkte sind laut Marktkalender gegenwärtig sogenannte „grüne Märkte“ auf denen bislang landwirtschaftliche Produkte angeboten werden. Es soll geprüft werden, ob und inwieweit das bestehende Angebot der jeweiligen Wochenmärkte um Produkte nichtlandwirtschaftlicher Art ergänzt werden kann.

 

Eine Änderung und Neufassung der rechtlichen Bezeichnung „Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz“ ist nicht erforderlich, da dieser Begriff in der aktuellen Markt- und Volksfestsatzung nicht vorkommt.

 

Vor dem Hintergrund saisonal unterschiedlicher Platzerfordernisse der einzelnen Marktstände ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die bei einer Angebotsausweitung erforderlich werdenden zusätzlichen Fahrzeugstellplätze für Besucher der Wochenmärkte verfügbar sind.

 

Hinsichtlich der Mindestanzahl an erforderlichen Marktbeschickern wird auf die von den Gerichten anerkannte Kommentierung zu § 67 Gewerbeordnung verwiesen, die im Hinblick auf das beschränkte, auch jahreszeitlich wechselnde Angebot von einer im Regelfall Mindestanzahl von 12 bis 24 Anbietern spricht (Gesetzentwurf der Bundesregierung).

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22. Dezember 2021