Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Antrag: Der
Bau- und Mobilitätsauschuss beschließt, sämtliche Straßenbaumaßnahmen bis 2023
zu schieben, bei denen KAG-Beiträge fällig werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt,
die Straßenbaumaßnahmen, die im Haushaltsplan für 2021 vorgesehen waren und bei
denen KAG-Beiträge fällig werden, zunächst auszusetzen und im Rahmen der
Prioritätenliste für die Jahre 2023 fortfolgende neu einzuordnen.
Begründung:
Anlass
Im Zuge des
Antrags der Fraktionen CDU und FDP ist im Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
vom 21.12.2021 (siehe Vorlage 657/21) u.
a. beschlossen worden, sämtliche Straßenbaumaßnahmen aus dem Haushaltsplan 2022
nach 2023 zu schieben, bei denen KAG-Beiträge fällig werden.
Der Haupt-,
Digital- und Finanzausschuss hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
zuständigkeitshalber diese Verschiebungen für das Haushaltsjahr 2022
beschlossen.
Der Antrag
betrifft aber auch Maßnahmen, die bereits im Haushaltsplan 2021 beschlossen
waren, die aber entgegen der ursprünglichen Planung bislang noch nicht
umgesetzt werden konnten. Für eine Maßnahmenrealisierung in 2022 müssten die
hierfür erforderlichen Mittel im Rahmen von Ermächtigungsübertragungen bereitgestellt
werden.
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss soll nun über das Verschieben der Straßenbaumaßnahmen aus
2021, bei denen KAG-Beiträge fällig werden, entscheiden. Durch das Verschieben
dieser Maßnahmen wären allerdings zusätzliche Unterhaltungsarbeiten in 2022 in
Höhe von 120.000 EUR erforderlich, um die betreffenden Straßen weiterhin
verkehrssicher zu halten. Der vorgenannte Betrag ist bereits in den
Unterhaltungsaufwendungen enthalten, die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
2022 (vgl. Vorlagen 657/21 und 655/21) veranschlagt worden sind.
Im Zuge der
Bearbeitung des Straßen- und Wegekonzeptes – Prioritätenliste
Straßenbaumaßnahmen – werden die Maßnahmen insgesamt in die Prioritätenliste
für 2023 ff. verschoben werden müssen.
Finanzierung
Das Verschieben
der KAG-Maßnahmen wird sich auf das Haushaltsjahr 2023 deutlich auswirken. Die
Auswirkungen sind bereits in der Vorlage 657/21 dargestellt worden.
Durch das
zeitliche Verschieben der Maßnahmen nach 2023 f. ist eine Übertragung von
Mitteln von 2021 nach 2022 nicht erforderlich. Stattdessen sind die Maßnahmen
im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2023 neu zu veranschlagen.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Fraktionen CDU und FDP
Anlage 2:Tabelle der zu verschiebenden Maßnahmen 2021