Betreff
Zeitliches Verschieben von KAG-pflichtigen Straßenbaumaßnahmen aus 2021 - Antrag der Fraktionen von CDU und FDP
Vorlage
043/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Antrag: Der Bau- und Mobilitätsauschuss beschließt, sämtliche Straßenbaumaßnahmen bis 2023 zu schieben, bei denen KAG-Beiträge fällig werden.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, die Straßenbaumaßnahmen, die im Haushaltsplan für 2021 vorgesehen waren und bei denen KAG-Beiträge fällig werden, zunächst auszusetzen und im Rahmen der Prioritätenliste für die Jahre 2023 fortfolgende neu einzuordnen.

 


Begründung:

 

Anlass

Im Zuge des Antrags der Fraktionen CDU und FDP ist im Haupt-, Digital- und Finanzausschuss vom 21.12.2021 (siehe Vorlage 657/21)  u. a. beschlossen worden, sämtliche Straßenbaumaßnahmen aus dem Haushaltsplan 2022 nach 2023 zu schieben, bei denen KAG-Beiträge fällig werden.

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zuständigkeitshalber diese Verschiebungen für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.

Der Antrag betrifft aber auch Maßnahmen, die bereits im Haushaltsplan 2021 beschlossen waren, die aber entgegen der ursprünglichen Planung bislang noch nicht umgesetzt werden konnten. Für eine Maßnahmenrealisierung in 2022 müssten die hierfür erforderlichen Mittel im Rahmen von Ermächtigungsübertragungen bereitgestellt werden.

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss soll nun über das Verschieben der Straßenbaumaßnahmen aus 2021, bei denen KAG-Beiträge fällig werden, entscheiden. Durch das Verschieben dieser Maßnahmen wären allerdings zusätzliche Unterhaltungsarbeiten in 2022 in Höhe von 120.000 EUR erforderlich, um die betreffenden Straßen weiterhin verkehrssicher zu halten. Der vorgenannte Betrag ist bereits in den Unterhaltungsaufwendungen enthalten, die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022 (vgl. Vorlagen 657/21 und 655/21) veranschlagt worden sind.

 

Im Zuge der Bearbeitung des Straßen- und Wegekonzeptes – Prioritätenliste Straßenbaumaßnahmen – werden die Maßnahmen insgesamt in die Prioritätenliste für 2023 ff. verschoben werden müssen.

 

 

Finanzierung

Das Verschieben der KAG-Maßnahmen wird sich auf das Haushaltsjahr 2023 deutlich auswirken. Die Auswirkungen sind bereits in der Vorlage 657/21 dargestellt worden.

 

Durch das zeitliche Verschieben der Maßnahmen nach 2023 f. ist eine Übertragung von Mitteln von 2021 nach 2022 nicht erforderlich. Stattdessen sind die Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2023 neu zu veranschlagen.

 


Anlagen:

Anlage 1: Antrag der Fraktionen CDU und FDP

Anlage 2:Tabelle der zu verschiebenden Maßnahmen 2021