Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss der Stadt Rheine beschließt die Einrichtung einer Elternhaltestelle für die Michaelschule in der Beethovenstraße.
Begründung:
Aufgrund
des politischen Beschlusses der gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses sowie
des Bau- und Mobilitätsausschusses wurde für die, aufgrund der Verkehrslage
besonders betroffenen Schulen:
-
Michaelschule
-
Neubau
Elsa-Brändström-Realschule
geprüft, ob und ggf. an welcher
Stelle die Einrichtung von Elternhaltestellen (sogenannten „Kiss & Ride“
Haltestellen) zur Verkehrssicherheit der Schülerinnen und Schüler beitragen.
Das Verkehrskonzept für die
Realschule wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert betrachtet.
Für die Michaelschule wurde eine umfassende Bewertung vorgenommen:
Am 14. Oktober 2021 fand hierzu
ein Treffen beteiligter Abteilungen der städtischen Verwaltung und externer
Experten unter Zugrundelegung nachfolgender Kriterien statt:
1.)
Beschlussvorlage
418/21 vom 9.9.2021
Bei
der Einrichtung von Elternhaltestellen muss sichergestellt sein, dass dadurch
keine neuen Verkehrsprobleme erzeugt werden. Bei der Suche nach geeigneten
Standorten sollten deshalb folgende Empfehlungen beachtet werden:
-
Entzerrung der Hol- und Bringverkehre durch Verlagerung auf
mehrere Standorte
-
Einhaltung einer Mindestentfernung von 250 m zur Schule
-
Vermeidung zusätzlicher Fahrwege (in Wohngebieten)
-
Prüfung auf potenzielle Probleme bzw. auf gefährliche Fahrmanöver
-
Berücksichtigung der rechtlichen Aspekte (StVO-Konformität)
2.) Kriterienkatalog (Checkliste) des ADAC Leitfaden „Das Elterntaxi an Grundschulen“
-
s. folgende Übersicht
A. Grundsätzliche Hinweise:
Von allen Beteiligten wurde der Hinweis gegeben, dass die Bezeichnung “Kiss & Ride” nicht für alle Verkehrsteilnehmer eine aufschlussgebende Bezeichnung für die Einrichtung von Haltestellen für Elterntaxis ist. Um Klarheit herbeizuführen und die Akzeptanz der übrigen Verkehrsteilnehmer herbeizuführen, wird der Begriff von “Bring- und Abholzonen” – bzw. “Elternhaltestelle” in jeweiliger Verbindung mit der Nennung der Schule vorgeschlagen.
Die Beschilderung müsse StVO-Konform und erklärend erfolgen.
Es wird ein temporäres Halteverbot (7:00 Uhr – 8:00 Uhr sowie 11:30 Uhr – 14:00 Uhr) mit folgendem Hinweisschild vorgeschlagen:
Dieses Hinweisschild wird auch vom ADAC vorgeschlagen. Ein zusätzlicher Hinweis würde die betreffende Schule angeben.
B. Beurteilung der Situation an der Michaelschule:
Die beteiligte Dienststelle der Polizei macht darauf aufmerksam, dass für den Schulstandort Michaelschule ein unbedingter und dringender Handlungsbedarf gesehen wird. Es würden dauernd Situationen beobachtet, in denen zur Schule gehende Kinder einer enormen Gefahr ausgesetzt sind. Diese Gefährdungssituationen werden größtenteils von Eltern herbeigeführt, die ihre Kinder mit dem PKW zur Schule bringen und in zweiter Reihe auf der Straße halten und rückwärts aus Hofeinfahrten oder der Feuerwehrzufahrt der Schule über den Gehweg zurücksetzen.
Die Situation an der Michaelschule ist besonders kritisch, da diese Schule mitten im Baugebiet liegt und die Seitenstreifen im Bereich Lehmkuhlstraße, Sutrumerstraße, Nienbergstraße und Wagnerstraße durchgängig dicht geparkt sind. Die Parkmöglichkeiten werden insbesondere auch mangels Alternativen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Mathias-Spitals rechtmäßig genutzt. Aufgrund der angespannten Parksituation kommt es darüber hinaus zu verkehrsgefährdenden nicht rechtmäßig abgestellten Fahrzeugen.
Der Handlungsbedarf einer gesteuerten Möglichkeit für Eltern, ihre Kinder mit dem PKW zur Michaelschule zu bringen, ohne die eigenen aber auch ohne andere Kinder zu gefährden, wurde festgestellt.
Zunächst wurde nach einem möglichen Standort gesucht. Hierbei wurden drei Ausschlusskriterien definiert:
- Keine Verkehrsleitung direkt an der Schule vorbei. (Sutrumer Straße und Frankenburgstraße)
- Entfernung zur Schule ca. 250 m
- Möglichkeiten zum Ein- und Ausstieg an einer Haltemöglichkeit (-bucht) mit einem breiten Fußweg.
In dem sich anbietenden Bereich wurden folgende Straßen ausgeschlossen:
Frankenburgstraße u. Sutrumer Straße |
Verkehrsführung an Schule |
Zeppelinstraße |
keine Haltemöglichkeiten |
Neuenkirchener Straße |
zu stark befahren |
Lehmkuhlstraße, Wagnerstraße, Nienburgstraße |
zu starke Gefährdung durch parkende Autos |
Dutumer Straße |
Sich anschließender Schulweg würde durch den
vorgenannten durch parkende Autos gefährdeten Bereich führen. |
Gebiet gegenüberliegend der Zeppelinstraße |
Fehlende Straßenquerung u. Verkehrsführung durch
Wohngebiete |
Eine Entzerrung durch mehrere dezentrale Elternhaltestellen scheidet daher aus.
An der Beethovenstraße bietet sich auf Höhe der Kreuzung Frankenburgstraße eine längere Haltebucht an, die nach den Feststellungen zu der in Frage kommenden Uhrzeit zu Schulbeginn noch nicht bzw. sehr gering genutzt wird.
Bei der näheren Betrachtung konnten folgende Kriterien beurteilt werden:
Entzerrung
der Hol- und Bringverkehre durch Verlagerung auf mehrere Standorte |
Ausführungen
zuvor beschrieben |
L |
Einhaltung
einer Mindestentfernung von 250 m zur Schule |
Der
Fußweg beträgt bis zum Eingang in etwa 250 m |
J |
Vermeidung
zusätzlicher Fahrwege (in Wohngebieten) |
Die
Eltern können entweder über den weiteren Verlauf Beethovenstraße-Dutumer
Straße in alle Richtungen abfahren oder bis zum Kreisel und über die
Beethovenstraße ohne zu wenden zur Neuenkirchener Straße zurück. |
J |
Prüfung
auf potenzielle Probleme bzw. auf gefährliche Fahrmanöver |
Kein
Zurücksetzen nötig s.o. |
J |
Berücksichtigung
der rechtlichen Aspekte (StVO-Konformität) |
Ein
eingeschränktes Halteverbot könnte an der Stelle eingerichtet werden |
J |
Keine
Positionierung im Bereich -
von Behindertenstellplätzen / Feuerwehrzufahrten /
Grundstückszufahrten -
von Ampeln, Zebrastreifen oder Mittelinseln -
mit hohem Parkdruck durch Anwohner, Einzelhandel
etc. . -
mit vielen Einmündungen oder Grundstückszufahrten
mit schlechter Einsehbarkeit |
Die
Zufahrt zum Grundstück Beethovenstraße 101 ist an sich ausgenommen.
Ausführungen folgen später In der
Mittagszeit ist das gesamte Gebiet für Patientenverkehr des Mathias-Spitals
belastet. Weiter
Fußweg der Schüler durch Frankenburgstraße – geringe “Belastung” |
J J K J |
Zulässige
Geschwindigkeit (bei Lage der Elternhaltestelle am Fahrbahnrand |
50 km/h
(geschlossene Ortschaft) |
K |
Querungsanlage
auf dem Weg zur Schule |
Fahrbahnverengung
direkt am Haupteingang |
K |
Gehwegbreiten
auf dem verbleibenden Weg zur Schule |
Annähernd
2,50 m |
J |
Gehwegbeleuchtung |
Beleuchtung
entlang des gesamten verbleibenden Weges zur Schule |
J |
Kfz-Stärke
zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr |
Mittlere
Verkehrsbelastung der Frankenburgstraße |
K |
Aktuelle
Regelung zum Parken und Halten an der geplanten Elternhaltestelle |
Parken
mit Parkschein möglich |
J |
Verkehrsführung |
Wie
zuvor beschrieben durch Kreisel Beethovenstraße/Dutumer Straße Weiterfahrt in
alle Richtungen möglich, ohne verkehrsberuhigte Bereiche zu durchfahren |
J |
Ein- und
Ausparken |
Vorwärts
vom Seitenstreifen |
J |
Keine
Busbucht betroffen |
|
J |
In Abwägung der jetzigen unbefriedigenden
Situation insbesondere aufgrund der Gefährdungssituation der Schülerinnen und
Schüler durch die Elterntaxis und der Gegenüberstellung der sich durch die
Einrichtung einer Bring- und Abholzone an diesem Standort ergebenden Vorteile,
wird die Einrichtung einer Elternhaltestelle für die Michaelschule am Standort
Beethovenstraße empfohlen.
Auswirkungen auf den lokalen Klimaschutz
Die Einrichtung der Elternhaltestelle sollte durch gezielte Maßnahmen und zielgruppenspezifische Informationen in Form eines schulischen Mobilitätsmanagements unterstützt werden.
So wird über das Zukunftsnetz Mobilität NRW ein vielfach erprobtes und effektives Instrument „Geh-Spaß statt Elterntaxi“ angeboten, um Kindern einen sicheren und eigenständigen Schulweg zu ermöglichen. Das ganzheitliche Schulwegkonzept besteht aus drei Bausteinen, die infrastrukturelle Maßnahmen mit bewegungsfördernden Programmen für Schulen kombinieren:
Auf STREIFZÜGEN helfen Kinder den verantwortlichen Planern der Kommunen, die Gefahren auf dem Schulweg zu identifizieren und zu lösen.
Das VERKEHRSZÄHMER Programm mit Belohnungssystem im Unterricht bestärkt die Kinder gleichzeitig darin, ihre Wege nicht mit dem Auto zurückzulegen.
Der dritte Baustein des Programms zielt auf Eltern ab. Die Kommune richtet zusätzlich ELTERNHALTESTELLEN ein, um gefährliche Hol- und Bringverkehre an den Schulen zu entschärfen und den Kindern so Freiraum zu geben.
Wenn mehr Kinder eigenständig und selbstsicher den Schulweg zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegen, fördert das in erster Linie die Gesundheit der Kinder, senkt aber zwangsläufig den CO2-Ausstoss und trägt zum Klimaschutz bei.