Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss nimmt die geplante Querschnittsumgestaltung und den Ausbau
der Salzbergener Straße (L 501) von der Landesgrenze zu Niedersachsen bis zur
Unterquerung der B 70 des Straßenbaulastträgers Landesbetrieb Straßenbau NRW
zur Kenntnis und begrüßt das Vorhaben.
Begründung:
Hintergrund
In der Vorlage
503/21 des Bau- und Mobilitätsausschusses vom 27.10.2021 sind über die
Ergebnisse der Gespräche zwischen dem Straßenbaulastträger Landesbetrieb
Straßenbau NRW und der Stadt Rheine zu möglichen Änderungen im Straßenraum der
Salzbergener Straße berichtet worden.
Landesbetrieb
Straßenbau NRW und die Stadt Rheine haben die bestehenden Möglichkeiten der
Umplanung intensiv untersucht und bereits geplante Überlegungen noch mal auf
den Prüfstand gestellt.
Im Zuge der
Beratungen in der Sitzung vom 27.10.2021, in der u.a. eine Querschnittsänderung
mit beidseitigen Geh- und Radwegen im Bereich zwischen dem Kreuzherrenweg und
der Unterquerung der B 70 und einer Fußgängersignalanlage auf Höhe der Straße
Sandkuhle vorgestellt worden ist, ist folgendes beschlossen worden:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Plausibilität des
Standortes für Fußgängerüberwege und Ampel noch einmal zu prüfen. Weiter soll
die Möglichkeit geprüft werden, ob aufgrund des Ausbaus der Salzbergener Straße
das Ortsschild versetzt werden kann. Es soll eine Leuchttafel mit
Geschwindigkeitsanzeige in Verbindung mit einer geschwindigkeitsentsprechenden
Smiley-Anzeige aufgestellt werden.
Zur Überprüfung
des Standortes der Fußgängersignalanlage sind am 09.11.2021 und 11.11.2021
Verkehrszählungen zur Erfassung von querenden Radfahrern und Fußgängern im
Abschnitt zwischen dem Kreuzherrenweg und dem Kreisverkehr durchgeführt worden.
Im Bau- und Mobilitätsausschuss vom 24.11.2021 ist über die Ergebnisse berichtet
worden (siehe Anlage). Im Ergebnis ist gemeinsam mit dem Straßenbaulastträger
festzuhalten, dass die Fußgängersignalanlage weiterhin im Bereich der Straße
Sandkuhle installiert werden sollte.
In den
Verwaltungsvorschriften zu § 42 Abs. 2 StVO ist geregelt, dass Ortstafeln dort
anzuordnen sind, wo die geschlossene Bebauung auf einer Straßenseite für den
ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Da die geschlossene Bebauung an der
Salzbergener Straße bereits vor dem Kreisverkehr endet, ist ein Versetzen der
Ortstafel nicht zulässig.
Die Geschwindigkeitsanzeigetafel (Smiley-Anzeige) wurde bereits mehrfach temporär an der Salzbergener Straße eingesetzt. Dies wird bei freien Kapazitäten auch weiterhin geschehen.
Planung
Die vorhandene L
501 (Salzbergener Straße) soll im Bereich der Landesgrenze zu Niedersachsen bis
zur Unterquerung der B 70 (Stovener Straße) ausgebaut werden. Die Ausbaustrecke
hat eine Gesamtlänge von ca. 2,3 km.
Die bestehende
Straße hat derzeit eine Fahrbahnbreite von ca. 8,0 m und einen beidseitigen
Geh-Radweg mit einer Breite von ca. 1,50 m, der durch einen ca. 1,00 m breiten
asphaltierten Trennstreifen, von der Fahrbahn abgesetzt geführt wird.
Die neue Planung
umfasst den Ausbau der Strecke mit zwei verschiedenen Querschnittsaufteilungen.
Beginnend am Bauanfang (Landesgrenze Niedersachsen) ist eine asphaltierte
Fahrbahn mit einer Gesamtbreite von 7,00 m vorgesehen. Angrenzend ist
beidseitig ein 1,00 m breiter Trennstreifen aus Schotterrasen vorgesehen. Der
daran anliegende asphaltierte beidseitige Radweg erhält eine Breite von 1,60 m.
Angrenzend ist ein Bankett aus Schotterrasen mit einer Breite von 0,50 m
vorgesehen, welches zusätzlich mit Rasengittersteinen verstärkt wird.
Dieser
Ausbauquerschnitt ist auf einer Streckenlänge von ca. 1,65 km bis zum
Brückenbauwerk 3710 519 „Randelbach“ vorgesehen. In diesem Abschnitt wird die
Geschwindigkeit auf 70 km/h reduziert. Die Fahrbahn wird durch ein Dachprofil
über den Trennstreifen und Radweg nach außen in die vorhandenen Gräben entwässert.
Der Radfahrer muss
in Fahrtrichtung Niedersachsen im Bereich der Landesgrenze von einem
beidseitigen auf einen einseitigen Radweg (Niedersachsen) geführt werden. Dafür
ist eine zusätzliche Querungshilfe vorgesehen. Sie erhält eine Breite von 2,50
m und ist 10 m lang. Die notwendige Verziehung der Fahrbahn erfolgt ab Beginn
der Landesgrenze auf einer Streckenlänge von 110 m.
Im Bereich der
Zufahrt „Hohe Allee“ ist in der Verziehungsstrecke der Linksabbiegespur
ebenfalls eine zusätzliche Querungshilfe vorgesehen. Sie erhält eine Breite von
2,50 m und ist 10 m lang und gewährleistet eine sichere Querung in Richtung
„Hohe Allee“. Die Linksabbiegespur erhält eine Fahrbahnbreite von 3,25 m.
Querschnittsaufteilung
Baubeginn (Landesgrenze) bis Brücke „Randelbach“
(Bau-km 1+670 m)
Fahrbahn: 7,0 m
Trennstreifen: 1,0
m (beidseitig)
Geh-/Radweg: 1,60
m (beidseitig)
Bankett inkl. Rasengittersteinen: 0,50
m (beidseitig)
Ab dem Brückenbauwerk „Randelbach“ (BW 3710 519) wird der kombinierte
Geh-/Radweg auf einer Streckenlänge von ca. 0,65 km durch ein Hochbord von der
Fahrbahn abgesetzt. Der Ausbauquerschnitt ist bis zur Stovener Straße
vorgesehen. Die geplante asphaltierte Fahrbahn erhält eine Gesamtbreite von
7,00 m inkl. der Pflasterrinne. Die Entwässerung erfolgt über ein Dachprofil
nach außen und wird über die Rinne durch Straßenabläufe in die vorhandene
Kanalisation geleitet. Daran angrenzend erfolgt beidseitig ein Hochbord mit
einer Höhe von 12 cm. Der kombinierte Geh- und Radweg erhält beidseitig eine Breite
von 2,50 m und wird mit einem 50 cm breiten Sicherheitsstreifen von der
Fahrbahn abgesetzt angelegt. Außerhalb des Geh- und Radweges ist nördlich ein
befestigtes Bankett aus Schotterrasen mit einer Breite von 50 cm vorgesehen.
Südlich ist eine 50 cm breite Rinne geplant, die das Oberflächenwasser vom Geh-
und Radweg abführt. Der Sicherheitsstreifen und der Geh- und Radweg werden
farblich unterschiedlich (z.B. grau/anthrazit & rot) in Pflasterbauweise
(ohne Fase) ausgeführt. Das Bankett wird begrünt als Schotterrasen hergestellt.
In diesem Abschnitt wird die Geschwindigkeit auf 50 km/h reduziert.
Der Ausbau der Strecke erfolgt im Bereich ab der Landesgrenze bis Bau-km
1+670 (Brückenbauwerk „Randelbach“) als Sanierung. Die vorhandenen
Asphaltschichten werden abgefräst und anschließend darauf neu aufgebaut. Im
Bereich Bau-km 1+670 bis Stovener Straße (Bau-km 2+300) wird der gesamte
Straßenaufbau entfernt und als Vollausbau neu erstellt.
Zur sicheren Querung ist im Bereich der Zufahrt Sandkuhle eine Fußgängerbedarfsampel
vorgesehen.
Der Ausbau der Strecke endet an der Stovener Straße. Da entsprechende
Sicherheitsabstände bereits im Bestand vorhanden sind, bleibt der
Querschnittsaufteilung bis zum Kreisverkehr unverändert.
Querschnittsaufteilung
Brücke Randelbach. (Bau-km 1+670) bis
Stovener Str. (Bau-km 2+300.)
Fahrbahn: 7,00
m
Sicherheitsstreifen: 0,50 m (beidseitig)
Geh-/Radweg: 2,50 m (beidseitig)
Bankett: 0,50 m (nördlich)
Rinne: 0,50 m (südlich)
Im Zuge der
Ausführungsplanung wird die Möglichkeit zur Verdichtung der bestehenden
Straßenbeleuchtung überprüft.
Weitere Details zur Planung werden in der
Sitzung durch den Landesbetrieb vorgestellt und können der Anlage entnommen
werden.
Finanzierung
Die Kosten der
Maßnahmen werden vom Landesbetrieb Straßenbau NRW getragen.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan, Blatt 1
Anlage 2: Lageplan, Blatt 2
Anlage 3: Lageplan, Blatt 3
Anlage 4: Lageplan, Blatt 4
Anlage 5: Lageplan, Blatt 5
Anlage 6: Lageplan, Blatt 6
Anlage 7: Regelquerschnitt 2 mit Bord
Anlage 8: Regelquerschnitt 1 ohne Bord
Anlage 9: Information BaMo vom 24.11.2021, Verkehrszählung
Anlage 10 : Übersichtsplan