Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die geplante Querschnittsumgestaltung und den Ausbau der Salzbergener Straße (L 501) von der Landesgrenze zu Niedersachsen bis zur Unterquerung der B 70 des Straßenbaulastträgers Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Kenntnis und begrüßt das Vorhaben.

 


Begründung:

 

Hintergrund

 

In der Vorlage 503/21 des Bau- und Mobilitätsausschusses vom 27.10.2021 sind über die Ergebnisse der Gespräche zwischen dem Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Stadt Rheine zu möglichen Änderungen im Straßenraum der Salzbergener Straße berichtet worden.

Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Stadt Rheine haben die bestehenden Möglichkeiten der Umplanung intensiv untersucht und bereits geplante Überlegungen noch mal auf den Prüfstand gestellt. 

 

Im Zuge der Beratungen in der Sitzung vom 27.10.2021, in der u.a. eine Querschnittsänderung mit beidseitigen Geh- und Radwegen im Bereich zwischen dem Kreuzherrenweg und der Unterquerung der B 70 und einer Fußgängersignalanlage auf Höhe der Straße Sandkuhle vorgestellt worden ist, ist folgendes beschlossen worden:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Plausibilität des Standortes für Fußgängerüberwege und Ampel noch einmal zu prüfen. Weiter soll die Möglichkeit geprüft werden, ob aufgrund des Ausbaus der Salzbergener Straße das Ortsschild versetzt werden kann. Es soll eine Leuchttafel mit Geschwindigkeitsanzeige in Verbindung mit einer geschwindigkeitsentsprechenden Smiley-Anzeige aufgestellt werden.

 

Zur Überprüfung des Standortes der Fußgängersignalanlage sind am 09.11.2021 und 11.11.2021 Verkehrszählungen zur Erfassung von querenden Radfahrern und Fußgängern im Abschnitt zwischen dem Kreuzherrenweg und dem Kreisverkehr durchgeführt worden. Im Bau- und Mobilitätsausschuss vom 24.11.2021 ist über die Ergebnisse berichtet worden (siehe Anlage). Im Ergebnis ist gemeinsam mit dem Straßenbaulastträger festzuhalten, dass die Fußgängersignalanlage weiterhin im Bereich der Straße Sandkuhle installiert werden sollte.

 

In den Verwaltungsvorschriften zu § 42 Abs. 2 StVO ist geregelt, dass Ortstafeln dort anzuordnen sind, wo die geschlossene Bebauung auf einer Straßenseite für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Da die geschlossene Bebauung an der Salzbergener Straße bereits vor dem Kreisverkehr endet, ist ein Versetzen der Ortstafel nicht zulässig. 

 

Die Geschwindigkeitsanzeigetafel (Smiley-Anzeige) wurde bereits mehrfach temporär an der Salzbergener Straße eingesetzt. Dies wird bei freien Kapazitäten auch weiterhin geschehen.

 

 

Planung

 

Die vorhandene L 501 (Salzbergener Straße) soll im Bereich der Landesgrenze zu Niedersachsen bis zur Unterquerung der B 70 (Stovener Straße) ausgebaut werden. Die Ausbaustrecke hat eine Gesamtlänge von ca. 2,3 km.

Die bestehende Straße hat derzeit eine Fahrbahnbreite von ca. 8,0 m und einen beidseitigen Geh-Radweg mit einer Breite von ca. 1,50 m, der durch einen ca. 1,00 m breiten asphaltierten Trennstreifen, von der Fahrbahn abgesetzt geführt wird.

Die neue Planung umfasst den Ausbau der Strecke mit zwei verschiedenen Querschnittsaufteilungen. Beginnend am Bauanfang (Landesgrenze Niedersachsen) ist eine asphaltierte Fahrbahn mit einer Gesamtbreite von 7,00 m vorgesehen. Angrenzend ist beidseitig ein 1,00 m breiter Trennstreifen aus Schotterrasen vorgesehen. Der daran anliegende asphaltierte beidseitige Radweg erhält eine Breite von 1,60 m. Angrenzend ist ein Bankett aus Schotterrasen mit einer Breite von 0,50 m vorgesehen, welches zusätzlich mit Rasengittersteinen verstärkt wird.

Dieser Ausbauquerschnitt ist auf einer Streckenlänge von ca. 1,65 km bis zum Brückenbauwerk 3710 519 „Randelbach“ vorgesehen. In diesem Abschnitt wird die Geschwindigkeit auf 70 km/h reduziert. Die Fahrbahn wird durch ein Dachprofil über den Trennstreifen und Radweg nach außen in die vorhandenen Gräben entwässert.

Der Radfahrer muss in Fahrtrichtung Niedersachsen im Bereich der Landesgrenze von einem beidseitigen auf einen einseitigen Radweg (Niedersachsen) geführt werden. Dafür ist eine zusätzliche Querungshilfe vorgesehen. Sie erhält eine Breite von 2,50 m und ist 10 m lang. Die notwendige Verziehung der Fahrbahn erfolgt ab Beginn der Landesgrenze auf einer Streckenlänge von 110 m.

Im Bereich der Zufahrt „Hohe Allee“ ist in der Verziehungsstrecke der Linksabbiegespur ebenfalls eine zusätzliche Querungshilfe vorgesehen. Sie erhält eine Breite von 2,50 m und ist 10 m lang und gewährleistet eine sichere Querung in Richtung „Hohe Allee“. Die Linksabbiegespur erhält eine Fahrbahnbreite von 3,25 m.

 

Querschnittsaufteilung
Baubeginn (Landesgrenze) bis Brücke „Randelbach“ (Bau-km 1+670 m)

Fahrbahn:                                 7,0 m
Trennstreifen:                           1,0 m (beidseitig)
Geh-/Radweg:                          1,60 m (beidseitig)
Bankett inkl. Rasengittersteinen:            0,50 m (beidseitig)

 

Ab dem Brückenbauwerk „Randelbach“ (BW 3710 519) wird der kombinierte Geh-/Radweg auf einer Streckenlänge von ca. 0,65 km durch ein Hochbord von der Fahrbahn abgesetzt. Der Ausbauquerschnitt ist bis zur Stovener Straße vorgesehen. Die geplante asphaltierte Fahrbahn erhält eine Gesamtbreite von 7,00 m inkl. der Pflasterrinne. Die Entwässerung erfolgt über ein Dachprofil nach außen und wird über die Rinne durch Straßenabläufe in die vorhandene Kanalisation geleitet. Daran angrenzend erfolgt beidseitig ein Hochbord mit einer Höhe von 12 cm. Der kombinierte Geh- und Radweg erhält beidseitig eine Breite von 2,50 m und wird mit einem 50 cm breiten Sicherheitsstreifen von der Fahrbahn abgesetzt angelegt. Außerhalb des Geh- und Radweges ist nördlich ein befestigtes Bankett aus Schotterrasen mit einer Breite von 50 cm vorgesehen. Südlich ist eine 50 cm breite Rinne geplant, die das Oberflächenwasser vom Geh- und Radweg abführt. Der Sicherheitsstreifen und der Geh- und Radweg werden farblich unterschiedlich (z.B. grau/anthrazit & rot) in Pflasterbauweise (ohne Fase) ausgeführt. Das Bankett wird begrünt als Schotterrasen hergestellt. In diesem Abschnitt wird die Geschwindigkeit auf 50 km/h reduziert.

Der Ausbau der Strecke erfolgt im Bereich ab der Landesgrenze bis Bau-km 1+670 (Brückenbauwerk „Randelbach“) als Sanierung. Die vorhandenen Asphaltschichten werden abgefräst und anschließend darauf neu aufgebaut. Im Bereich Bau-km 1+670 bis Stovener Straße (Bau-km 2+300) wird der gesamte Straßenaufbau entfernt und als Vollausbau neu erstellt.

Zur sicheren Querung ist im Bereich der Zufahrt Sandkuhle eine Fußgängerbedarfsampel vorgesehen.

Der Ausbau der Strecke endet an der Stovener Straße. Da entsprechende Sicherheitsabstände bereits im Bestand vorhanden sind, bleibt der Querschnittsaufteilung bis zum Kreisverkehr unverändert.

Querschnittsaufteilung
Brücke Randelbach. (Bau-km 1+670) bis Stovener Str. (Bau-km 2+300.)

Fahrbahn:            7,00 m
Sicherheitsstreifen:   0,50 m (beidseitig)
Geh-/Radweg:     2,50 m (beidseitig)
Bankett:                0,50 m (nördlich)
Rinne:                   0,50 m (südlich)

 

Im Zuge der Ausführungsplanung wird die Möglichkeit zur Verdichtung der bestehenden Straßenbeleuchtung überprüft.

 

Weitere Details zur Planung werden in der Sitzung durch den Landesbetrieb vorgestellt und können der Anlage entnommen werden.

 

 

 

Finanzierung

 

Die Kosten der Maßnahmen werden vom Landesbetrieb Straßenbau NRW getragen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan, Blatt 1

Anlage 2: Lageplan, Blatt 2

Anlage 3: Lageplan, Blatt 3

Anlage 4: Lageplan, Blatt 4

Anlage 5: Lageplan, Blatt 5

Anlage 6: Lageplan, Blatt 6

Anlage 7: Regelquerschnitt 2 mit Bord

Anlage 8: Regelquerschnitt 1 ohne Bord

Anlage 9: Information BaMo vom 24.11.2021, Verkehrszählung

Anlage 10 : Übersichtsplan