Instandsetzung Bewässerungsanlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss
beschließt, dem SV Mesum e. V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 8.593 € zur
Instandsetzung der Bewässerungsanlage zu gewähren.
Begründung:
§ Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien
entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die
Förderfähigkeit.
§ Der Verein hat fristgerecht den als Anlage
beigefügten Förderantrag einschließlich zweier vergleichbarer Kostenvorschläge
eingereicht.
§ Der Antrag entspricht den allgemeinen
Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien. Die Gesamtkosten der
Maßnahme betragen mindestens 3.000 €.
§ Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die
Begründung im Antrag verwiesen. Die erforderliche baufachliche Stellungnahme
durch die Technischen Betriebe Rheine ist in der Bearbeitung.
§ Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wird der
Antrag aus sportfachlicher Sicht befürwortet.
§ Eine Förderung nach Ziffer 4.2.3 (Modernisierung)
der Sportförderrichtlinien wäre wie folgt möglich:
niedrigstes Angebot 12.274,73
€ (Brutto)
Maximalförderung
von 70 %, 8.592,31
€
da
Jugendquote über 40 % (41,2%)
Niedrigere
Gesamtkosten führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.
Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022 veranschlagt
worden. Die Zuwendung wird vorbehaltlich der entsprechenden Rechtskraft des
Haushalts gewährt.
Anlage: Antrag SV Mesum Bewässerungsanlage