Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschlussvorschlag des Antragstellers:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet mit Anträgen vom 08. Februar 2021 und Ergänzungen von Frau Achterkamp vom 06. Mai 2021 um Prüfung und Umsetzung folgender Punkte:

 

1.)    Einrichtung eines Kreisverkehrs für die K66 Rheiner Straße in Höhe der Einmündungen zu den Straßen Hohe Heideweg/Am Flöddert/Lindvennweg. Sollte ein Kreisverkehr nicht eingerichtet werden können, sollen 2 einzelne Lichtzeichenanlagen den Verkehr regeln.

2.)    Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für die K66 (Rheiner Straße) für den gesamten Straßenzug von Hohe Heideweg bis Kreisverkehr Dechant-Römer-Straße.

3.)    Für die zielgenaue Anfahrt von LKWs zu ortsansässigen Firmen in Rheine-Mesum soll geprüft werden, ob die Einrichtung einer Sammelbeschilderung möglich ist.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

1.)    Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, dass die Verwaltung gemeinsam mit dem Kreis Steinfurt als Straßenbaulastträger die Möglichkeit des Baus einer zusätzlichen Querungshilfe und einer Fußgängersignalanlage für die K66 Rheiner Straße untersucht und das Ergebnis dem Bau- und Mobilitätsausschuss in einer der nächsten Sitzungen erneut vorstellt.

2.)    Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass eine Anordnung von Tempo 30 im gesamten Abschnitt der Rheiner Straße rechtlich nicht zulässig ist.

3.)    Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zur wegweisenden Beschilderung und Sammelbeschilderung zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Anlass der Ergänzungsvorlage:

In der Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses vom 27.10.2021 ist über die Vorlage 493/21 „Verkehrssicherheit für Mesum (K66 - Rheiner Straße) - Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 08.02.21“ beraten worden. Ergebnis war, dass der Tagesordnungspunkt abgesetzt worden ist, damit die Verwaltung eine optimierte Planung für den Kreisverkehr anfertigen konnte, bei dem sich der notwendige Grunderwerb auf möglichst wenige Grundstücke auswirken sollte.

 

Begründung des Antragstellers:

Hier wird auf die als Anlagen beigefügten Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08. Februar 2021 sowie auf das Protokoll der Sitzung vom 06. Mai 2021 (siehe Anlage 4) mit den Ergänzungen von Frau Achterkamp verwiesen.

 

Begründung der Verwaltung:

 

Ergänzung zum Punkt 1. Einrichtung eines Kreisverkehrs, LSA

 

Die Planung zu einem möglichen Kreisverkehrsplatz ist nun so optimiert worden, dass der Mittelpunkt leicht verschoben worden ist, so dass mit dieser Planung lediglich noch an 3 (vormals 4) Grundstücken Grunderwerb nötig wird. Dies hat insgesamt allerdings keinen nennenswerten Einfluss auf die Ausführungen aus der ursprünglichen Vorlage, so dass sich der Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht geändert hat.

 

Zu 1. Zusätzliche Querungshilfe und Fußgängersignalanlage

 

Bestand

Im Bereich der Rheiner Straße / Hohe Heideweg münden die Straßen Am Flöddert, Hohe Heideweg, und Lindvennweg auf einer Länge von rund 40 m auf die Rheiner Straße (K66). Die Kreisstraße befindet sich in diesem Abschnitt innerhalb der Ortslage, so dass hier Tempo 50 gilt. Im Verlauf der Rheiner Straße ist im Bereich des Lindvennweges in Richtung Dorfmitte eine Querungshilfe vorhanden, die es ermöglicht, die Rheiner Straße in zwei Zügen zu queren. Durch die fortschreitende Besiedlung des B-Plangebietes Mesum-Nord hat sich der Querungsbedarf auch im Bereich des Hohe Heideweges nach oben entwickelt.

Jüngste Zählungen haben in dem Kreuzungsbereich in der Spitzenstunde Werte von insgesamt 64 Fußgängern (FG) und 27 Radfahrern (RF) ergeben, von denen der Großteil (37 FG, 20 RF) die bestehende Querungshilfe nutzt. Im Bereich Hohe Heideweg liegen die Querungszahlen bei 5 FG, 4 RF in der Spitzenstunde. Beobachtungen während der Zählung zeigten aber auch, dass einige Radfahrer und Fußgänger den straßenbegleitenden Radweg aus dem Gebiet Mesum-Nord kommend in Gegenrichtung nutzten, um die bestehende Querungshilfe zu erreichen. Bei einer verbesserten Querungsmöglichkeit im Bereich Hohe Heideweg ist daher mit einer anderen Verteilung der Querungszahlen zu rechnen.

 

Eine Verbesserung der Querungsmöglichkeit der Rheiner Straße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollte angestrebt werden.

 

Variante 1, Kreisverkehr:

Bedingt durch die langgezogene Geometrie des Kreuzungsbereiches und den im spitzen Winkel zulaufenden Straßen, gestaltet sich die Einrichtung eines Kreisverkehres äußerst problematisch.

 

In der als Anlage 3 beigefügten Skizze werden die Problemstellen für eine Umsetzung eines 5-armigen Kreisverkehrs aufgezeigt. So ist neben dem erforderlichen Grunderwerb beispielsweise die Anbindung der Straßen Hohe Heideweg und Rheiner Straße geometrisch nicht möglich, ohne für die Fahrbeziehung Hohe Heideweg in die Rheiner Straße in Richtung Norden beispielsweise einen „Bypass“ einplanen zu müssen.

 

Eine alternative Ellipsenform des Kreisverkehrs würde sehr lange Wegestrecken der einzelnen Verkehrsteilnehmer bedeuten und die Akzeptanz dieser Kreuzungsform deutlich mindern und unter Umständen Geisterfahrten provozieren.

 

Aus den genannten Gründen wird der Bau eines Kreisverkehrs an dieser Stelle nicht empfohlen.

 

Variante 2, Lichtzeichenanlage (LSA):

Bei einer Vollsignalisierung des Knotenpunktes (siehe Skizze in Anlage 3) werden auf Grund der Geometrie die Abstände zwischen den einzelnen Furten sehr groß, so dass sehr lange Räumwege der verschiedenen Verkehrsteilnehmer erforderlich werden sowie sehr kurze Grün- und lange Wartezeiten/Rotzeiten entstehen würden (vergl. Kreuzung Roland-straße/Bonifatiusstraße/Dorfstraße).

 

Die Signalisierung mit zwei einzelnen Signalanlagen an den Einmündungen, z.B. Am Flöddert und Lindvennweg, birgt die Gefahr von Rotlichtverstößen im Kfz-Verkehr: wird die erste Ampel noch bei Grün passiert, könnte die nächste schon auf Rot gestellt sein, was von Verkehrsteilnehmern nur schwer erkennbar ist.

 

Bei einer Signalisierung sollte an max. einer Stelle eine Fußgängerampel vorgesehen werden.

 

Variante 3, Zusätzliche Querungshilfe im Bereich Hohe Heideweg:

Nach den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) wird mit den vorliegenden Verkehrszahlen der Einsatz einer Lichtsignalanlage nicht vollständig erreicht. Dennoch können nach den Richtlinien für Fußgängerüberwege (R-FGÜ), sofern die notwendigen Querungszahlen oder die notwendige Kraftfahrzeugstärke nicht erreicht werden, bauliche Querungshilfen eingesetzt werden, wenn die Erforderlichkeit gesehen wird.

Da im Bereich Rheiner Straße/Hohe Heideweg die Querungsmöglichkeit der Rheiner Straße in Richtung Am Flöddert bzw. der Bushaltestelle verbessert werden sollte und die Flächen für eine weitere Querungshilfe vorhanden sind, sollten hier bauliche Maßnahmen ergriffen werden.

 

Fazit:

Die Verwaltung schlägt vor, die Möglichkeit des Baus einer zusätzlichen Querungshilfe und einer Fußgängersignalanlage mit dem Baulastträger näher zu untersuchen.

 

 

Zu 2. Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vom Kreisverkehr Dechant-Römer-Straße bis Hohe Heideweg

 

Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung des Lebens oder der Gesundheit der Verkehrsteilnehmer erheblich übersteigt.

 

Laut Mitteilung des Straßenbauamtes sind keine Defizite im Straßenquerschnitt oder Mängel im Straßenkörper zu erkennen. Es sind ausreichend große Flächenangebote für alle Verkehrsteilnehmer vorhanden. Das Queren der Rheiner Straße (K66) für den Fußgängerverkehr ist, wie innerorts üblich, gegeben. Zusätzlich wird das Angebot durch drei Mittelinseln bzw. vorgezogene Seitenräume im Bereich des Buskaps ergänzt. Der Radverkehr besitzt beidseits der Fahrbahn eine eigene Verkehrsanlage und wird in Einmündungen bevorrechtigt geführt.  Insofern ist eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h rechtlich nicht zulässig.

 

Eine mögliche Ausnahme von diesem Grundsatz gilt lediglich im Bereich von Sozialeinrichtungen (Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser oder Seniorenheime). Dort ist eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zulässig, wenn die Einrichtung einen unmittelbaren Zugang an der betreffenden Straße hat. Diese Voraussetzung wird an der Rheiner Straße aber nicht erfüllt.

 

 

Zu 3. Einrichtung einer Sammelbeschilderung für die zielgenaue Anfahrt von LKWs

 

Über die wegweisende Beschilderung an den Straßen werden die Ziele in den Gewerbegebieten ausgeschildert. Die in Mesum befindlichen zusammenhängenden und ausgeschilderten Gewerbegebiete befinden sich direkt an den Hauptverkehrsstraßen. So liegen die Gebiete Mesum –Süd (Schulten-Sundern) und Mesum West (Juteweberstr.) direkt an der Dechant-Römer-Straße bzw. am Burgsteinfurter Damm (L578). Das Gebiet Mesum-Nord (Rheiner Straße/Mesumer Straße) schließt direkt an die Rheiner Str. bzw. Mesumer Straße an. Das Gebiet Industriestraße ist vom Burgsteinfurter Damm aus ausgeschildert. Eine Wegweisung der Ziele Gewerbegebiet Mesum-Nord und Mesum-Süd erfolgt bereits am Münsterlanddamm, der B 481.

 

Größere Firmen, die nicht direkt einem Gewerbegebiet zugeordnet und über die wegweisende Beschilderung ausgeschildert werden können, erhalten, wenn es der Verkehrslenkung dienlich ist, ein direktes Wegweisungsschild im Nahbereich. So ist z.B. Anfang des Jahres zur besseren Anfahrt der Firma Gröning ein zusätzlicher Wegweiser in der Rheiner Straße aufgestellt worden, um u.U. durch Navigationsgeräte fehlgeleitete Anfahrten über den Hassenbrockweg zu vermeiden.

 

Sammelbeschilderungen, auf denen Hinweise auf die Lage von Firmen vermerkt sind, werden i.d.R. im Eingangsbereich von Gewerbegebieten aufgestellt. Hier ist dann eine Aufstellfläche vor dem Schild zu schaffen, die es den Fahrern auf Grund der Vielzahl von Firmen ermöglicht, dass Ziel/die entsprechende Firma gut ablesen zu können. Im Bereich Mesum ist aus Sicht der Verwaltung in dieser Form kein großes zusammenhängendes Gewerbegebiet auszumachen, bei dem eine Sammelbeschilderung die zielgenaue Anfahrt von LKWs verbessern würde.

 

Durch die bestehende wegweisende Beschilderung und Ergänzung mit Einzelwegweisern zu den Firmen, ist aus Sicht der Verwaltung in Mesum eine ausreichende Beschilderung der größeren Firmen, die verstärkt auch Lkw-Fahrten auslösen, vorhanden.

 


Anlagen:

Anlage 1: Antrag 1 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.02.2021

Anlage 2: Antrag 2 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.02.2021

Anlage 3: K66 – Bildliche Darstellung der Lösungsvarianten

Anlage 4: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung BaMo vom 06.05.2021

Anlage 5: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung BaMo vom 27.10.2021

Anlage 6: Kopie der Vorlage 493/21 vom 27.10.2021