-Antrag § 24 GO NRW IG Kuba-Emsaue zur Gebietsabgrenzung/tlws. Planungsstopp
Beschlussvorschlag des Antragstellers:
Die aktuell
laufenden Planungen für ein Neubaugebiet - bislang seitens der Stadtplanung
Rheine bezeichnet als „Emsauenquartier Kümpers“ – mit den bisherigen
Planungszielen werden eingestellt. Das Projekt soll künftig weiter verfolgt
werden, indem die im Grundsatzbeschluss gefasste Gebietsabgrenzung für das
„Emsauenquartier Kümpers“ überarbeitet und neu gefasst wird.
Eine Festlegung
dahingehend, dass zuerst eine komplette Sanierung/Umnutzung des
Gebäudebestandes (alte Fabrik) zu erfolgen hat, bevor ggfls. eine Nutzung
umliegender Teilflächen erfolgt, soll getroffen werden.
Der FNP soll nur
für den Teilbereich alte Fabrik/bisher ausgewiesenes Industriegebiet geändert
werden, ein B-Plan ebenfalls nur für diesen Bereich erstellt werden. Weitere
Planverfahren (Änderungen, Neuaufstellungen) sollen ggfls. in den Folgejahren
erledigt werden.
Beschlussvorschlag/Empfehlung der Verwaltung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt, dem Antrag der
IG-Kuba-Emsaue bezüglich einer neuen Gebietsabgrenzung bzw.
Entwicklungsbeschränkung auf den Bereich der Bestandsgebäude im Norden des
Gebietes und eines Planungsstopps für die südlichen Gebietsflächen nicht zu
folgen.
Die Verfahren zur
41. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 352 „Emsauenquartier Kümpers“ werden gemäß dem Änderungsbeschluss
Flächennutzungsplan und dem Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 352 vom
12.05.2021 (Beschlussvorlagen 164/21 und
176/21) und der dort enthaltenen Geltungsbereichsabgrenzung weitergeführt.
Begründung des Antragstellers:
siehe Anlage 1
Begründung der Verwaltung:
Die 41. Änderung
des Flächennutzungsplans der Stadt Rheine und die Aufstellung des
Be-bauungsplanes Nr. 352 „Emsauenquartier Kümpers“ der Stadt Rheine wurden am
12. Mai 2021 beschlossen (vgl. Beschlussvorlage 164/21, Beschlussvorlage
176/21). Die Planverfah-ren sollen für die vom Projektträger beabsichtigte
Entwicklung des Areals unter Abwägung aller im Planverfahren planungsrelevant
auftretenden oder vorgetragenen Belange den pla-nungsrechtlichen Rahmen setzen
und so die mögliche Entwicklung in diesem Bereich defi-nieren.
Dabei wurde
festgelegt, dass es für eine geordnete städtebauliche Entwicklung der in diesem
integriert im Allgemeinen Siedlungsbereich der Stadt gelegenen Flächen sowohl
für den Erhalt insbesondere der denkmalgeschützten Bausubstanz aber auch für
Teile des Gebäudebestands insgesamt in Verknüpfung mit den Bedarfsanforderungen
der Stadt hinsichtlich Wohnen und Gewerbe unabdingbar ist, eine Gesamtplanung
zu entwickeln, die sowohl die Belange der inneren als auch der äußeren
Zusammenhänge umfassend behandelt und in die Entwicklung integriert.
Bisher wurde eine
Grundlagenermittlung sowie als erster Beteiligungsschritt die Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs.1 BauGB durchgeführt.
Im Übrigen handelt
es sich hierbei keineswegs um „erste Versuche einer Bürgerbeteiligung“, sondern
um eine umfassende Einbindung von Öffentlichkeit und Behörden, die neben den
gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungen zusätzliche Angebote zur
Information und Erörterung der Planung enthielt (Informationsveranstaltung als
Videokonferenz, analoge Beteiligung über Postkarten, ergänzendes öffentliches
Bürgerforum mit Begehung des Areals und Diskussionen vor Ort).
Das große
Interesse an den Entwicklungsfragen, welches u. a. auch durch die vom
Antragsteller ins Feld geführten Unterschriften einer Online-Petition
dokumentiert wird, wird zur Kenntnis genommen.
Die vom
Antragsteller ins Feld geführten und zum Teil in den Beteiligungen
vorgebrachten fachlichen Fragestellungen
zur Gebietsentwicklung – u. a. städtebauliche Anforderungen, verkehrliche und
Erschließungsfragen, Denkmalschutz, Arten-, Umwelt- und Klimaschutz, Bodenverhältnisse
und Hochwasser- /Überflutungsschutz – sind als zu behandelnde Belange
Bestandteil des Planungsprozesses und werden derzeit als Grundlage für eine
Abwägung der eingegangenen Anregungen und einen Beschluss zur öffentlichen
Auslegung der Planungen (2. Beteiligungsschritt) geprüft und aufbereitet. Im
Rahmen dieser Abwägung, kann und sollte der Ausschuss eine Entscheidung über
das weitere Verfahren anhand aller eingegangenen Stellungnahmen treffen. Daher
empfiehlt die Verwaltung dem Ausschuss, dem Antrag nicht zu folgen und die
Planverfahren zur FNP-Änderung und Bebauungsplanaufstellung weiter zu führen.
Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Die Auswirkungen
wurden in den verschiedenen Beschlussvorlagen zum Thema - insbesondere Vorlagen
164/21 zur FNP-Änderung und 176/21 zur Bebauungsplanaufstellung - umfassend
dargelegt. Auf diese wird verwiesen.
Im Zusammenhang
mit der hier vorliegenden Antragstellung ergeben sich diesbezüglich keine
weiteren Aspekte.
Anlage:
Antrag
der IG Kuba-Emsaue nach § 24 GO NRW und § 5 Hauptsatzung
Stadt Rheine vom 30.11.2021