Betreff
41. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 352, Kennwort der Planung: "Emsauenquartier Kümpers"
-Antrag § 24 GO NRW IG Kuba-Emsaue zur Gebietsabgrenzung/tlws. Planungsstopp
Vorlage
057/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag des Antragstellers:

Die aktuell laufenden Planungen für ein Neubaugebiet - bislang seitens der Stadtplanung Rheine bezeichnet als „Emsauenquartier Kümpers“ – mit den bisherigen Planungszielen werden eingestellt. Das Projekt soll künftig weiter verfolgt werden, indem die im Grundsatzbeschluss gefasste Gebietsabgrenzung für das „Emsauenquartier Kümpers“ überarbeitet und neu gefasst wird.

Eine Festlegung dahingehend, dass zuerst eine komplette Sanierung/Umnutzung des Gebäudebestandes (alte Fabrik) zu erfolgen hat, bevor ggfls. eine Nutzung umliegender Teilflächen erfolgt, soll getroffen werden.

Der FNP soll nur für den Teilbereich alte Fabrik/bisher ausgewiesenes Industriegebiet geändert werden, ein B-Plan ebenfalls nur für diesen Bereich erstellt werden. Weitere Planverfahren (Änderungen, Neuaufstellungen) sollen ggfls. in den Folgejahren erledigt werden.

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung der Verwaltung:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt, dem Antrag der IG-Kuba-Emsaue bezüglich einer neuen Gebietsabgrenzung bzw. Entwicklungsbeschränkung auf den Bereich der Bestandsgebäude im Norden des Gebietes und eines Planungsstopps für die südlichen Gebietsflächen nicht zu folgen.

Die Verfahren zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 352 „Emsauenquartier Kümpers“ werden gemäß dem Änderungsbeschluss Flächennutzungsplan und dem Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 352 vom 12.05.2021  (Beschlussvorlagen 164/21 und 176/21) und der dort enthaltenen Geltungsbereichsabgrenzung weitergeführt.

 


Begründung des Antragstellers:

 

siehe Anlage 1

 

 

Begründung der Verwaltung:

 

Die 41. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rheine und die Aufstellung des Be-bauungsplanes Nr. 352 „Emsauenquartier Kümpers“ der Stadt Rheine wurden am 12. Mai 2021 beschlossen (vgl. Beschlussvorlage 164/21, Beschlussvorlage 176/21). Die Planverfah-ren sollen für die vom Projektträger beabsichtigte Entwicklung des Areals unter Abwägung aller im Planverfahren planungsrelevant auftretenden oder vorgetragenen Belange den pla-nungsrechtlichen Rahmen setzen und so die mögliche Entwicklung in diesem Bereich defi-nieren.

 

Dabei wurde festgelegt, dass es für eine geordnete städtebauliche Entwicklung der in diesem integriert im Allgemeinen Siedlungsbereich der Stadt gelegenen Flächen sowohl für den Erhalt insbesondere der denkmalgeschützten Bausubstanz aber auch für Teile des Gebäudebestands insgesamt in Verknüpfung mit den Bedarfsanforderungen der Stadt hinsichtlich Wohnen und Gewerbe unabdingbar ist, eine Gesamtplanung zu entwickeln, die sowohl die Belange der inneren als auch der äußeren Zusammenhänge umfassend behandelt und in die Entwicklung integriert.

 

Bisher wurde eine Grundlagenermittlung sowie als erster Beteiligungsschritt die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs.1 BauGB durchgeführt. 

 

Im Übrigen handelt es sich hierbei keineswegs um „erste Versuche einer Bürgerbeteiligung“, sondern um eine umfassende Einbindung von Öffentlichkeit und Behörden, die neben den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungen zusätzliche Angebote zur Information und Erörterung der Planung enthielt (Informationsveranstaltung als Videokonferenz, analoge Beteiligung über Postkarten, ergänzendes öffentliches Bürgerforum mit Begehung des Areals und Diskussionen vor Ort).

 

Das große Interesse an den Entwicklungsfragen, welches u. a. auch durch die vom Antragsteller ins Feld geführten Unterschriften einer Online-Petition dokumentiert wird, wird zur Kenntnis genommen.

 

Die vom Antragsteller ins Feld geführten und zum Teil in den Beteiligungen vorgebrachten  fachlichen Fragestellungen zur Gebietsentwicklung – u. a. städtebauliche Anforderungen, verkehrliche und Erschließungsfragen, Denkmalschutz, Arten-, Umwelt- und Klimaschutz, Bodenverhältnisse und Hochwasser- /Überflutungsschutz – sind als zu behandelnde Belange Bestandteil des Planungsprozesses und werden derzeit als Grundlage für eine Abwägung der eingegangenen Anregungen und einen Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Planungen (2. Beteiligungsschritt) geprüft und aufbereitet. Im Rahmen dieser Abwägung, kann und sollte der Ausschuss eine Entscheidung über das weitere Verfahren anhand aller eingegangenen Stellungnahmen treffen. Daher empfiehlt die Verwaltung dem Ausschuss, dem Antrag nicht zu folgen und die Planverfahren zur FNP-Änderung und Bebauungsplanaufstellung weiter zu führen.

 

 

 

Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

Die Auswirkungen wurden in den verschiedenen Beschlussvorlagen zum Thema - insbesondere Vorlagen 164/21 zur FNP-Änderung und 176/21 zur Bebauungsplanaufstellung - umfassend dargelegt. Auf diese wird verwiesen.

Im Zusammenhang mit der hier vorliegenden Antragstellung ergeben sich diesbezüglich keine weiteren Aspekte.

 


Anlage:

 

                        Antrag der IG Kuba-Emsaue nach § 24 GO NRW und § 5 Hauptsatzung
                         Stadt Rheine vom 30.11.2021