Betreff
Antrag TC Tenniscenter e. V.: Sanierung Zaunanlage
Vorlage
058/22
Aktenzeichen
BM - BdB - 0.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beschließt, dem TC Tenniscenter e. V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 8.664 € zur Sanierung der Zaunanlage zu gewähren.

 


Begründung:

 

§  Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.

 

§  Der Verein hat den als Anlage beigefügten Förderantrag nach der üblichen Frist einschließlich eines Kostenvorabschlages eingereicht. Eine Berücksichtigung zur Förderung ist möglich, da das vorhandene Budget noch nicht ausgeschöpft ist.  

 

§  Der Antrag entspricht den allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen mindestens 3.000 €.

 

§  Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die Begründung im Antrag verwiesen.

 

Die Maßnahme wurde bereits im Rahmen des Förderprogramms des Landes NRW „Moderne Sportstätte 2022“ gefördert. Laut Beschlusslage des Sportausschusses erhalten alle dort geförderten Maßnahmen „nur“ eine zusätzliche städtische Förderung i. H. v. maximal 5,3 % der Gesamtkosten. Aufgrund der nachgewiesenen ca. 40 %igen Material-Preissteigerung kann die Maßnahme allerdings nicht mehr komplett realisiert werden (nur ca. 2/3 der Zaunanlage), da eine Förderanpassung durch das Land nicht vorgesehen ist.

 

Es wird daher im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband vorgeschlagen den Antrag (restliches Drittel der Zaunanlage) als eigenständige Fördermaßnahme nach den städtischen Förderrichtlinien einzuordnen.      

 

§  Der Verein ist für diese Maßnahme vorsteuerabzugsberechtigt. Eine Nettoförderung nach Ziffer 4.2.3 (Sanierung) der Sportförderrichtlinien wäre wie folgt möglich:

 

Angebot des bereits tätigen Unternehmens  16.286,50 €  (Netto)

Gesamtkosten                                                 16.286,50 €

 

Fördersatz: 53,2 %                                             8.664,42 €

(Jugendquote 28,8 %)                                                                                                                          

 

Niedrigere Gesamtkosten führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.

 

§  Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022 veranschlagt worden. Die Zuwendung wird vorbehaltlich der entsprechenden Rechtskraft des Haushalts gewährt.

 


Anlage:          Antrag TC Tenniscenter Zaunanlage