Betreff
Antrag Stadtsportverband Rheine: Förderung Sport im Park
Vorlage
059/22
Aktenzeichen
BM - BdB - 0.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beschließt, dem Stadtsportverband Rheine e. V. für die Durchführung der Veranstaltung „Sport im Park 2022“ einmalig eine Zuwendung in Höhe von maximal 3.000 € zu gewähren.


Begründung:

 

§  Sport im Park ist ein unverbindliches, vereinsungebundenes und kostenloses Sport- und Bewegungsangebot in öffentlichen Grünanlagen für Untrainierte ebenso wie für Sportliche aller Altersgruppen, welches bereits in vielen Städten zu finden ist.

 

§  In Rheine hatte der Stadtsportverband bereits in den Jahren 2019 und 2021 (zusammen mit dem Verein ETuS Rheine) die Koordination dieses Formates übernommen (siehe Flyer und MV-Artikel als Anlage).

 

§  Die Kosten für die Durchführung „Sport im Park 2022“ werden voraussichtlich zwischen 6.000,- € und 8.000,- € erwartet (vorrangig Aufwendungen für Übungsleitungen der beteiligten Sportvereine). Eine genaue Kostenkalkulation kann erst nach Rückmeldung der teilnehmenden Vereine und der Anzahl ihrer Angebote gegeben werden.

 

§  Alle Angebote finden im Salinenpark in Rheine statt; dadurch ist eine barrierefreie Teilnahme sichergestellt.

 

§  Die Nachbesprechung zu „Sport im Park 2021“ hat ergeben, dass ein Großteil der Nutzer(innen) der Angebote nicht Mitglied in einem Sportverein ist. Die Anzahl der Teilnehmenden war bei den Angeboten im Jahr 2021 von Angebot zu Angebot recht unterschiedlich. Dieses wird in der Planung für 2022 berücksichtigt.

 

§  Mit diesem Format wurde eine Empfehlung des Sportentwicklungsplans umgesetzt: Die Etablierung von offenen Sport- und Bewegungsangeboten, wie beispielsweise „Sport im Park“, können eine adäquate Antwort auf den Verlust von Erwachsenen Im Vereinssport darstellen.

 

§  Zur Förderbegründung wird darüber hinaus auf den als Anlage beigefügten Antrag verwiesen. Udo Mollen steht als Vorsitzende des Stadtsportverbandes in der Sitzung für Nachfragen zur Verfügung.

 

§  Für die Durchführung des Formats im Jahr 2019 wurde dem Stadtsportverband eine Zuwendung in Höhe von 2.000 € gewährt (Vorlage 029/18).

 

 

Förderhinweise

-          Die Sportförderrichtlinien der Stadt Rheine beinhalten unter Ziffer 4.3 den Fördertatbestand Projekte. Unter anderem können aus diesem Budget besondere öffentliche Sportangebote gefördert werden.

 

-          Dabei soll es sich in der Regel um einmalige (nicht wiederkehrende) Projekte handeln. Der Zuwendungssatz soll im Grundsatz 50 % der anerkannten Kosten betragen.

 

-          Über Zuwendungen zu Projekten über 1.500 € hinaus entscheidet der Sportausschuss.

 

-          Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022 (0701 „Projekt- und Sonderförderung“) veranschlagt worden. Die Zuwendung wird vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts gewährt.

 


Anlage 1:      Antrag Stadtsportverband Sport im Park

Anlage 2:      Flyer Sport im Park 2019     

Anlage 3:     MV-Artikel Sport im Park 2021