Betreff
Videomapping als Ersatz für Feuerwerke bei städtischen Veranstaltungen
Vorlage
064/22
Aktenzeichen
BdB - dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Antrag der SPD-Fraktion vom 19.08.2020:
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Rheine beantragt, Video-Mapping als Ersatz für Feuerwerke bei städtischen Veranstaltungen zu prüfen.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

1.      Auf Videomapping sowie vergleichbare Alternativen als Ersatz für Feuerwerke wird verzichtet.

2.      Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, ausschließlich für die Straßenparty eine Ausnahme vom Verbot auf Abbrennen eines Feuerwerkes zu beschließen.

 


Begründung:

 

Über den oben genannten Antrag der SPD-Fraktion hat der Kulturausschuss bereits in seiner Sitzung am 2. November 2021 beraten (Vorl. 484/21) und folgenden Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Attraktionen als Ersatz für Feuerwerke im Stadtgebiet zu entwickeln.“ 


Faktisch geht es dabei im Stadtgebiet Rheine derzeit ausschließlich um die Straßenparty, bei der in der Vergangenheit ein Feuerwerk stattfand. Dies wird bekanntlich aufgrund eines Ratsbeschlusses, auf Feuerwerke bei städtischen Veranstaltungen und auf städtischem Grund zu verzichten, zukünftig nicht mehr möglich sein.

 

Auch die Verwaltung sieht Video Mapping – also die Beleuchtung von Oberflächen mithilfe von Projektoren - bzw. andere Formate grundsätzlich als geeignete Alternativen zu einem Feuerwerk an. Allerdings ist Video Mapping eine sehr künstlerische Form der Bespielung mit Licht und Musik, die aufgrund der recht kleinen bespielten Fläche (in der Regel eine Fassadenwand) auch nur eine begrenzte Anzahl an interessierten Menschen erreichen kann. Um einen vergleichbar großen Personenkreis wie bei einem Feuerwerk zu erreichen, müssten für die Straßenparty mehrere Stationen mit Video Mapping in der Innenstadt geschaffen werden, um im Rahmen des reichhaltigen Bühnenprogramms ausreichend Aufmerksamkeit für diese Besonderheit zu erreichen. Nur so würde es gelingen, den vielen Besuchern des Stadtfestes die Möglichkeit dieses Vergnügens zu bieten. Die ist aber allein aus finanziellen Gründen mit dem vorhandenen Budget nicht umsetzbar. Eine professionelle Installierung durch einen Mediengestalter an mehreren Orten/Fassaden wird mindestens 11.000 € kosten.

 

Auch eine Drohnen- Show, dabei fliegen mehrere intelligente Flugroboter mithilfe sensibler Sensorik und feinster Abstimmung perfekte Choreografien und zeichnen dabei Bilder in den Himmel, wäre eine beeindruckende Alternative und auch in Rheine umsetzbar. Die Kosten würden sich allerdings auf ca. 30.000 € belaufen.

Eine Lasershow – bereits organisiert durch den Verein Rheine.Tourismus.Veranstaltungen (RTV) beim Emszauber 2019 – kann von vorne sehr gut und seitlich noch einigermaßen wahrgenommen werden, so dass auch hier das Publikum teilweise begrenzt wäre. Sie wäre dennoch „grundsätzlich“ geeignet, die zu erwartenden Kosten belaufen sich auf rd. 10.000 €.

 

Eine Licht -/Laser-/Wasser-Show im Bereich der Ems, z. B. zwischen der Nepomukbrücke und der Dinoysiusbrücke könnte - inklusive musikalischer Untermalung - umgesetzt werden und damit einem breiteren Publikum zugänglich sein als die Lasershow, würde aber ab 12.000 € kosten.

 

Verantwortlich geplant und durchgeführt wird die Straßenparty von RTV. Da der Verein lediglich einen jährlichen Personalkostenzuschuss von der Stadt Rheine erhält, der die tatsächlichen Personalaufwendungen nicht abdeckt, ist für jede Veranstaltung mindestens die vollständige Kostendeckung ein absolutes Muss für den Verein.

 

Die dargestellten Alternativen sind im Vergleich zum Feuerwerk mindestens drei- bzw. mehrfach höher. Somit wären zusätzliche Finanzmittel nötig, um eine dieser Alternativen durchzuführen. Da das Einwerben von Sponsorengeldern immer schwieriger wird und auch das „Standgeld“ für die Getränke- und Imbissstände nicht mehr erhöht werden kann, scheitert eine Umsetzung aus finanziellen Gründen. Bereits in der Vergangenheit war es nach Auskunft von RTV sehr schwierig, die Straßenparty kostendeckend zu organisieren.

 

Da auch eine Umsetzung über die Jugendkunstschule mittelfristig an den nicht vorhandenen technischen Voraussetzungen scheitert, schlägt die Verwaltung vor, auf Videomapping bzw. weitere Alternativen für die Straßenparty auf absehbare Zeit zu verzichten.

 

Da nach erfolgter Prüfung nun aus Sicht der Verwaltung kein vergleichbares Angebot gemacht werden kann, wird noch einmal auf die ausführliche Begründung der Verwaltungsvorlage 268/20 verwiesen.

In der damaligen Beratung zum Thema Feuerwerksverbot in der Ratssitzung am 23. Juni 2020 ist die Verwaltung dafür eingetreten, die Straßenparty vom Verbot eines Feuerwerkes auszunehmen. Dieser Vorschlag wurde damals mehrheitlich abgelehnt.

 

Der damaligen Begründung ist zu entnehmen, dass es beim Feuerwerk allenfalls um eine mögliche Feinstaubbelastung geht und nicht um den Schutz des Klimas. Die Feinstaubbelastung bei einem Höhenfeuerwerk dürfte im Vergleich zu vielen anderen Feinstaubquellen am Boden (z.B. Autoreifenabrieb) aber zu vernachlässigen sein und nicht zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen. Die Details und die Bewertung des Umweltbundesamtes können der Vorlage 268/20 entnommen werden. An dieser Bewertung hat sich aus Sicht der Verwaltung nichts geändert, so dass das Abbrennen eines ca. 15 Minuten dauernden Feuerwerkes anlässlich der Rheiner Straßenparty vertretbar ist. Es handelt sich immerhin um eine jahrzehnte alte Traditionsveranstaltung.

 

Aus Sicht der Verwaltung würde ohne Feuerwerk ein Höhepunkt der Straßenparty, das viele Menschen in die Innenstadt lockt, fehlen.