Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Liste der geprüften Hundeauslaufflächen zur Kenntnis.

2.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt, auf den Flächen im Salinenpark und im Walshagenpark jeweils einen Auslauf für Hunde einzurichten.

 

 

 


Begründung:

 

Zur Begründung der Notwendigkeit von Hundeauslaufflächen wird auf die Vorlage 479/21 verwiesen. In dieser wurden von der Verwaltung drei „zentrale“ Flächen für mögliche Standorte für Hundeauslaufflächen vorgeschlagen. Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz am 06.10.2021 gab es keine Einigung. Die Verwaltung wurde beauftragt, die bisherigen sowie weitere Flächen (erneut) zu betrachten und Vorschläge zu machen.

 

Die in der Anlage aufgeführten Flächen wurden auf Geeignetheit überprüft. Insgesamt ergab diese Prüfung 5 potentiell geeignete Flächen (grün eingefärbt) sowie 26 nicht geeignete Flächen (rot eingefärbt). Die Flächen Nr. 9 (Stadtpark), Nr. 18 (Salinenpark) sowie Nr. 21 (Walshagenpark) bieten die Möglichkeit einer zügigen Umsetzung. Der Bereich am Georg-Elser-Ring (Nr. 14) ist grundsätzlich als Hundeauslauffläche denkbar, hier würde jedoch eine schallschutztechnische Stellungnahme mit ggf. entsprechenden Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Die Fläche Ohner Weg/Berbomstiege ist sicherlich mittelfristig als Hundeauslauffläche geeignet. Hierfür sind aber umfangreiche bauliche Maßnahmen erforderlich. Zum einen ist eine geeignete Zugänglichkeit zu schaffen und zum anderen sind dort keine Stellplätze vorhanden. Zudem handelt es sich bei dieser Fläche um eine Ausgleichsfläche. Bei der Errichtung einer Hundeauslaufwiese wäre dieser Ausgleich an anderer, geeigneter Stelle nachzuweisen. Die Verwaltung empfiehlt daher nach wie vor, zunächst mit den integrierten Flächen in bestehenden Parkanlagen für die Stellplätze vorhanden sind zu starten und Erfahrungen zu sammeln.

 

Ebenfalls wurde die Verwaltung aufgefordert zu überprüfen, ob eine Einzäunung unter anderem mit einem mobilen Zaun (Schafzaun) möglich und sinnvoll ist. Mit einem Schafzaun wird eine Fläche temporär abgesteckt, um die Schafherde zusammenzuhalten und einen Ausbruch der Tiere zu verhindern. Da das Geflecht aus einem Netz besteht, ist diese Art der Einzäunung u. a. wegen möglichem Vandalismus für eine dauerhafte Einzäunung nicht geeignet. Eine günstige Alternative bietet ggf. ein Wildgatterzaun. Die Höhe des Zauns sollte sich an der Faustregel „Zaunhöhe = Widerristhöhe Hund x 3“ orientieren. Für große Hunde ergibt sich damit als Anhaltspunkt eine Zaunhöhe von bis zu 1,80 m. Für kleine Rassen reicht eine Höhe von 1,20 m.

 

 

 

 

 

Gesamtkosten

 

Die Kosten für die jeweilige Hundeauslauffläche hängen davon ab, an welcher Stelle sie eingerichtet werden soll. Zudem spielt bei der Einzäunung die gewünschte Höhe (zwischen 1,20 m und 1,80 m) eine Rolle. Bei einer Höhe von 1,80 m betragen die Kosten je Rolle Wildgatterzaun (ca. 50 lfdm.) mindestens 200,00 €. Hinzu kommen Kosten für erforderliche Pfosten, mindestens eine Schleuse im Eingangsbereich sowie für den Arbeitsaufwand.

Auf Grundlage der Vorlage 479/21 sind für die drei Maßnahme ohne Einzäunung im Haushaltsplan 2022 bislang Mittel in Höhe von 5.000 € eingeplant worden.

In diesem Betrag sind die Herstellungskosten für eine Umzäunung bislang noch nicht berücksichtigt worden. Die Höhe der Herstellungskosten hängt von der jeweiligen Fläche ab. Bei einer Umsetzung auf der Fläche im Walshagenpark würden die Kosten für Schilder, Hundekotbeutelspender, Abfalleimer, Einzäunung, Tore, Schleuse, Pfähle und Arbeitslohn geschätzt bei 8.000 € brutto liegen. Bei einer Umsetzung der Maßnahme in 2022 müssten dann überplanmäßig entsprechende Mittel bereitgestellt werden. Dabei wird die genaue Fläche im Walshagenpark mit dem Walshagenparkverein abgestimmt und eingezäunt.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Die Einrichtung der Hundeauslaufflächen hat keine negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz. Bis auf die Aufstellung der genannten leichten Zäune, Schilder und Hundekotbeutelspender werden keine weitergehenden Maßnahmen durchgeführt. Zudem werden, aufgrund der vorhandenen Infrastruktur, keine zusätzlichen Flächen für die Schaffung von Stellplätzen versiegelt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Tabelle_Hundeauslaufflächen

Anlage 2: Bevergerner_Str

Anlage 3: Georg-Elser-Ring

Anlage 4: Ohner_Weg

Anlage 5: Salinenpark

Anlage 6: Walshagenpark