Betreff
Antrag SG Elte:
Umwandlung Tennenplatz
Vorlage
072/22
Aktenzeichen
BM - BdB - 0.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss genehmigt der SG Elte e. V. den förderunschädlichen vorzeitigen Beginn der Maßnahme „Umwandlung des Fußball-Tennenplatzes in eine Rasenplatzanlage“.

 


Begründung:

 

§  Die SG Elte hat am 24. Januar 2022 den als Anlage beigefügten Förderantrag zur Umwandlung ihres Tennenplatzes in einen Rasenplatz gestellt.

 

§  Aufgrund der Kürze der Zeit liegen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht alle Informationen vor, um eine abschließende Bewertung vornehmen zu können. Von einer grundsätzlichen Förderfähigkeit der Maßnahme kann aber ausgegangen werden.

 

§  Der Verein hat alle Voraussetzungen geschaffen, um unmittelbar mit der Maßnahme beginnen zu können. Die Bindungsfrist der Angebote besteht aufgrund der aktuell stark schwankenden Materialpreise nur für einen begrenzten Zeitraum.

 

§  Da die nächste Sportausschusssitzung, in der dann über die Förderung beraten werden kann, erst im Juni stattfinden wird, bittet der Verein um Genehmigung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns.

 

§  Nach den Sportförderrichtlinien ist die Genehmigung eines förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns in unaufschiebbaren Fällen möglich. Mit der Genehmigung ist keine Förderzusage verbunden.

 


Anlage:       Antrag SG Elte Umwandlung Tennenplatz