Umwandlung Tennenplatz
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss genehmigt der SG Elte e. V. den
förderunschädlichen vorzeitigen Beginn der Maßnahme „Umwandlung des
Fußball-Tennenplatzes in eine Rasenplatzanlage“.
Begründung:
§ Die SG Elte
hat am 24. Januar 2022 den als Anlage beigefügten Förderantrag zur Umwandlung
ihres Tennenplatzes in einen Rasenplatz gestellt.
§ Aufgrund der
Kürze der Zeit liegen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht alle
Informationen vor, um eine abschließende Bewertung vornehmen zu können. Von
einer grundsätzlichen Förderfähigkeit der Maßnahme kann aber ausgegangen
werden.
§ Der Verein
hat alle Voraussetzungen geschaffen, um unmittelbar mit der Maßnahme beginnen
zu können. Die Bindungsfrist der Angebote besteht aufgrund der aktuell stark
schwankenden Materialpreise nur für einen begrenzten Zeitraum.
§ Da die
nächste Sportausschusssitzung, in der dann über die Förderung beraten werden
kann, erst im Juni stattfinden wird, bittet der Verein um Genehmigung eines
förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns.
§ Nach den
Sportförderrichtlinien ist die Genehmigung eines förderungsunschädlichen
vorzeitigen Baubeginns in unaufschiebbaren Fällen möglich. Mit der Genehmigung
ist keine Förderzusage verbunden.
Anlage: Antrag SG Elte Umwandlung Tennenplatz