Betreff
Veröffentlichung Starkregengefahrenkarten
Vorlage
075/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Betriebsausschuss stimmt der Absicht der Betriebsleitung zu, die Starkregengefahrenkarten für das Stadtgebiet Rheine unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen zu veröffentlichen.

 


Begründung:

Es wird Bezug genommen auf den Beschluss zur BA-Vorlage 431/21 der Sitzung vom 21.09.2021. Die Vorlage und der Referent Herr Dr. Rohlfing, Planungsgemeinschaft PFI, Hannover, beschrieben verschiedene Arten von Starkregen und deren Auswirkungen, erklärten Begriffe und erläuterten die Maßnahmen, die nach den Starkregenereignissen der letzten Jahre in Rheine von der TBR veranlasst wurden. Zudem wurde deutlich, dass neben den Maßnahmen der TBR insbesondere auch die Eigentümer/innen privater Immobilien Vorsorgemaßnahmen ergreifen müssen.

Um die Gefährdungsgebiete für die Bewohner/innen Rheines zu verdeutlichen, wurde eine rechnergestützte Überflutungsbetrachtung für das gesamte Stadtgebiet durchgeführt. Das Ergebnis der Überflutungsbetrachtung wird in einer Starkregengefahrenkarte abgebildet, die zeigt, wo Niederschlagswasser im Starkregenfall zu Überflutungen führt und Schäden verursachen kann. In der stadtweiten Starkregengefahrenkarte werden mit einer Wiederkehrhäufigkeit von 50 Jahren (s. u. a. Schaubildindex 6) die durch einen Starkregen eintretenden Wasserstände im Gelände dargestellt (s. Anlage: Teilauszug OT Mesum).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Anhand der Starkregengefahrenkarte können Eigentümer/innen in Rheine gut feststellen, ob sie ggf. von Starkregenüberflutungen betroffen sind. Dazu müssen die Karten veröffentlicht werden. Sodann könnten Interessierte mit der ´Straße/Hausnummer´ oder über eine Zoom-Funktion in die digitale Starkregenkarte gehen. Die Karte wird zudem mit einer Beschreibung erläutert. Die Starkregengefahrenkarte soll im Mai 2022 auf der TBR-Homepage interaktiv zu Verfügung gestellt werden. Über Schutzmaßnahmen wird heute bereits auf der TBR Homepage unteranderem mithilfe eines erklärenden Videos informiert.

Die Veröffentlichung von Starkregengefahrenkartenkarten kann Auswirkungen auf Immobilienwerte in den von Überflutung betroffenen Gebieten haben, ist jedoch auch vor dem Hintergrund des bestehenden Informationsrechts zu beurteilen. Unter Abwägung der Informationspflicht der Kommunen und des Datenschutzes empfiehlt die Kommunal-Agentur NRW die Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten im Internet. Die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, z. B. hinsichtlich Auflösung und Maßstab der veröffentlichten Karten, sind einzuhalten.

Versicherungstechnische Auswirkungen sind von der Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten nicht zu erwarten, da Versicherungen schon seit Jahrzehnten im Rahmen interner Risikoabschätzung für z. B. Elementarversicherung eigene bundesweite Karten mit Einteilung in ´ZÜRS-Zonen´ nutzen. ZÜRS bezeichnet das Zonierungssystem für Überschwemmungsrisiko und die Einschätzung von Umweltrisiken in verschiedenen Regionen. Das System wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entwickelt, um eine Gefahreneinschätzung für Gebäude festzulegen.

Weiterhin wurden vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) mit Schreiben vom 29.10.2021 die vom Bundesamt für Kartografie und Geodäsie (BKG) erstellten Starkregenhinweiskarten in NRW veröffentlicht. Sie liefern wichtige Ergänzungen zu den z. T. in Kommunen und Kreisen vorliegenden lokalen Starkregengefahrenkarten. Das MULNV weist jedoch drauf hin, dass die vor Ort aufgestellten Karten genauer und entsprechend vorzuziehen sind.

(Quelle: https://www.lanuv.nrw.de/klima/klimaanpassung-in-nrw/fis-klimaanpassung-nordrhein-westfalen/hochwasserschutz/parameter#c17876)

Etwaige Auswirkungen auf Grundstücks- und Immobilienwerte wären somit durch die Veröffentlichung der NRW-weiten Karten bereits eigetreten. Der Vorteil der von den TBR bereitgestellten Karten ist deren höhere Genauigkeit. Während die landesweiten Karten auf Basis von Befliegungsdaten erstellt wurden, basieren die Starkregengefahrenkarten der TBR auf Basis von Laserscandaten der öffentlichen Flächen mit einer hohen Genauigkeit von ± 3 cm. Zudem ist die hydraulische Abflussleistung des Kanalnetzes in die Berechnung eingeflossen.

Da keine wesentlichen versicherungstechnischen oder immobilienwertbeeinflussenden Auswirkungen durch die Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten zu erwarten sind, beabsichtigt die TBR, insbesondere zur Steigerung der Eigenvorsorge, die Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten.

 

 


 

 

Anlage 1: Starkregengefahrenkarte Rheine-Mesum