Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Betriebsausschuss stimmt der Absicht der Betriebsleitung zu,
die Starkregengefahrenkarten für das Stadtgebiet Rheine unter Einhaltung
datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen zu veröffentlichen.
Begründung:
Es wird
Bezug genommen auf den Beschluss zur BA-Vorlage 431/21 der Sitzung vom
21.09.2021. Die Vorlage und der Referent Herr Dr. Rohlfing,
Planungsgemeinschaft PFI, Hannover, beschrieben verschiedene Arten von
Starkregen und deren Auswirkungen, erklärten Begriffe und erläuterten die
Maßnahmen, die nach den Starkregenereignissen der letzten Jahre in Rheine von
der TBR veranlasst wurden. Zudem wurde deutlich, dass neben den Maßnahmen der
TBR insbesondere auch die Eigentümer/innen privater Immobilien
Vorsorgemaßnahmen ergreifen müssen.
Um die
Gefährdungsgebiete für die Bewohner/innen Rheines zu verdeutlichen, wurde eine
rechnergestützte Überflutungsbetrachtung
für das gesamte Stadtgebiet durchgeführt. Das Ergebnis der Überflutungsbetrachtung
wird in einer Starkregengefahrenkarte abgebildet, die zeigt, wo
Niederschlagswasser im Starkregenfall zu Überflutungen führt und Schäden
verursachen kann. In der stadtweiten Starkregengefahrenkarte werden mit einer
Wiederkehrhäufigkeit von 50 Jahren (s. u. a. Schaubildindex 6) die durch einen
Starkregen eintretenden Wasserstände im Gelände dargestellt (s. Anlage:
Teilauszug OT Mesum).
Anhand der
Starkregengefahrenkarte können Eigentümer/innen in Rheine gut feststellen, ob
sie ggf. von Starkregenüberflutungen betroffen sind. Dazu müssen die Karten
veröffentlicht werden. Sodann könnten Interessierte mit der ´Straße/Hausnummer´
oder über eine Zoom-Funktion in die digitale Starkregenkarte gehen. Die Karte
wird zudem mit einer Beschreibung erläutert. Die Starkregengefahrenkarte soll
im Mai 2022 auf der TBR-Homepage interaktiv zu Verfügung gestellt werden. Über
Schutzmaßnahmen wird heute bereits auf der TBR Homepage unteranderem mithilfe
eines erklärenden Videos informiert.
Die
Veröffentlichung von Starkregengefahrenkartenkarten kann Auswirkungen auf
Immobilienwerte in den von Überflutung betroffenen Gebieten haben, ist jedoch
auch vor dem Hintergrund des bestehenden Informationsrechts zu beurteilen.
Unter Abwägung der Informationspflicht der Kommunen und des Datenschutzes
empfiehlt die Kommunal-Agentur NRW die Veröffentlichung der
Starkregengefahrenkarten im Internet. Die datenschutzrechtlichen
Rahmenbedingungen, z. B. hinsichtlich Auflösung und Maßstab der
veröffentlichten Karten, sind einzuhalten.
Versicherungstechnische
Auswirkungen sind von der Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten nicht
zu erwarten, da Versicherungen schon seit Jahrzehnten im Rahmen interner
Risikoabschätzung für z. B. Elementarversicherung eigene bundesweite Karten mit
Einteilung in ´ZÜRS-Zonen´ nutzen. ZÜRS
bezeichnet das Zonierungssystem für Überschwemmungsrisiko und die Einschätzung von Umweltrisiken in verschiedenen
Regionen. Das System wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
(GDV) entwickelt, um eine Gefahreneinschätzung für Gebäude festzulegen.
Weiterhin wurden vom Ministerium für Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
(MULNV) mit Schreiben vom 29.10.2021 die vom Bundesamt für Kartografie und
Geodäsie (BKG) erstellten Starkregenhinweiskarten in NRW veröffentlicht. Sie
liefern wichtige Ergänzungen zu den z. T. in Kommunen und Kreisen vorliegenden
lokalen Starkregengefahrenkarten. Das MULNV weist jedoch drauf hin, dass die
vor Ort aufgestellten Karten genauer und entsprechend vorzuziehen sind.
Etwaige
Auswirkungen auf Grundstücks- und Immobilienwerte wären somit durch die
Veröffentlichung der NRW-weiten Karten bereits eigetreten. Der Vorteil der von
den TBR bereitgestellten Karten ist deren höhere Genauigkeit. Während die
landesweiten Karten auf Basis von Befliegungsdaten erstellt wurden, basieren
die Starkregengefahrenkarten der TBR auf Basis von Laserscandaten der
öffentlichen Flächen mit einer hohen Genauigkeit von ± 3 cm. Zudem ist die
hydraulische Abflussleistung des Kanalnetzes in die Berechnung eingeflossen.
Da keine
wesentlichen versicherungstechnischen oder immobilienwertbeeinflussenden
Auswirkungen durch die Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten zu
erwarten sind, beabsichtigt die TBR, insbesondere zur Steigerung der
Eigenvorsorge, die Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten.
Anlage 1: Starkregengefahrenkarte Rheine-Mesum