Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung
wird ermächtigt, die erforderlichen Maßnahmen für eine vorübergehende Betreuung
der Ü3-Kinder der Kita „Am Feldrain“ in den Räumlichkeiten der Overbergschule
durchzuführen und die dafür notwendigen Investitionen zu tätigen.
Begründung:
Die sich noch im
Bau befindliche Kita des Trägers educcare „Am Feldrain“ wird nicht rechtzeitig
zum Start des Kindergartenjahres (01.08.2022) fertiggestellt sein. Nach
jetzigem Baufortschritt ist mit einer Fertigstellung und somit Start des Kindergartenbetriebs
zum 01.11./01.12.2022 zu rechnen.
In dem Umfeld
dieser Kita besteht eine extrem hohe Nachfrage an Betreuungsplätzen. Vor allem
aufgrund der nochmaligen Erweiterung des Neubau-Gebietes „Eschendorfer Aue“ ist
ein deutlicher Zuzug von vor allem jungen Familien in diesem Stadtteil zu
verzeichnen, von denen viele auf einen Kita-Platz für ihre Kinder angewiesen
sind. Die umliegenden Kindergärten sind bereits an der Grenze ihrer Kapazitäten
und können die angemeldeten educcare-Kinder nicht auffangen.
Um zumindest den
in dieser Kita angemeldeten Ü3-Kindern eine Betreuung bieten zu können, wurde
nach geeigneten Räumlichkeiten für einen vorübergehenden Kita-Betrieb gesucht.
Nach Auswertung der Anmeldungen in diesem Stadtteil sind voraussichtlich ca. 20
Ü3-Kinder betroffen.
Die in der
Nachbarschaft liegende Overbergschule hat aufgrund des Auszugs der
Paul-Gerhard-Schule freie Kapazitäten im 1. OG. Die Schulverwaltung hat sich
bereit erklärt, diese Etage für eine vorübergehende Betreuung der Kindergartenkinder
zur Verfügung zu stellen.
Nach einem mit den
Verantwortlichen von educcare durchgeführten Ortstermin an der Schule kann sich
der Träger in den Räumlichkeiten der Schule einen Notbetrieb bis zur
Fertigstellung des Kita-Gebäudes vorstellen. Das Landesjugendamt hat
coronabedingt von einer Teilnahme an diesem Termin Abstand genommen. Das LJA
wurde inzwischen gebeten, eine Betriebserlaubnis in Aussicht zu stellen.
Um die
Anforderungen einer Betriebserlaubnis für einen vorübergehenden Kindergartenbetrieb
für Ü3-Kinder zu erfüllen, sind noch wenige, aber notwendige
Gestaltungsmaßnahmen notwendig. Hierzu gehört u. a. die Einfriedung eines Teils
des Außengeländes für Spielzwecke.
Um den
Rechtsanspruch der Ü3-Kinder auf einen Kita-Platz erfüllen zu können, ist die
Stadt Rheine auf den Betrieb der educcare-Kita in der Overbergschule
angewiesen.
Notwendige, jedoch
überschaubaren Investitionsmaßnahmen stehen gegebenenfalls kostenaufwendige
Klageverfahren durch Eltern gegenüber.
Somit sollten die
nötigen Ausgaben durch die Stadt Rheine getragen werden.
Die Mittel für
investive Einrichtungskosten dafür sind im Haushaltsbudget des Produktes 2102
veranschlagt.
Die beabsichtigte
Nutzung ist mit der freien Waldorfschule abgestimmt.