Betreff
Nutzung Räumlichkeiten der Overbergschule für vorübergehende Kita-Betreuung
Vorlage
083/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Maßnahmen für eine vorübergehende Betreuung der Ü3-Kinder der Kita „Am Feldrain“ in den Räumlichkeiten der Overbergschule durchzuführen und die dafür notwendigen Investitionen zu tätigen.

 


Begründung:

 

Die sich noch im Bau befindliche Kita des Trägers educcare „Am Feldrain“ wird nicht rechtzeitig zum Start des Kindergartenjahres (01.08.2022) fertiggestellt sein. Nach jetzigem Baufortschritt ist mit einer Fertigstellung und somit Start des Kindergartenbetriebs zum 01.11./01.12.2022 zu rechnen.

 

In dem Umfeld dieser Kita besteht eine extrem hohe Nachfrage an Betreuungsplätzen. Vor allem aufgrund der nochmaligen Erweiterung des Neubau-Gebietes „Eschendorfer Aue“ ist ein deutlicher Zuzug von vor allem jungen Familien in diesem Stadtteil zu verzeichnen, von denen viele auf einen Kita-Platz für ihre Kinder angewiesen sind. Die umliegenden Kindergärten sind bereits an der Grenze ihrer Kapazitäten und können die angemeldeten educcare-Kinder nicht auffangen.

 

Um zumindest den in dieser Kita angemeldeten Ü3-Kindern eine Betreuung bieten zu können, wurde nach geeigneten Räumlichkeiten für einen vorübergehenden Kita-Betrieb gesucht. Nach Auswertung der Anmeldungen in diesem Stadtteil sind voraussichtlich ca. 20 Ü3-Kinder betroffen.

 

Die in der Nachbarschaft liegende Overbergschule hat aufgrund des Auszugs der Paul-Gerhard-Schule freie Kapazitäten im 1. OG. Die Schulverwaltung hat sich bereit erklärt, diese Etage für eine vorübergehende Betreuung der Kindergartenkinder zur Verfügung zu stellen.

 

Nach einem mit den Verantwortlichen von educcare durchgeführten Ortstermin an der Schule kann sich der Träger in den Räumlichkeiten der Schule einen Notbetrieb bis zur Fertigstellung des Kita-Gebäudes vorstellen. Das Landesjugendamt hat coronabedingt von einer Teilnahme an diesem Termin Abstand genommen. Das LJA wurde inzwischen gebeten, eine Betriebserlaubnis in Aussicht zu stellen.

 

Um die Anforderungen einer Betriebserlaubnis für einen vorübergehenden Kindergartenbetrieb für Ü3-Kinder zu erfüllen, sind noch wenige, aber notwendige Gestaltungsmaßnahmen notwendig. Hierzu gehört u. a. die Einfriedung eines Teils des Außengeländes für Spielzwecke.

 

Um den Rechtsanspruch der Ü3-Kinder auf einen Kita-Platz erfüllen zu können, ist die Stadt Rheine auf den Betrieb der educcare-Kita in der Overbergschule angewiesen.

Notwendige, jedoch überschaubaren Investitionsmaßnahmen stehen gegebenenfalls kostenaufwendige Klageverfahren durch Eltern gegenüber.

 

Somit sollten die nötigen Ausgaben durch die Stadt Rheine getragen werden.

Die Mittel für investive Einrichtungskosten dafür sind im Haushaltsbudget des Produktes 2102 veranschlagt.

 

Die beabsichtigte Nutzung ist mit der freien Waldorfschule abgestimmt.