Betreff
Antrag zum frühzeitigen Einsatz von Schulsozialarbeiter/-innen an Grundschulen & Jahresplanung 2022 der Koordinationsstelle Schulsozialarbeit
Vorlage
084/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

1)      Der Schulausschuss nimmt die Jahresplanung der Koordinationsstelle Schulsozialarbeit zur Kenntnis.

2)      Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zum Antrag der Stadtschulpflegschaft Rheine zum frühzeitigen Einsatz von Schulsozialarbeitern/-innen an Grundschulen zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

Zu 1) Jahresplanung der Koordinationsstelle Schulsozialarbeit

 

Folgende Jahresplanung ist im Bereich der Koordinationsstelle Schulsozialarbeit für 2022 angedacht:

 

Zeitraum

Inhalt

03. Januar

Start der neuen Schulsozialarbeiter*innen (MSB)

03. Januar

Start BuT-Schulsozialarbeit in Grundschulen (Kreis Steinfurt)

Januar / Februar

Gespräche Schulleitungen und Team Schulsozialarbeit zur Verwendung der Mittel „Aufholen nach Corona“ 2022

31. Januar

Start Konzeptentwicklung des Projekts „Lernen in Gemeinschaft“

Februar

Verwendungsnachweis „Aufholen nach Corona“ 2021

März

Austauschtreffen Schulsozialarbeit in Rheine (weiterführende Schulen)

März

Start Evaluation

22. März

Schulausschuss      

Ø  Antrag zum frühzeitigen Einsatz von Schulsozialarbeiter/-innen an Grundschulen & Jahresplanung Koordinationsstelle Schulsozialarbeit

April

Start der Bestands- und Bedarfsermittlung in den verbleibenden weiterführenden Schulen

Ø  Elsa-Brändström Realschule, Kopernikus-Gymnasium, Gymnasium Dionysianum, Emsland-Gymnasium

April

Start der Schulsozialarbeit an der Elsa-Brändström-Realschule

Mai

Arbeitsgruppentreffen mit Kooperationspartnern „Lernen in Gemeinschaft“

14. Juni

Schulausschuss

Ø  Zwischenbericht Evaluation

Ø  Konzept „Lernen in Gemeinschaft“

August

Start der Bestands- und Bedarfsermittlung in den Grundschulen

September

Start des Pilotprojekts „Lernen in Gemeinschaft“

17. November

Schulausschuss

Ø  Konzept für die Haushaltsplanberatungen

Dezember

Abrechnung Aufholen nach Corona 2022

Dezember

Abrechnung BuT-Schulsozialarbeit

 

Zu 2) Antrag der Stadtschulpflegschaft Rheine zum frühzeitigen Einsatz von Schulsozialarbeitern/-innen an Grundschulen

 

Wie der Jahresplanung der Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit zu entnehmen ist, beginnt die Bestands- und Bedarfsermittlung im Bereich der Schulsozialarbeit in den Grundschulen der Stadt Rheine mit Beginn des Schuljahres 2022/2023. Im verbleibenden Schuljahr 2021/2022 werden die bisher ermittelten Handlungsziele der Bestands- und Bedarfsermittlung in den weiterführenden Schulen des gemeinsamen Lernens auf den Weg gebracht und die Bestands- und Bedarfsermittlung an den verbleibenden weiterführenden Schulen fortgeführt.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die konzeptionellen und finanziellen Rahmenbedingungen zur Förderung von Schulsozialarbeit ab dem Jahr 2022 neugestaltet. Die bislang zu 50 % landesgeförderte BuT-Schulsozialarbeit geht in der allgemeinen Schulsozialarbeit auf und wird keine flächendeckende Betreuung der Schulen im Kreis Steinfurt mehr ermöglichen. Der Kreis Steinfurt hat daraufhin entschieden, die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel im Bereich der weiterführenden Schulen einzusetzen und dort die integrierten Systeme, Hauptschulen und Schulen des gemeinsamen Lernens mit Schulsozialarbeit auszustatten. In Rheine betrifft dies die Euregio Gesamtschule, die Nelson-Mandela-Schule und die Alexander von Humboldt Schule. Zusätzlich stellt der Kreis Steinfurt Mittel zur Verfügung um die nicht bedachten Schulen mit einer Basisversorgung im Bereich der BuT-Beratung weiterhin zu versorgen.

 

Für Projekte des sozialen Lernens werden den Grundschulen im Jahr 2022 aus dem Schulträgerbudget des Aktionsprogramms „Extra-Geld“ finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

 

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bestands- und Bedarfsermittlungen an allen Schulen der Stadt Rheine soll langfristig gesehen ein Gesamtkonzept für die Schulsozialarbeit in den Schulen der Stadt Rheine entwickelt und politisch beschlossen werden. Die Anregungen aus dem Antrag werden daher im Rahmen der Bestands- und Bedarfsermittlung an den Grundschulen mit berücksichtigt.

 

 


Anlage:

 

Antrag zum frühzeitigen Einsatz von Schulsozialarbeiter/-innen an Grundschulen der Stadtschulpflegschaft