Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis.
Begründung:
Gemäß § 22 KomHVO ist dem Rat eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen vorzulegen.
Übertragungen für Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen belasten das neue (folgende) Haushaltsjahr. Bei einer Übertragung führen sie zu Erhöhungen der beschlossenen Aufwands- und Auszahlungspositionen im entsprechenden Haushaltsjahr. Daraus folgt, dass Verbesserungen des Ergebnis- bzw. Finanzplanes im abgelaufenen Jahr dann grundsätzlich Verschlechterungen im neuen Haushaltsjahr gegenüberstehen.
In der Anlage sind die gebildeten Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2021 aufgeführt.
Anlagen:
Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen aus dem Ergebnisplan 2021
Anlage 2: Ermächtigungsübertragungen aus dem Finanzplan 2021