Betreff
Bestellung einer stellv. Schriftführung für den Schulausschuss
Vorlage
087/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO Herrn Frank Wolf zum stellvertretenden Schriftführer.


Begründung:

Gem. § 58 Abs. 7 GO ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen.

 

Nach § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO werden die Schriftführer*innen vom Ausschuss bestellt. Die Bestellung hat zu Beginn der Sitzung zu erfolgen, damit die Protokollierung von Anfang an sichergestellt ist.

 

Sollen Bedienstete der Stadtverwaltung bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Benehmen mit dem Bürgermeister.