Beschlussvorschlag
der Antragsteller:
Die Fraktion Bürger für Rheine
(BfR) beantragt, das Ortseingangsschild an der Salzbergener Straße zu
versetzen. Die neue Positionierung des Ortseingangsschildes soll im Bereich der
von Straßen NRW geplanten Querungshilfe an der Hohen Allee erfolgen.
der Verwaltung:
Der Rat der Stadt
Rheine nimmt zur Kenntnis, dass die Straßenverkehrsbehörde dem Antrag, die
Ortstafel zur geplanten Überschreithilfe im Bereich „Hohe Allee“ zu versetzen,
nicht entspricht.
Begründung:
Begründung
Antragsteller:
Auf den als
Anlage beigefügten Antrag der Fraktion Bürger für Rheine (BfR) vom 07.02.2022
wird verwiesen.
Begründung
Verwaltung:
Das Versetzen
der Ortstafel ist wegen des fehlenden Bebauungszusammenhanges gemäß § 42
Abs. 2 StVO nicht zulässig. Diese Rechtsauffassung wird auch von der
übergeordneten Behörde, dem Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt, geteilt.
Anlage:
Antrag der Fraktion Bürger für Rheine (BfR) vom 07.02.2022