Betreff
Besetzung der Stadtteilbeiräte
Vorlage
108/22
Aktenzeichen
BdB - dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1. Der Rat der Stadt Rheine wählt für die Dauer der Wahlzeit des Rates
   Frau Laura Hüsing, Bauerschaftsstraße 139, 48432 Rheine,
   als neues Mitglied für den Stadtteilbeirat Hauenhorst/Catenhorn

2. Der Rat der Stadt Rheine wählt Herrn Stefan van Dijk als bisheriges Mitglied im Statteil-
    beirat Bentlage/Wadelheim/Wietesch/Schleupe mit sofortiger Wirkung ab. Eine Nachfolge
    wird nicht benannt.


Begründung:

 

zu 1: Gemäß den Verfahrensregelungen für die Stadtteilbeiräte der Stadt Rheine besteht jeder Stadtteilbeirat aus zwölf stimmberechtigten Mitgliedern.

 

Der Stadtteilbeirat Hauenhorst/Catenhorn besteht zurzeit lediglich aus 4 Mitgliedern. Eine Reserveliste für mögliche Nachrücker/innen existiert nicht. Frau Hüsing hat sich erfreulicherweise für die Mitwirkung im Stadtteilbeirat gemeldet.

 

zu 2: Herr van Dijk wurde bei der Neubesetzung für den Stadtteilbeirat Bentlage/Wadelheim/Wietesch/Schleupe vom Rat der Stadt Rheine gewählt. Er hat weder an der konstituierenden Sitzung (24.11.2021) noch an der Folgesitzung am 05.01.2022 teilgenommen. Die Einladungen wurden rechtzeitig über die von ihm übermittelten Kontaktdaten übersandt.
Alle Versuche der Kontaktaufnahme über die Vorsitzende, Frau Klein, sowie das Büro des Bürgermeisters, verliefen leider erfolglos.

Daraufhin hat die Verwaltung im Einvernehmen mit Frau Klein Herrn van Dijk Ende Januar 2022 angeschrieben und  bis zum 18. Februar 2022 um Information gebeten, ob er an einer Mitarbeit im Stadtteilbeirat interessiert ist. Er wurde mit diesem Schreiben in Kenntnis gesetzt, dass bei ausbleibender Rückmeldung beabsichtigt ist, ihn als stimmberechtigtes Mitglied aus dem Stadtteil abzuberufen.

Da Herr van Dijk auch auf dieses Schreiben nicht reagiert hat, wird seine Abberufung vorgeschlagen.

Der Stadtteilbeirat Bentlage/Wadelheim/Wietesch/Schleupe besteht dann noch aus 8 stimmberechtigten Mitgliedern. Da eine Reserveliste nicht besteht, ist eine Folgebesetzung im Nachrücksystem aktuell nicht möglich.