VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB hat vom 02. Mai 2007 bis einschließlich 04. Juni 2007 stattgefunden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beteiligt, d.h. insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert.
Über die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Satzungsbeschluss zu fassen.
Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3). Sie ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Abwägungskontrolle mit zu beschließen.
Ausschnitte aus dem Entwurf der Bebauungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2).
Gegenstand des 16. Änderungsverfahrens ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Umgestaltung des City-Hauses, insbesondere soll ein neuer Eingangsbereich geschaffen, die Passage zwischen Bahnhofstraße und „Gelber Passage“ geschlossen und das erdgeschossige Ladenlokal vergrößert werden. Darüber hinaus wird die sog. Gelbe Passage planungsrechtlich gesichert.
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
I.      Beratung der Stellungnahmen
1.     Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
         i.V.m.
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
2.     Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
        Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
2.1Â Â Â Energie- und
Wasserversorgung Rheine GmbH; 48427 Rheine
         Stellungnahme vom 4. Juni 2007
Inhalt:
„zu der o.g.
Änderung des Bebauungsplanes haben wir folgende Änderung vorzubringen:
Hinweis zur
Löschwasserversorgung:
Die
Sicherstellung der Löschwasserversorgung erfolgt im Rahmen, des der Stadt
Rheine vorliegendem Entwurf zur Vereinbarung „über die Bereitstellung von
Löschwasser durch das leitungsgebundene Wasserversorgungssystem der EWR“.
Stellungnahmen zum Grundschutz erfolgen durch die Feuerwehr der Stadt Rheine.“
Abwägung und Abwägungsbeschluss:
Es wird festgestellt, dass die Begründung zur 16. Änderung des Bebauungsplanes den entsprechenden Passus über die Vereinbarung zur Löschwasserbereitstellung bereits enthält. Auch eine Aussage der Feuerwehr zum Grundschutz ist bereits in der Begründung enthalten.
2.2Â Â Â Sonstige
Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II.    Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses
         "Planung
und Umwelt"
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den während der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und bestätigt diese.
III.   Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498)
wird die 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 g, Kennwort: "Westliche Innenstadt", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.