Betreff
Kulturpreis der Stadt Rheine
Vorlage
115/22
Aktenzeichen
BdB-061-dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturpreis der Stadt Rheine wird an

 

___________________________________________________________ verliehen.

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine verleiht seit 1979 für hervorragende kulturelle Leistungen einen Kulturpreis. Letztmalig wurde der Kulturpreis für das Jahr 2018 am 19.02.2019 an das

Autorenteam des Buches „Zapfenstreich – Geschichte(n) aus der Garnisonsstadt Rheine“ und an Bluesnote  Blues Initiative Rheine e.V. verliehen.

 

Auf Grund der Corona-Pandemie und der durch die CoronaSchVo NRW festgelegten Kontaktbeschränkungen wurde in den folgenden Jahren auf eine Ausschreibung und Verleihung verzichtet. Die jetzt in Kraft tretenden „Lockerungen“ rechtfertigen eine Verleihung in einem angemessenen Rahmen.

 

Die Verleihung des Kulturpreises erfolgt auf Grundlage der vom Haupt-, Digital- und Finanzausschuss am 02.03.2021 beschlossenen Richtlinie. Nach dieser Richtlinie entscheidet der Kulturausschuss der Stadt Rheine über die Vergabe. Die Entscheidung wird durch eine Jury vorbereitet.

Die Jury setzt sich zusammen aus:

·         dem/der Vorsitzende/n des Kulturausschusses

·         je einem Mitglied der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen

·         drei von der Verwaltung benannten Personen, die über Kenntnisse des kulturellen
Lebens in der Stadt Rheine verfügen.

 

Die Jury tagt unmittelbar vor der Sitzung des Kulturausschusses. Die Jurysitzung ist nichtöffentlich. Der Kulturausschuss wird in der Sitzung über den Vorschlag der Jury unterrichtet.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Richtlinien zur Verleihung des Kulturpreises der Stadt Rheine

Anlage 2: Übersicht aller Kulturpreisträger der Stadt Rheine

Nichtöffentlich Anlage 3: Kurzübersicht der bis zum 28.02.2022 eingegangenen Vorschläge

Nichtöffentlich Anlage 4: Alle bis 28.02.2022 eingegangenen Vorschläge