Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.220, Kennwort: "Ems-Einkaufszentrum", der Stadt Rheine I. Beratung der Stellungnahmen 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägeröffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB II. Offenlegungsbeschluss
Vorlage
286/07
Aktenzeichen
P 5.1 - wod
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

 

Im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 220 soll für das bereits planungsrechtlich zulässige Parkhaus auf dem Gelände des eec der Bau eines Daches über dem obersten Parkdeck gesichert werden.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB zur öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, hat vom 02. Mai 2007 bis einschließlich 24. Mai 2007 stattgefunden. Es wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Aus der Öffentlichkeit sind keine Anregungen zu den Änderungsinhalten vorgetragen worden.

 

Eine frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB war nicht erforderlich, da von den Änderungsinhalten keine Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange betroffen sind.

 

Da insgesamt keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind, ist nunmehr der Offenlegungsbeschluss zu fassen.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 8).

Eine Übersicht zum Bebauungsplan (Anlage 1) die geänderten textlichen Festsetzungen (Anlagen 2 und 3) Höhenschnitte (Anlage 4 und 5), Ansicht (Anlage 6) und ein Systemschnitt (Anlage 7) für das Parkhaus liegen ebenfalls bei.

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

         i.V.m § 13 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

         öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von den Änderungsinhalten nicht betroffen sind und deshalb nicht beteiligt worden sind.

 

 

II.     Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 220, Kennwort: "Ems-Einkaufszentrum", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Gegen diese Bebauungsplanänderung ist ein Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der o.g. Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.