Betreff
Einrichtung von Elternhaltestellen
Vorlage
044/22/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss der Stadt Rheine beschließt die Einrichtung einer Elternhaltestelle für die Michaelschule in der Beethovenstraße.


Begründung:

 

Diese Vorlage wurde inhaltsgleich im Bau- und Mobilitätsausschuss beraten. Die Fertigung einer Ergänzungsvorlage erfolgte lediglich, um den Schulausschuss in die Beratungsfolge aufzunehmen.

 

Aufgrund des politischen Beschlusses der gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses sowie des Bau- und Mobilitätsausschusses wurde für die, aufgrund der Verkehrslage besonders betroffenen Schulen:

-          Michaelschule

-          Neubau Elsa-Brändström-Realschule

geprüft, ob und ggf. an welcher Stelle die Einrichtung von Elternhaltestellen (sogenannten „Kiss & Ride“ Haltestellen) zur Verkehrssicherheit der Schülerinnen und Schüler beitragen.

 

Das Verkehrskonzept für die Realschule wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert betrachtet.

 

Für die Michaelschule wurde eine umfassende Bewertung vorgenommen:

 

Am 14. Oktober 2021 fand hierzu ein Treffen beteiligter Abteilungen der städtischen Verwaltung und externer Experten unter Zugrundelegung nachfolgender Kriterien statt:

 

 

1.)    Beschlussvorlage 418/21 vom 9.9.2021

Bei der Einrichtung von Elternhaltestellen muss sichergestellt sein, dass dadurch keine neuen Verkehrsprobleme erzeugt werden. Bei der Suche nach geeigneten Standorten sollten deshalb folgende Empfehlungen beachtet werden:

-        Entzerrung der Hol- und Bringverkehre durch Verlagerung auf mehrere Standorte

-        Einhaltung einer Mindestentfernung von 250 m zur Schule

-        Vermeidung zusätzlicher Fahrwege (in Wohngebieten)

-        Prüfung auf potenzielle Probleme bzw. auf gefährliche Fahrmanöver

-        Berücksichtigung der rechtlichen Aspekte (StVO-Konformität)

 

 

2.)    Kriterienkatalog (Checkliste) des ADAC Leitfaden „Das Elterntaxi an Grundschulen“

-        s. folgende Übersicht

 

A.      Grundsätzliche Hinweise:

Von allen Beteiligten wurde der Hinweis gegeben, dass die Bezeichnung “Kiss & Ride” nicht für alle Verkehrsteilnehmer eine aufschlussgebende Bezeichnung für die Einrichtung von Haltestellen für Elterntaxis ist. Um Klarheit herbeizuführen und die Akzeptanz der übrigen Verkehrsteilnehmer herbeizuführen, wird der Begriff von “Bring- und Abholzonen” – bzw. “Elternhaltestelle” in jeweiliger Verbindung mit der Nennung der Schule vorgeschlagen.

 

Die Beschilderung müsse StVO-Konform und erklärend erfolgen.

Es wird ein temporäres Halteverbot (7:00 Uhr – 8:00 Uhr sowie 11:30 Uhr – 14:00 Uhr) mit folgendem Hinweisschild vorgeschlagen:

Dieses Hinweisschild wird auch vom ADAC vorgeschlagen. Ein zusätzlicher Hinweis würde die betreffende Schule angeben.

 

B.      Beurteilung der Situation an der Michaelschule:

 

Die beteiligte Dienststelle der Polizei macht darauf aufmerksam, dass für den Schulstandort Michaelschule ein unbedingter und dringender Handlungsbedarf gesehen wird. Es würden dauernd Situationen beobachtet, in denen zur Schule gehende Kinder einer enormen Gefahr ausgesetzt sind. Diese Gefährdungssituationen werden größtenteils von Eltern herbeigeführt, die ihre Kinder mit dem PKW zur Schule bringen und in zweiter Reihe auf der Straße halten und rückwärts aus Hofeinfahrten oder der Feuerwehrzufahrt der Schule über den Gehweg zurücksetzen.

 

Die Situation an der Michaelschule ist besonders kritisch, da diese Schule mitten im Baugebiet liegt und die Seitenstreifen im Bereich Lehmkuhlstraße, Sutrumerstraße, Nienbergstraße und Wagnerstraße durchgängig dicht geparkt sind. Die Parkmöglichkeiten werden insbesondere auch mangels Alternativen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Mathias-Spitals rechtmäßig genutzt. Aufgrund der angespannten Parksituation kommt es darüber hinaus zu verkehrsgefährdenden nicht rechtmäßig abgestellten Fahrzeugen.

 

Der Handlungsbedarf einer gesteuerten Möglichkeit für Eltern, ihre Kinder mit dem PKW zur Michaelschule zu bringen, ohne die eigenen aber auch ohne andere Kinder zu gefährden, wurde festgestellt.

Zunächst wurde nach einem möglichen Standort gesucht. Hierbei wurden drei Ausschlusskriterien definiert:

-          Keine Verkehrsleitung direkt an der Schule vorbei. (Sutrumer Straße und Frankenburgstraße)

-          Entfernung zur Schule ca. 250 m

-          Möglichkeiten zum Ein- und Ausstieg an einer Haltemöglichkeit (-bucht) mit einem breiten Fußweg.

 

 

In dem sich anbietenden Bereich wurden folgende Straßen ausgeschlossen:

 

Frankenburgstraße u. Sutrumer Straße

Verkehrsführung an Schule

Zeppelinstraße

keine Haltemöglichkeiten

Neuenkirchener Straße

zu stark befahren

Lehmkuhlstraße, Wagnerstraße, Nienburgstraße

zu starke Gefährdung durch parkende Autos

Dutumer Straße

Sich anschließender Schulweg würde durch den vorgenannten durch parkende Autos gefährdeten Bereich führen.

Gebiet gegenüberliegend der Zeppelinstraße

Fehlende Straßenquerung u. Verkehrsführung durch Wohngebiete

 

Eine Entzerrung durch mehrere dezentrale Elternhaltestellen scheidet daher aus.

 

An der Beethovenstraße bietet sich auf Höhe der Kreuzung Frankenburgstraße eine längere Haltebucht an, die nach den Feststellungen zu der in Frage kommenden Uhrzeit zu Schulbeginn noch nicht bzw. sehr gering genutzt wird.

 

 

Bei der näheren Betrachtung konnten folgende Kriterien beurteilt werden:

 

Entzerrung der Hol- und Bringverkehre durch Verlagerung auf mehrere Standorte

Ausführungen zuvor beschrieben

L

Einhaltung einer Mindestentfernung von 250 m zur Schule

Der Fußweg beträgt bis zum Eingang in etwa 250 m

J

Vermeidung zusätzlicher Fahrwege (in Wohngebieten)

Die Eltern können entweder über den weiteren Verlauf Beethovenstraße-Dutumer Straße in alle Richtungen abfahren oder bis zum Kreisel und über die Beethovenstraße ohne zu wenden zur Neuenkirchener Straße zurück.

J

Prüfung auf potenzielle Probleme bzw. auf gefährliche Fahrmanöver

Kein Zurücksetzen nötig s.o.

J

Berücksichtigung der rechtlichen Aspekte (StVO-Konformität)

Ein eingeschränktes Halteverbot könnte an der Stelle eingerichtet werden

J

Keine Positionierung im Bereich

-           von Behindertenstellplätzen / Feuerwehrzufahrten / Grundstückszufahrten

-           von Ampeln, Zebrastreifen oder Mittelinseln

-           mit hohem Parkdruck durch Anwohner, Einzelhandel etc.

.

-           mit vielen Einmündungen oder Grundstückszufahrten mit schlechter Einsehbarkeit

Die Zufahrt zum Grundstück Beethovenstraße 101 ist an sich ausgenommen. Ausführungen folgen später

 

In der Mittagszeit ist das gesamte Gebiet für Patientenverkehr des Mathias-Spitals belastet.

Weiter Fußweg der Schüler durch Frankenburgstraße – geringe “Belastung”

J

J

 

K

J

Zulässige Geschwindigkeit (bei Lage der Elternhaltestelle am Fahrbahnrand

50 km/h (geschlossene Ortschaft)

K

Querungsanlage auf dem Weg zur Schule

Fahrbahnverengung direkt am Haupteingang

K

Gehwegbreiten auf dem verbleibenden Weg zur Schule

Annähernd 2,50 m

J

Gehwegbeleuchtung

Beleuchtung entlang des gesamten verbleibenden Weges zur Schule

J

Kfz-Stärke zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr

Mittlere Verkehrsbelastung der Frankenburgstraße

K

Aktuelle Regelung zum Parken und Halten an der geplanten Elternhaltestelle

Parken mit Parkschein möglich

J

Verkehrsführung

Wie zuvor beschrieben durch Kreisel Beethovenstraße/Dutumer Straße Weiterfahrt in alle Richtungen möglich, ohne verkehrsberuhigte Bereiche zu durchfahren

J

Ein- und Ausparken

Vorwärts vom Seitenstreifen

J

Keine Busbucht betroffen

 

J

 

 

In Abwägung der jetzigen unbefriedigenden Situation insbesondere aufgrund der Gefährdungssituation der Schülerinnen und Schüler durch die Elterntaxis und der Gegenüberstellung der sich durch die Einrichtung einer Bring- und Abholzone an diesem Standort ergebenden Vorteile, wird die Einrichtung einer Elternhaltestelle für die Michaelschule am Standort Beethovenstraße empfohlen.

 

 

 

Auswirkungen auf den lokalen Klimaschutz

 

Die Einrichtung der Elternhaltestelle sollte durch gezielte Maßnahmen und zielgruppenspezifische Informationen in Form eines schulischen Mobilitätsmanagements unterstützt werden.

So wird über das Zukunftsnetz Mobilität NRW ein vielfach erprobtes und effektives Instrument „Geh-Spaß statt Elterntaxi“ angeboten, um Kindern einen sicheren und eigenständigen Schulweg zu ermöglichen. Das ganzheitliche Schulwegkonzept besteht aus drei Bausteinen, die infrastrukturelle Maßnahmen mit bewegungsfördernden Programmen für Schulen kombinieren:

 

Auf STREIFZÜGEN helfen Kinder den verantwortlichen Planern der Kommunen, die Gefahren auf dem Schulweg zu identifizieren und zu lösen.

Das VERKEHRSZÄHMER Programm mit Belohnungssystem im Unterricht bestärkt die Kinder gleichzeitig darin, ihre Wege nicht mit dem Auto zurückzulegen.

Der dritte Baustein des Programms zielt auf Eltern ab. Die Kommune richtet zusätzlich ELTERNHALTESTELLEN ein, um gefährliche Hol- und Bringverkehre an den Schulen zu entschärfen und den Kindern so Freiraum zu geben.

 

Wenn mehr Kinder eigenständig und selbstsicher den Schulweg zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegen, fördert das in erster Linie die Gesundheit der Kinder, senkt aber zwangsläufig den CO2-Ausstoss und trägt zum Klimaschutz bei.