Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine nimmt den Bericht zur Entwicklung der Grundwasserqualität in den
Gewinnungsgebieten der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH (EWR) zur
Kenntnis.
Begründung:
Die
Wassergewinnungsanlagen der EWR befinden sich in einem Raum, der sehr intensiv
landwirtschaftlich genutzt wird. Vor allem im Bereich des Münsterländer
Kiessandzuges, in dem sich die Wassergewinnungsgebiete Neuenkirchen, St. Arnold
und Haddorf befinden, können bereits Düngegaben, die der guten
landwirtschaftlichen Praxis entsprechen, auf Grund des geringen Schutz- und
Rückhaltevermögens der hier vertretenen Böden zu einer Nitratbelastung führen,
die bei nachlassender Nitratabbaufähigkeit des Grundwasserleiters zu einem
Überschreiten des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) von 50 mg/l
im geförderten Rohwasser führt.
In 2021 lag in allen Gewinnungsgebieten der
EWR die Nitratkonzentration im Rohwasser der Förderbrunnen weiterhin
unverändert unterhalb des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung. In der
folgenden Tabelle sind die Nitratwerte der einzelnen Gewinnungsgebiete als
Spannbreite der Einzelbrunnen und im Rohmischwasser zusammenfassend
zusammengestellt:
|
St. Arnold I |
St. Arnold II |
Neuen- |
Haddorf |
Hemelter Bach I |
Hemelter Bach II |
Einzel- |
5-15
mg/l |
10-30
mg/l |
10-30
mg/l |
5-22
mg/l |
10-25
mg/l |
<
10 mg/l |
Rohmisch-wasser |
<
10 mg/l |
<
20 mg/l |
15-25
mg/l |
<
10 mg/l |
<
20 mg/l |
<
10mg/l |
Vorfeld-messstellen |
5-30
mg/l |
5-89
mg/l |
5-110
mg/l |
5-171
mg/l |
5-189
mg/l |
Tabelle:
Nitratwerte der Einzelbrunnen, des Rohmischwassers und der Vorfeldmessstellen
2021
Wie der vorstehenden Tabelle zu entnehmen
ist, sind in den Wassereinzugsgebieten der EWR weiterhin
Nitratbelastungsschwerpunkte vorhanden, in denen der Grenzwert der
Trinkwasserverordnung für Nitrat in Höhe von 50 mg/l, gemessen in
Grundwassermessstellen (Vorfeldmessstellen), teils deutlich überschritten wird.
Während sich in den Jahren 2019 und 2020 die Nitratsituation in den
Gewinnungsgebieten der EWR durch die drei in Folge aufgetretenen Trockenjahre
negativ entwickelt hat, konnte im Jahr 2021 dieser negative Trend insgesamt
gebrochen werden.
Im Bereich der Extensivierungsflächen hat
sich in den letzten Jahren vor allem im Wassergewinnungsgebiet Neuenkirchen
bereits deren sehr gute Wirksamkeit zur Reduzierung von Nitrateinträgen
gezeigt. Die Nitratkonzentrationen in den Grundwassermessstellen haben sich
hier wieder deutlich verbessert.
Im Wassergewinnungsgebiet Haddorf konnten in
den Jahren 2019 und 2020 insbesondere in dem besonders kritischen östlich der
Brunnen gelegenen Belastungsschwerpunkt durch die EWR mehrere ehemalige
ackerbaulich genutzte Flächen einer Extensivierung zugeführt werden. Die
Aushagerung der Böden und die Entwicklungen in den Grundwasserschichten sind
langsame Prozesse, die sich erst nach einigen Jahren zeigen. Der von diesen Flächen
ausgehende positive Effekt wird daher erst in den kommenden Jahren sichtbar
werden. Erste Erfolge waren im Jahr 2021 im Abstrom der Haupteintragsflächen im
Sommer bereits zu beobachten. Die weitere Entwicklung der Nitratwerte im
westlichen und östlichen Anstrom zu den Brunnen bleibt weiter genau zu
beobachten.
Auch im Gewinnungsgebiet Hemelter Bach ist
die weitere Entwicklung der Nitrat-Konzentrationen in den Monitoringmessstellen
weiter zu beobachten, da insbesondere im östlichen Teil sehr hohe Nitratwerte
festzustellen sind.
Derzeit vergleichsweise entspannt ist die
Nitratsituation in den Gewinnungsgebieten St. Arnold I und II. Die Bestrebungen
zur Minimierung der organischen Düngereinträge innerhalb der Kooperation
Landwirtschaft/Wasserwirtschaft dürfen aber auch hier nicht nachlassen.
Ein ausreichendes Nitratabbaupotential ist
derzeit in allen Gewinnungsgebieten der EWR noch vorhanden. Die Analyse der
Sekundärparameter des Nitratabbaus zeigt jedoch, dass in einigen Gebieten die
autolitotrophe Denitrifikation, bei der im Boden gebundene Eisendisulfide
(Pyrit, FeS2) mit Nitrat reagieren, bereits herabgesetzt ist und der
Nitratabbau nun vorwiegend nur noch vom heterotrophen Nitratabbau auf Basis von
organischem Kohlenstoff getragen wird. Da diese Nitratabbauprozesse
irreversibel im Boden ablaufen, ist nach dem Aufbrauchen dieser Stoffe im Boden
von einem Anstieg der Nitratkonzentration im Grundwasser auszugehen. Zum Erhalt
des Denitrifikationspotentials sind daher weiterhin Maßnahmen zur Reduzierung der
Nitratauswaschung ins Grundwasser erforderlich.
Die Bestrebungen zur Minimierung der
Nitratauswaschung in den Grundwasserleiter müssen somit fortgesetzt werden. Am
wirkungsvollsten hat sich hierbei die Extensivierung von ackerbaulich genutzten
Flächen in Nitratbelastungsschwerpunkten gezeigt. Über die Kooperation
Landwirtschaft/Wasserwirtschaft wird durch die Fördermaßnahme
Zwischenfruchtanbau und Maisuntersaaten erreicht, dass ein Teil der im Boden
vorhandenen Nährstoffe über den regenreichen Winterzeitraum in der
Zwischenfrucht gebunden werden und somit nicht ins Grundwasser ausgewaschen
werden. In extremen Trockenjahren - wie in den Jahren 2019/2020 - reicht diese
Maßnahme jedoch allein nicht aus, um die gesamten im Boden befindlichen
Nährstoffe zu binden. Am wirkungsvollsten hat sich daher immer noch die
Extensivierung von ackerbaulich genutzten Flächen in den
Nitratbelastungsschwerpunkten gezeigt.
Mit der aktuellen Düngemittelverordnung (DüV) war die Hoffnung
verbunden, dass sich die Nitrateintragssituation in den
Wassergewinnungsgebieten verbessern könnte. Im Laufe des Gesetzgebungsprozesses
zur Revision der DüV kam es jedoch zu einer stetigen Verkleinerung der
nitrataustragsgefährdeten Flächen bzw. der Flächen, auf denen eine verminderte
Düngung zu erfolgen hat. Mit der Aktualisierung der Gebietskulisse zum
01.03.2021 wurden die Flächenanteile der nitratbelasteten Gebiete auf Grundlage
aktueller N-Bilanzdaten nochmals weiter verringert. Die EWR und weitere
Wasserversorgungsunternehmen im Münsterland haben mit der Bezirksregierung
Münster Kontakt aufgenommen, damit deren detaillierte Erkenntnisse zu den
Wassergewinnungsgebieten zukünftig mit in den Gebietsausweisungen
berücksichtigt werden. Hierzu werden von Seiten der EWR für ausgewählte
Messstellen die Analysenergebnisse an die Bezirksregierung weitergeleitet.
Auch die EU-Kommission sieht den Bedarf zur Neuausweisung der
nitratbelasteten Gebiete und hat das Bundesministerium für Umwelt und Landwirtschaft bereits angemahnt, die festgelegten Modellierungen zu
ändern, da sie nicht mit der EU-Nitratrichtlinie konform sind.
Als Anlage ist ein ausführlicher Bericht
über die Entwicklung der Grundwasserqualität in den einzelnen
Gewinnungsgebieten der EWR beigefügt.
Anlage : Bericht zur Entwicklung der Grundwasserqualität in den Gewinnungsgebieten der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH