Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine nimmt die Übersicht über die unerheblichen über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis.
Begründung:
Unerhebliche über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gem. § 83 Abs. 2
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dem Rat zur Kenntnis
zu bringen.
In der Rahmenleitlinie
"Ausführung des Haushaltsplanes" sind unter Punkt 5.2 die
nachstehenden Regelungen für über- und außerplanmäßige Aufwendungen,
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen festgelegt worden:
Auf gesetzlicher oder
vertraglicher Grundlage beruhende über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen
und Verpflichtungsermächtigungen gelten als unerheblich.
Alle übrigen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen
gelten als unerheblich, soweit sie im Einzelfall
· bei einer außerplanmäßigen
Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung nicht mehr als 50.000 €,
· bei einer überplanmäßigen
Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung mit einem Ansatz bis zu
500.000 € nicht mehr als 50.000 € und
· bei einer überplanmäßigen
Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung mit einem Ansatz über
500.000 € höchstens 10 % des Ansatzes, maximal jedoch 150.000 €
betragen.
Über die Leistung über- und
außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen
entscheidet die Fachbereichsleitung, soweit die Deckung der
Mehraufwendungen/-auszahlungen in den eigenen Budgets gewährleistet ist.
Soweit die Deckung der
Mehraufwendungen/-auszahlungen nicht in den Budgets des Fachbereichs realisiert
werden kann, ist die Entscheidung über die Leistung über- und außerplanmäßiger
Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen dem/der Kämmerer/in
vorbehalten.
Die beigefügte Liste enthält
die im Haushaltsjahr 2021 von den Leitungen der Fachbereiche und vom Kämmerer
genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
Anlage:
Übersicht über die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021