Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau und
Mobilitätsausschuss beschließt den Umbau der Gehwege und der Bushaltestellen
und nimmt die Umwandlung / Ummarkierung und Roteinfärbung der vorhandenen
Mehrzweckstreifen zu Radfahrstreifen zur Kenntnis.
Begründung:
A.
Allgemeines
In dem am
31.03.2020 beschlossenen Radverkehrskonzept der Stadt Rheine (Vorlage 053/20)
ist zur Verbesserung und Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs auf der Elter
Straße (L 593), im Abschnitt von der Westfalenstraße bis Dionysiusstraße, die
Umwandlung / Ummarkierung der vorhandenen Mehrzweckstreifen zu Radfahrstreifen
vorgesehen.
Mit der Vorlage
606/21 ist im Bau-und Mobilitätsausschuss der zweite Sachstandsbericht
vorgelegt worden, in dem die bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen
vorgestellt worden sind. Diese Maßnahmenliste wurde vorab am 07.10.2021 im
Arbeitskreis Radverkehr beraten und abgestimmt und vom Bau- und
Mobilitätsausschuss am 24.11.2021 beschlossen (Vorlage 606/21). Auch in dieser
Liste ist die oben erläuterte Maßnahme an der Elter Straße wiederzufinden und
der Prioritätsstufe 1 zugeordnet (RV_E02, RV_34, RV_E03, RV_35).
Die
Gesamt-Maßnahme soll in zwei Bauabschnitten realisiert werden, da hier
unterschiedliche Nutzungsansprüche an den Straßenraum in den jeweiligen
Abschnitten vorliegen:
l. Bauabschnitt:
von Westfalenstraße bis Sandhövelstraße
II. Bauabschnitt:
von Sandhövelstraße bis Dionysiusstraße
Während im 1.
Bauabschnitt, von der Westfalenstraße bis Sandhövelstraße, nur eine geringe
Anzahl an Wohngebäuden vorhanden ist, und der ruhende Verkehr hier eine
untergeordnete Rolle spielt, wird im Abschnitt zwischen der Sandhövelstraße und
der Dionysiusstraße der Mehrzweckstreifen auf Grund der beidseitigen
Wohnbebauung regelmäßig zum Parken genutzt. Daher werden für diesen Abschnitt
noch Querschnittsvarianten ausgearbeitet, die dem Bau- und Mobilitätsausschuss
in einer späteren Sitzung vorgelegt werden.
Mit dieser Vorlage
wird nun der Abschnitt von der Westfalenstraße bis zur Sandhövelstraße zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Die Bearbeitung
dieses Maßnahmenpunktes erfolgte in einer engen Abstimmung mit dem
Baulastträger Straßen NRW.
B.
Bestandssituation
Aktuell können die
beiden vorhandenen Mehrzweckstreifen entlang der Elter Straße als Parkplätze
für Kraftfahrzeuge in Anspruch genommen werden. Dies führt zu regelmäßigen
Konfliktsituationen zwischen den Radfahrenden und anderen Teilnehmer des
motorisierten Kraftfahrzeugverkehrs, da die Radfahrer häufig vom
Mehrzweckstreifen auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Zudem enden die
ausgewiesenen Radwege auf beiden Seiten des Abschnittes ohne weitere Führung
auf den Mehrzweckstreifen, so dass bei zugeparkten Mehrzweckstreifen hier eine
besonders große Gefahrenlage vorhanden ist.
C.
Beschreibung
der Maßnahme
Ziel der Maßnahme
ist es, die Verkehrssicherheit und die Qualität der gut frequentierten
Radwegeverbindung, die Teil des Radwegenetzes NRW ist, zu gewährleisten und zu
optimieren.
Es ist geplant,
den vorhandenen Mehrzweckstreifen beidseitig mit Hilfe der entsprechenden
Beschilderung, Markierung und Roteinfärbung zu einem Radfahrstreifen mit einer
Breite von 1,85 m (inklusive der Breitstrichmarkierung) umzufunktionieren.
Unter
Radfahrstreifen versteht man einen benutzungspflichtigen und mit einem
durchgehenden Breitstrich abgetrennten Sonderfahrstreifen. Der Radfahrstreifen
darf vom Kraftfahrzeugverkehr im Längsverkehr nicht befahren werden. Lediglich
zum Ein- und Abbiegen sowie zum Erreichen von Parkflächen darf dieser unter
Beachtung des Radverkehrs überquert werden. Andere Verkehrsteilnehmer als
Radfahrer dürfen den Radfahrstreifen nicht benutzen. Zudem darf ein
Radfahrstreifen auch nur in derselben Fahrtrichtung befahren werden wie der
angrenzende Fahrstreifen.
Auf Grund der
zurzeit vorhandenen schmalen Gehwegbreiten im Bereich der Elter Straße Haus-Nr.
110 (km 5,247) bis zur Einmündung Timmermanufer (km 5,124), sollen die Gehwege
im Zuge dieser Maßnahme auf beiden Seiten verbreitert werden. Die Bordanlage
wird nach innen versetzt und erneuert. Die heutige Fahrbahn, die momentan
Breiten zwischen 7,00 m und 7,85 m aufweist, soll zwischen den beidseitig
geplanten Radfahrstreifen in diesem Abschnitt auf 6,50 m verengt werden. Die
vorhandenen Breitstriche des jetzigen Mehrzweckstreifens werden demarkiert. Die
geplanten Radfahrstreifen werden beidseitig mit einem Breitstrich in einer
Breite von 1,85 m inklusive der Fahrstreifenbegrenzung markiert und zusätzlich
rot eingefärbt. Die Straßenachse bleibt hierbei bestehen. Lediglich unmittelbar
vor Haus-Nr. 118 a wird, nach Abstimmung mit Straßen NRW, auf Grund der zur
Verfügung stehenden Fläche, der Radfahrstreifen zu Gunsten des Gehweges leicht
eingeengt. Die Breite des Gehweges in diesem Bereich (~ 14,00 m lang) beträgt
dann künftig 1,50 m (bisher 0,85 m). Die vorhandene Bushaltestelle auf der
gegenüberliegenden Fahrbahnseite soll nach den heute gültigen Richtlinien
barrierefrei umgebaut werden.
Auch die
Bushaltestelle hinter der Einmündung Timmermanufer auf der südwestlichen
Fahrbahnseite wird in diesem Zuge barrierefrei umgebaut.
Die
Bushaltestellen im Bereich der Kreuzung Elter Straße / Scharnhorststraße werden
später im Zuge des Kreuzungsumbaus zum Kreisverkehr barrierefrei ausgebaut.
Die geplanten
Radfahrstreifen werden im weiteren Verlauf der Elter Straße bis etwa km 4,430
auf der westlichen Fahrbahnseite und etwa bis km 4,492 auf der östlichen
Fahrbahnseite wie bereits oben beschrieben angelegt. An Einmündungen wird eine
Furtmarkierung (0,50 m Strich/0,20 m Lücke) vorgesehen. Für die Verdeutlichung
der Zweckbestimmung ist in regelmäßigen Abständen von etwa 50,00 m, sowie vor,
hinter und in den Einmündungsbereichen die Markierung des Sinnbildes „Fahrrad“
(Fahrradpiktogramm) vorgesehen.
Der Bereich
zwischen km 4,852 und 4,731 (Kreuzungsbereich Scharnhorststraße/Zufahrt
Lagerplatz) wird in der Planung nicht berücksichtigt, da dieser Bereich
Gegenstand der Planung Kreisverkehr Elter Straße/Scharnhorststraße ist und sich
dann hier die Radführung ändern wird. Daher bleibt in diesem Bereich die
vorhandene Markierung auf beiden Fahrbahnseiten bestehen.
Im Zufahrtsbereich
zum Lagerplatz (km 4,450) ist im vorhandenen Fahrbahnteiler eine
zusätzliche Absenkung/Übergang für
Fußgänger vorgesehen.
D.
Finanzierung
Die Kosten der Maßnahme für diesen Abschnitt belaufen sich auf rd.
200.000 €.
Während die Kosten für die Versetzung der Bordanlagen, Erneuerung der
Gehwegbereiche sowie barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen, die sich
auf rd. 90.000 € belaufen, von der Stadt Rheine zu tragen sind, werden die
Kosten in Höhe von rd. 110.000 € für die Anlegung der beidseitig geplanten
Radfahrstreifen von Straßen NRW übernommen. Hierzu wird eine Vereinbarung
zwischen dem Landesbetrieb Straßen NRW und der Stadt Rheine ausgearbeitet.
Im Budget
53014-08001 und 53014-846 stehen Mittel für die anteiligen Kosten der Stadt
Rheine zur Verfügung.
E.
Auswirkungen
auf den kommunalen Klimaschutz
Durch die Umsetzung
der Maßnahmen kann durch Erhöhung des Radverkehrsanteils ein Beitrag zum
Klimaschutz geleistet werden.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan I. Bauabschnitt
Anlage 2: Ausbauquerschnitt A - A
Anlage 3: Ausbauquerschnitt B - B
Anlage 4: Lageplan Blatt 1
Anlage 5: Lageplan Blatt 2