Betreff
Umsetzung Radverkehrskonzept – Anlegung eines Radfahrstreifens an der Elter Straße (L 593), von Westfalenstraße bis Sandhövelstraße
Vorlage
133/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau und Mobilitätsausschuss beschließt den Umbau der Gehwege und der Bushaltestellen und nimmt die Umwandlung / Ummarkierung und Roteinfärbung der vorhandenen Mehrzweckstreifen zu Radfahrstreifen zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

A.       Allgemeines

 

In dem am 31.03.2020 beschlossenen Radverkehrskonzept der Stadt Rheine (Vorlage 053/20) ist zur Verbesserung und Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs auf der Elter Straße (L 593), im Abschnitt von der Westfalenstraße bis Dionysiusstraße, die Umwandlung / Ummarkierung der vorhandenen Mehrzweckstreifen zu Radfahrstreifen vorgesehen.

 

Mit der Vorlage 606/21 ist im Bau-und Mobilitätsausschuss der zweite Sachstandsbericht vorgelegt worden, in dem die bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen vorgestellt worden sind. Diese Maßnahmenliste wurde vorab am 07.10.2021 im Arbeitskreis Radverkehr beraten und abgestimmt und vom Bau- und Mobilitätsausschuss am 24.11.2021 beschlossen (Vorlage 606/21). Auch in dieser Liste ist die oben erläuterte Maßnahme an der Elter Straße wiederzufinden und der Prioritätsstufe 1 zugeordnet (RV_E02, RV_34, RV_E03, RV_35).

 

Die Gesamt-Maßnahme soll in zwei Bauabschnitten realisiert werden, da hier unterschiedliche Nutzungsansprüche an den Straßenraum in den jeweiligen Abschnitten vorliegen:

 

l. Bauabschnitt: von Westfalenstraße bis Sandhövelstraße

II. Bauabschnitt: von Sandhövelstraße bis Dionysiusstraße

 

Während im 1. Bauabschnitt, von der Westfalenstraße bis Sandhövelstraße, nur eine geringe Anzahl an Wohngebäuden vorhanden ist, und der ruhende Verkehr hier eine untergeordnete Rolle spielt, wird im Abschnitt zwischen der Sandhövelstraße und der Dionysiusstraße der Mehrzweckstreifen auf Grund der beidseitigen Wohnbebauung regelmäßig zum Parken genutzt. Daher werden für diesen Abschnitt noch Querschnittsvarianten ausgearbeitet, die dem Bau- und Mobilitätsausschuss in einer späteren Sitzung vorgelegt werden.

 

Mit dieser Vorlage wird nun der Abschnitt von der Westfalenstraße bis zur Sandhövelstraße zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Bearbeitung dieses Maßnahmenpunktes erfolgte in einer engen Abstimmung mit dem Baulastträger Straßen NRW.

 

 

B.        Bestandssituation

 

Aktuell können die beiden vorhandenen Mehrzweckstreifen entlang der Elter Straße als Parkplätze für Kraftfahrzeuge in Anspruch genommen werden. Dies führt zu regelmäßigen Konfliktsituationen zwischen den Radfahrenden und anderen Teilnehmer des motorisierten Kraftfahrzeugverkehrs, da die Radfahrer häufig vom Mehrzweckstreifen auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Zudem enden die ausgewiesenen Radwege auf beiden Seiten des Abschnittes ohne weitere Führung auf den Mehrzweckstreifen, so dass bei zugeparkten Mehrzweckstreifen hier eine besonders große Gefahrenlage vorhanden ist.

 

 

C.       Beschreibung der Maßnahme

 

Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit und die Qualität der gut frequentierten Radwegeverbindung, die Teil des Radwegenetzes NRW ist, zu gewährleisten und zu optimieren.

 

Es ist geplant, den vorhandenen Mehrzweckstreifen beidseitig mit Hilfe der entsprechenden Beschilderung, Markierung und Roteinfärbung zu einem Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,85 m (inklusive der Breitstrichmarkierung) umzufunktionieren.

 

Unter Radfahrstreifen versteht man einen benutzungspflichtigen und mit einem durchgehenden Breitstrich abgetrennten Sonderfahrstreifen. Der Radfahrstreifen darf vom Kraftfahrzeugverkehr im Längsverkehr nicht befahren werden. Lediglich zum Ein- und Abbiegen sowie zum Erreichen von Parkflächen darf dieser unter Beachtung des Radverkehrs überquert werden. Andere Verkehrsteilnehmer als Radfahrer dürfen den Radfahrstreifen nicht benutzen. Zudem darf ein Radfahrstreifen auch nur in derselben Fahrtrichtung befahren werden wie der angrenzende Fahrstreifen.

 

Auf Grund der zurzeit vorhandenen schmalen Gehwegbreiten im Bereich der Elter Straße Haus-Nr. 110 (km 5,247) bis zur Einmündung Timmermanufer (km 5,124), sollen die Gehwege im Zuge dieser Maßnahme auf beiden Seiten verbreitert werden. Die Bordanlage wird nach innen versetzt und erneuert. Die heutige Fahrbahn, die momentan Breiten zwischen 7,00 m und 7,85 m aufweist, soll zwischen den beidseitig geplanten Radfahrstreifen in diesem Abschnitt auf 6,50 m verengt werden. Die vorhandenen Breitstriche des jetzigen Mehrzweckstreifens werden demarkiert. Die geplanten Radfahrstreifen werden beidseitig mit einem Breitstrich in einer Breite von 1,85 m inklusive der Fahrstreifenbegrenzung markiert und zusätzlich rot eingefärbt. Die Straßenachse bleibt hierbei bestehen. Lediglich unmittelbar vor Haus-Nr. 118 a wird, nach Abstimmung mit Straßen NRW, auf Grund der zur Verfügung stehenden Fläche, der Radfahrstreifen zu Gunsten des Gehweges leicht eingeengt. Die Breite des Gehweges in diesem Bereich (~ 14,00 m lang) beträgt dann künftig 1,50 m (bisher 0,85 m). Die vorhandene Bushaltestelle auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite soll nach den heute gültigen Richtlinien barrierefrei umgebaut werden.

Auch die Bushaltestelle hinter der Einmündung Timmermanufer auf der südwestlichen Fahrbahnseite wird in diesem Zuge barrierefrei umgebaut.

Die Bushaltestellen im Bereich der Kreuzung Elter Straße / Scharnhorststraße werden später im Zuge des Kreuzungsumbaus zum Kreisverkehr barrierefrei ausgebaut.

 

Die geplanten Radfahrstreifen werden im weiteren Verlauf der Elter Straße bis etwa km 4,430 auf der westlichen Fahrbahnseite und etwa bis km 4,492 auf der östlichen Fahrbahnseite wie bereits oben beschrieben angelegt. An Einmündungen wird eine Furtmarkierung (0,50 m Strich/0,20 m Lücke) vorgesehen. Für die Verdeutlichung der Zweckbestimmung ist in regelmäßigen Abständen von etwa 50,00 m, sowie vor, hinter und in den Einmündungsbereichen die Markierung des Sinnbildes „Fahrrad“ (Fahrradpiktogramm) vorgesehen.

Der Bereich zwischen km 4,852 und 4,731 (Kreuzungsbereich Scharnhorststraße/Zufahrt Lagerplatz) wird in der Planung nicht berücksichtigt, da dieser Bereich Gegenstand der Planung Kreisverkehr Elter Straße/Scharnhorststraße ist und sich dann hier die Radführung ändern wird. Daher bleibt in diesem Bereich die vorhandene Markierung auf beiden Fahrbahnseiten bestehen.

Im Zufahrtsbereich zum Lagerplatz (km 4,450) ist im vorhandenen Fahrbahnteiler eine zusätzliche Absenkung/Übergang für Fußgänger vorgesehen.

 

 

D.       Finanzierung

 

Die Kosten der Maßnahme für diesen Abschnitt belaufen sich auf rd. 200.000 €.

 

Während die Kosten für die Versetzung der Bordanlagen, Erneuerung der Gehwegbereiche sowie barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen, die sich auf rd. 90.000 € belaufen, von der Stadt Rheine zu tragen sind, werden die Kosten in Höhe von rd. 110.000 € für die Anlegung der beidseitig geplanten Radfahrstreifen von Straßen NRW übernommen. Hierzu wird eine Vereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßen NRW und der Stadt Rheine ausgearbeitet.

 

Im Budget 53014-08001 und 53014-846 stehen Mittel für die anteiligen Kosten der Stadt Rheine zur Verfügung.

 

 

E.        Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Durch die Umsetzung der Maßnahmen kann durch Erhöhung des Radverkehrsanteils ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersichtsplan I. Bauabschnitt

Anlage 2: Ausbauquerschnitt A - A

Anlage 3: Ausbauquerschnitt B - B

Anlage 4: Lageplan Blatt 1

Anlage 5: Lageplan Blatt 2