Betreff
Ausbringen von E-Tretrollern in der Stadt Rheine und Abschluss einer Qualitätsvereinbarung
Vorlage
136/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss stimmt der Ausbringung von Elektro-Tretrollern in der Stadt Rheine durch Elektro-Tretroller Anbieter auf Basis einer befristeten Qualitätsvereinbarung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufnahme einer entsprechenden Satzungsregelung in die Sondernutzungssatzung vorzubereiten.

 


Begründung:

 

Seit Inkrafttreten der Zulassungsverordnung am 15.06.2019 ist die Teilnahme von E-Tretrollern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr erlaubt. Als Teil der Mikro- und Nahmobilität können E-Tretroller zukünftig ein Baustein zur Bewältigung der sogenannten „letzten Meile“ sein. Es wird erwartet, dass sie insbesondere dazu beitragen, intermodale Wege noch einfacher zurückzulegen und die Unabhängigkeit vom eigenen Auto fördern. Damit haben E-Tretroller das Potenzial, zum Erreichen der umwelt- und klimapolitischen Ziele der Stadt Rheine beizutragen.

 

Mittlerweile gibt es zahlreiche E-Tretroller Anbieter auf dem Markt. In Rheine haben sich bislang zwei Anbieter gemeldet zum einen die „TIER Mobility GmbH“ und zum anderen „Bird rides Europe B.V.“. Von diesen beiden Anbietern zeigt aktuell lediglich TIER ein Interesse, in den lokalen Markt in Rheine einzutreten.

 

Die Möglichkeiten zur Steuerung der Angebote durch die Städte sind derzeit begrenzt. E-Tretroller werden rechtlich im weitesten Sinne wie Fahrräder behandelt. Die Betreiber benötigen daher keine gesonderte Genehmigung zum Start ihres Betriebs durch die Stadt. Im Umkehrschluss kann die Stadt Rheine die Angebote nicht regulieren. Vor dem Hintergrund der bestehenden Rechtslage kann darüber hinaus eine längerfristige rechtssichere Zusammenarbeit mit E-Tretroller-Anbietern nur auf Basis einer Erlaubnis auf Sondernutzung praktiziert werden. Derzeit ist das Satzungsrecht hierfür jedoch noch nicht hinreichend genug ausgestaltet und vom Rat verabschiedet und lässt nur die Regelung zum Abstellen von Gegenständen zu.

 

Der Erhalt eines sauberen und geordneten Stadtbildes sowie die Gewährleistung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum sind im Zusammenhang mit Sharing-Angeboten für E-Tretroller sowohl für die Stadt als auch für die E-Tretroller Anbieter von zentraler Bedeutung.

 

Bis zum Inkrafttreten der durch den federführenden Fachbereich Recht und Ordnung zu erstellenden bzw. ergänzenden Satzungsregelung für die Sondernutzung durch E-Tretroller schließt daher die Stadt Rheine mit den E-Tretroller Anbietern, über bestehende gesetzliche Regelungen hinaus, eine freiwillige Qualitätsvereinbarung. Die Erfahrungen aus diesem Zeitraum können dann auch in die Sondernutzungssatzung für E-Tretroller einfließen. Durch die Gebühren der Sondernutzung für das Abstellen von Gegenständen werden Erträge in Höhe von ca. 6.000 Euro/a generiert.

 

Im Rahmen dieser Vereinbarung auf freiwilliger Basis werden Regelungen zur Zusammenarbeit festgelegt. Beispielsweise ist festgehalten, dass in der Stadt, bei einer maximalen Anzahl von 3 Anbietern jeder Anbieter höchstens 100 E-Tretroller für den Sharing-Betrieb anbieten darf. Zudem wurden Zonen definiert, in denen ein Leih-Ende und somit das Abstellen der Fahrzeuge untersagt ist.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Qualitätsvereinbarung

Anlage 2: Übersicht von Flächen, in den die Beendigung eines Leihvorganges grundsätzlich nicht erlaubt ist.