Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss stimmt der Ausbringung von Elektro-Tretrollern in der Stadt Rheine durch Elektro-Tretroller Anbieter auf Basis einer befristeten Qualitätsvereinbarung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufnahme einer entsprechenden Satzungsregelung in die Sondernutzungssatzung vorzubereiten.
Begründung:
Seit Inkrafttreten
der Zulassungsverordnung am 15.06.2019 ist die Teilnahme von E-Tretrollern und
anderen Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr erlaubt. Als Teil der Mikro-
und Nahmobilität können E-Tretroller zukünftig ein Baustein zur Bewältigung der
sogenannten „letzten Meile“ sein. Es wird erwartet, dass sie insbesondere dazu
beitragen, intermodale Wege noch einfacher zurückzulegen und die Unabhängigkeit
vom eigenen Auto fördern. Damit haben E-Tretroller das Potenzial, zum Erreichen
der umwelt- und klimapolitischen Ziele der Stadt Rheine beizutragen.
Mittlerweile gibt
es zahlreiche E-Tretroller Anbieter auf dem Markt. In Rheine haben sich bislang
zwei Anbieter gemeldet zum einen die „TIER Mobility GmbH“ und zum anderen „Bird
rides Europe B.V.“. Von diesen beiden Anbietern zeigt aktuell lediglich TIER
ein Interesse, in den lokalen Markt in Rheine einzutreten.
Die Möglichkeiten
zur Steuerung der Angebote durch die Städte sind derzeit begrenzt. E-Tretroller
werden rechtlich im weitesten Sinne wie Fahrräder behandelt. Die Betreiber
benötigen daher keine gesonderte Genehmigung zum Start ihres Betriebs durch die
Stadt. Im Umkehrschluss kann die Stadt Rheine die Angebote nicht regulieren.
Vor dem Hintergrund der bestehenden Rechtslage kann darüber hinaus eine
längerfristige rechtssichere Zusammenarbeit mit E-Tretroller-Anbietern nur auf
Basis einer Erlaubnis auf Sondernutzung praktiziert werden. Derzeit ist das
Satzungsrecht hierfür jedoch noch nicht hinreichend genug ausgestaltet und vom
Rat verabschiedet und lässt nur die Regelung zum Abstellen von Gegenständen zu.
Der Erhalt eines
sauberen und geordneten Stadtbildes sowie die Gewährleistung der
Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum sind im Zusammenhang mit
Sharing-Angeboten für E-Tretroller sowohl für die Stadt als auch für die
E-Tretroller Anbieter von zentraler Bedeutung.
Bis zum
Inkrafttreten der durch den federführenden Fachbereich Recht und Ordnung zu
erstellenden bzw. ergänzenden Satzungsregelung für die Sondernutzung durch
E-Tretroller schließt daher die Stadt Rheine mit den E-Tretroller Anbietern,
über bestehende gesetzliche Regelungen hinaus, eine freiwillige
Qualitätsvereinbarung. Die Erfahrungen aus diesem Zeitraum können dann auch in
die Sondernutzungssatzung für E-Tretroller einfließen. Durch die Gebühren der
Sondernutzung für das Abstellen von Gegenständen werden Erträge in Höhe von ca.
6.000 Euro/a generiert.
Im Rahmen dieser
Vereinbarung auf freiwilliger Basis werden Regelungen zur Zusammenarbeit
festgelegt. Beispielsweise ist festgehalten, dass in der Stadt, bei einer
maximalen Anzahl von 3 Anbietern jeder Anbieter höchstens 100 E-Tretroller für
den Sharing-Betrieb anbieten darf. Zudem wurden Zonen definiert, in denen ein
Leih-Ende und somit das Abstellen der Fahrzeuge untersagt ist.
Anlagen:
Anlage 1: Qualitätsvereinbarung
Anlage 2: Übersicht von Flächen, in den die Beendigung eines Leihvorganges grundsätzlich nicht erlaubt ist.