Betreff
Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren
Vorlage
142/22
Aktenzeichen
II.11-kae
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss benennt mit Wirkung vom 01. August 2022 die Kita Kinderland Nienbergstr., Nienbergstr. 79 in 48431 Rheine, und die Kita Kinderland Isselstr., Isselstr. 12 in 48431 Rheine, zum Verbundfamilienzentrum.

 


Begründung:

 

Das Landesjugendamt hat mit Rundschreiben vom 14. März 2022 die örtlichen Jugendämter darüber informiert, in welchen Kommunen ab dem kommenden Kitajahr zusätzliche Familienzentren vom Land NRW gefördert werden. Auch der Stadt Rheine wurde ein weiteres Familienzentrum bewilligt.

 

 

Aufgaben eines Familienzentrums

 

Die Aufgaben eines Familienzentrums werden in § 42 KiBiz wie folgt beschrieben:

 

§ 42 Familienzentren

 

Familienzentren sind Kindertageseinrichtungen, die über die Aufgaben nach diesem Gesetz hinaus insbesondere leicht zugängliche und am Bedarf des Sozialraums orientierte Angebote für die Beratung, Unterstützung und Bildung von Familien vorhalten oder vermitteln. Die Familienzentren haben in besonderer Weise die Aufgabe,

 

(1)   Eltern bei der Förderung ihrer Kinder umfassend zu unterstützen und die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedarfe der Familien im Einzugsgebiet zu berücksichtigen,

(2)   mit verschiedenen Partnern zu kooperieren und familienunterstützende Angebote zu bündeln und zu vernetzen,

(3)   Angebote für Familien im Sozialraum zu öffnen, deren Kinder nicht in der Tageseinrichtung des Familienzentrums betreut werden,

(4)   Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anzubieten, auch solche, die über § 19 hinausgeht, insbesondere sind dies Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter zwischen vier Jahren und Schuleintritt mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, und

(5)   an Präventionsangeboten mitzuwirken, die vor allem auf der Grundlage von Konzepten der örtlichen Jugendhilfeplanung umgesetzt werden.

 

Familienzentren müssen als solche in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen worden sein und ein vom Land anerkanntes Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ haben.

 

Familienzentren können auf der Grundlage eines sozialräumlichen Gesamtkonzeptes auch als Verbund unter Einbeziehung mehrerer Kindertageseinrichtungen oder auch anderer kinder- und familienorientierter Einrichtungen tätig sein.

 


 

 

Die Auswahlentscheidung

 

Die Entscheidung, welche Kindertageseinrichtung zum Familienzentrum qualifiziert wird, muss im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung getroffen. Diese Entscheidung ist schon im Mai 2020 gefallen, als der Jugendhilfeausschuss beim seinerzeitigen Ausbaubeschluss schon eine Rangfolge für den weiteren Ausbau festgelegt hat (vgl. Vorlage-Nr. 160/2020).

 

Der seinerzeitige Beschluss wird mit dem heutigen Beschlussvorschlag für das kommende Kitajahr bestätigt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Das Land NRW fördert Familienzentren ohne Eigenbeteiligung der örtlichen Jugendämter. Für das Kitajahr 2022/23 liegt die Förderung bei 20.371,69 €.