Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeausschuss benennt mit Wirkung vom 01. August 2022 die Kita
Kinderland Nienbergstr., Nienbergstr. 79 in 48431 Rheine, und die Kita
Kinderland Isselstr., Isselstr. 12 in 48431 Rheine, zum Verbundfamilienzentrum.
Begründung:
Das
Landesjugendamt hat mit Rundschreiben vom 14. März 2022 die örtlichen
Jugendämter darüber informiert, in welchen Kommunen ab dem kommenden Kitajahr
zusätzliche Familienzentren vom Land NRW gefördert werden. Auch der Stadt
Rheine wurde ein weiteres Familienzentrum bewilligt.
Aufgaben eines
Familienzentrums
Die Aufgaben eines
Familienzentrums werden in § 42 KiBiz wie folgt beschrieben:
§ 42 Familienzentren
Familienzentren sind
Kindertageseinrichtungen, die über die Aufgaben nach diesem Gesetz hinaus
insbesondere leicht zugängliche und am Bedarf des Sozialraums orientierte
Angebote für die Beratung, Unterstützung und Bildung von Familien vorhalten
oder vermitteln. Die Familienzentren haben in besonderer Weise die Aufgabe,
(1) Eltern
bei der Förderung ihrer Kinder umfassend zu unterstützen und die
unterschiedlichen Lebenslagen und Bedarfe der Familien im Einzugsgebiet zu
berücksichtigen,
(2) mit
verschiedenen Partnern zu kooperieren und familienunterstützende Angebote zu
bündeln und zu vernetzen,
(3) Angebote
für Familien im Sozialraum zu öffnen, deren Kinder nicht in der
Tageseinrichtung des Familienzentrums betreut werden,
(4) Sprachförderung
für Kinder und ihre Familien anzubieten, auch solche, die über § 19 hinausgeht,
insbesondere sind dies Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter zwischen vier
Jahren und Schuleintritt mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, die keine
Kindertageseinrichtung besuchen, und
(5) an
Präventionsangeboten mitzuwirken, die vor allem auf der Grundlage von Konzepten
der örtlichen Jugendhilfeplanung umgesetzt werden.
Familienzentren müssen als solche in die
örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen worden sein und ein vom Land
anerkanntes Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ haben.
Familienzentren können auf der Grundlage
eines sozialräumlichen Gesamtkonzeptes auch als Verbund unter Einbeziehung
mehrerer Kindertageseinrichtungen oder auch anderer kinder- und
familienorientierter Einrichtungen tätig sein.
Die
Auswahlentscheidung
Die Entscheidung,
welche Kindertageseinrichtung zum Familienzentrum qualifiziert wird, muss im
Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung getroffen. Diese Entscheidung ist schon
im Mai 2020 gefallen, als der Jugendhilfeausschuss beim seinerzeitigen Ausbaubeschluss
schon eine Rangfolge für den weiteren Ausbau festgelegt hat (vgl. Vorlage-Nr.
160/2020).
Der seinerzeitige
Beschluss wird mit dem heutigen Beschlussvorschlag für das kommende Kitajahr
bestätigt.
Finanzielle
Auswirkungen
Das Land NRW
fördert Familienzentren ohne Eigenbeteiligung der örtlichen Jugendämter. Für
das Kitajahr 2022/23 liegt die Förderung bei 20.371,69 €.