Betreff
Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 29.03.2022 zur Versetzung des Ortseingangsschilds Salzbergener Straße
Vorlage
151/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hebt seinen am 29.03.2022 mehrheitlich unter Tagesordnungspunkt 6 („Versetzung Ortseingangsschild Salzbergener Straße - Antrag der Fraktion BfR vom 07.02.22“) gefassten Beschluss auf.

 

 


Begründung:

 

Auf die Vorlage 094/22 wird verwiesen.

 

Gemäß § 54 Abs. 2 GO NRW hat der Bürgermeister einen Beschluss des Rates zu beanstanden, sofern dieser das geltende Recht verletzt. Der Bürgermeister ist zur Beanstandung gesetzwidriger Beschlüsse verpflichtet.

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 29. März 2022 u. a. folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Fraktion Bürger für Rheine (BfR) beantragt, das Ortseingangsschild an der Salzbergener Straße zu versetzen. Die neue Positionierung des Ortseingangsschildes soll im Bereich der von Straßen NRW geplanten Querungshilfe an der Hohen Allee erfolgen.

 

Der Beschluss ist gesetzwidrig, da die Sachentscheidung nicht im Zuständigkeitsbereich des Rates liegt.

Es handelt sich vielmehr um eine straßenverkehrsbehördliche Angelegenheit, die in den Entscheidungsbereich und damit in die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde fällt. Die Straßenverkehrsbehörde hat unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften eine Entscheidung zu diesem Sachverhalt getroffen. Eine (anderslautende) Entscheidung des Rates der Stadt Rheine ist somit gesetzwidrig.

 

Den Ratsmitgliedern gegenüber wurde die Beanstandung am 04.04.2022 mitgeteilt.

 

Folgen der Beanstandung:

Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass der Beschluss nicht umgesetzt wird. Sollte der Rat seinen Beschluss bestätigen bzw. nicht aufheben, so hat der Bürgermeister unverzüglich eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde einzuholen. Während dieser Zeit bleibt die aufschiebende Wirkung bestehen.