Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Antrag
Beschlussvorschlag
laut Antrag:
Der Rat beschließt
die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 07.01.2021 in der Passage, in der die
Kostendeckelung auf 65 Mio. € festgelegt wird (Vorl. 537/20).
Ggf. müsste der
Beschluss eines Nachtragshaushaltes auf der nächsten Sitzung des Rates der
Stadt Rheine zur Freigabe, der auf der Sitzung des Planungs- und
Baubegleitender Ausschuss Rathauszentrum am 10.03.2022 von der Stadtverwaltung
bekanntgegebenen neuen Kostenberechnung (Vorlage Nr. 081/22, Anlage 1 220310
Kostenberechnung Stadt Nachbearbeitung Nr. 3), in Höhe von 75,05 Mio. € für die
Maßnahme Umsetzung Rahmenplan Innenstadt – Maßnahme B 5 – Funktionserweiterung,
Neustrukturierung des Rathauszentrums einschließlich neuem Multifunktionssaal
und Stadtbibliothek (5942-005) gefasst werden.
Der Rat bittet die
Verwaltung, die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen des auf der
gleichen Sitzung bekanntgegebenen zeitlichen Verzuges der Baumaßnahme, von momentan
plus 1,5 Monaten, mit in die Kostenberechnungen einzubeziehen. Auch weitere,
der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt bekannten Mehrkosten, die mit einer
Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 % eintreten können, sind der
Kostenberechnung hinzuzufügen.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Rat beschließt
die Planung zur Funktionserweiterung, Neustrukturierung des Rathauszentrums,
einschließlich neuem Multifunktionssaal und Stadtbibliothek, gemäß der bereits
gefassten Einzelbeschlüsse vom 30.06.2021, 15.09.2021 und 10.03.2022 des PBAR
und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
2.
Antrag
Beschlussvorschlag
laut Antrag:
Der Rat beschließt eine lückenlose
Aufklärung seitens der Verwaltung und eine schriftliche Stellungnahme hierzu, wieso nach Bekanntwerden der enormen
Baupreissteigerungen, diese nicht bereits spätestens zur Sitzung des
Planungs- und Baubegleitender Ausschuss Rathauszentrum im September 2021 oder
allerspätestens im November 2021, in
eine neue Kostenberechnung eingearbeitet wurden. Diese neue
Kostenberechnung hätte dann auch problemlos in den Haushalt für das Jahr 2022 und in die mittelfristige Finanzplanung der
Folgejahre eingearbeitet und abgestimmt werden können.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt vor den Antrag
abzulehnen (s. Begründung).
3. Antrag
Beschlussvorschlag
laut Antrag:
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die
Grünen, der Unabhängigen Wählergemeinschaft Rheine (UWG Rheine), der Linken und
der Bürger für Rheine (BfR) beantragen, dass gegenüber den Bürgerinnen und
Bürgern und der weiteren Öffentlichkeit, heute und in Zukunft frühzeitig,
eine offene und transparente Kommunikation, bezüglich der zu erwartenden
Kosten und der Kostenentwicklung
des Projektes
Rathauszentrum, über verschiedenste Medienkanäle durch die Stadtverwaltung
betrieben wird. Hier fordern die Antragsteller eine schonungslose
Aufklärung der
Öffentlichkeit und der politischen Gremien, welche finanziellen Risiken,
beispielsweise im Zuge einer Worst-Case-Betrachtung (schlechtester anzunehmender Fall),
möglicherweise noch zu erwarten sind.
Auch sollen Kostenberechnung
und Kostenentwicklung
insgesamt transparenter
(in
tabellarischer
Form und nicht in
Fließtexten), nachvollziehbarer (mit Quellenangaben, Herleitung von Annahmen, Zeitreihen zur
Nachvollziehbarkeit von Kostenentwicklungen) und in den notwendigen Detailierungsgraden
den politischen Gremien und
der Öffentlichkeit frühzeitig zugänglich gemacht werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt vor den Antrag
abzulehnen (s. Begründung).
Begründung:
Die Originalanträge sowie die Begründung der
antragstellenden Fraktionen sind als Anlage 1 beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag 1:
Der im Rat gefasste Beschluss vom 07.01.2021
lautet im Original
Die Verwaltung wird
beauftragt, hinsichtlich der als Bestandteil der Entwurfsplanung vorgelegten
Kostenberechnung mit dem Ziel einer weiteren Optimierung eine Kostenprüfung
durchzuführen, und dem Bau- und Mobilitätsausschuss nach Vorlage des
Prüfungsergebnisses im ersten Halbjahr 2021 erneut vorzulegen. Das Ergebnis der
Kostenberechnung darf nach der Überarbeitung maximal eine Summe von 65 Mio. EUR
(inklusive Nebenkosten, geschätzte Baukostensteigerung als Bruttokosten)
betragen.
Mit Vorlegen einer Entwurfsplanung im Juni
2021 wurde dieser Beschluss erfüllt. Die Verwaltung und beauftragte Fachplaner
haben die Planung zu Ende gebracht und Einsparungen soweit vorgenommen, dass
eine fachliche, korrekt übliche Kostenschätzung die Summe von 65 Mio. EUR nicht
überschritten hat. Dabei sind alle zu dem Zeitpunkt bekannten Kosten benannt
und die Herleitung der Schätzung für die Baukostensteigerung transparent
gemacht worden. Einer Aufhebung eines Kostendeckels bedarf es deshalb nicht. In
der Sitzung im Juni wurde bereits deutlich gemacht, dass es im Falle einer
höheren Baukostensteigerung auch höhere Kosten geben würde.
Frau
Ischner weist darauf hin, dass das Thema Baukostensteigerung im Moment ein
schwieriges Thema sei und der prozentuale Ansatz vom Statistischen Bundesamt
immer rückwirkend ermittelt werde. Sie erklärt, dass man den Durchschnitt der
Baukostensteigerungen der letzten drei Jahre genommen und somit 4,3 % zugrunde
gelegt habe. Ob dies jetzt ausreiche, könne im Moment niemand sagen (Auszug aus
der Niederschrift vom PBAR, 30.06.2021).
Die extremen Kostensteigerungen des
vergangenen Jahres und die zeitlichen Verzögerungen durch zunehmende
Lieferschwierigkeiten waren zum Zeitpunkt der Berichterstattung im Juni nicht
absehbar.
Die Verwaltung kann darum den politischen
Wunsch einer erneuten politischen Bestätigung, dass trotz der Kostenentwicklung
des Projektes dieses gewollt ist und umgesetzt werden soll, nachvollziehen und
formuliert darum in ihrem Verwaltungsvorschlag diesen Bestätigungsbeschluss.
Dabei wird auf die entsprechenden Beschlüsse aus den Planungs- und
Baubegleitenden Ausschusssitzungen aus Juni 2021 (Vorlage 327/21), September
2021 (Vorlagen 429/21, 419/21 und 430/21) und März 2022 (Vorlage 079/22)
verwiesen. Der Rat bestätigt, dass diese dort beschlossene Planung umgesetzt
werden soll. Eine Kostendeckelung ist damit nicht verbunden. Der Planungs- und
Baubegleitende Ausschuss wird entsprechend der Zuständigkeitsordnung
miteingebunden und wesentliche Planänderungen sind zustimmungspflichtig.
Investitionsmaßnahmen werden
entsprechend § 75 Abs. 6 GO NRW erst veranschlagt, wenn hierfür nach den
Bestimmungen des § 13 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) Baupläne,
Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen und dadurch die
voraussichtlichen Jahresauszahlungen geplant werden können.
Die für die Umsetzung erforderlichen
Mittel sind auf Grundlage der Entwurfsplanungen unter Berücksichtigung der
Auszahlungszeitpunkte mit einem Betrag von 65 Mio. EUR veranschlagt worden. Auf
eine Budgeterhöhung zum endgültigen Haushaltsplan 2022 ist nach den Beratungen
der Vorlage Nr. 555/21 im PBAR am 04.11.2021 verzichtet worden, da zu diesem
Zeitpunkt eine hinreichend verlässliche Kostenschätzung noch nicht absehbar war
und keine aussagekräftigen Preisentwicklungen bezifferbar waren.
Die in der Begründung zum
Fraktionsantragt genannten Hebesatzerhöhungen sind grundsätzlich nur zum
Ausgleich des Ergebnisplanes möglich. Nach den aktuellen Kostenschätzungen
werden für die Realisierung der Maßnahme im Ergebnisplan Aufwendungen in Höhe
von rund 21,5 Mio. EUR benötigt. Diese sind zwischenzeitlich durch Bildung von
Instandhaltungsrückstellungen in den Jahren 2019 bis 2021 vollständig
bereitgestellt worden. Die Deckung aller notwendigen Aufwendungen ist somit
sichergestellt.
Die Inhalte einer Haushaltssatzung
beziehen sich ausschließlich auf das jeweilige Haushaltsjahr und nicht auf die
Folgejahre (vgl. S. 771, 7. Auflage der Handreichung zum Neuen Kommunalen
Finanzmanagement). Mögliche Anpassungsbedarfe in der mittelfristigen Ergebnis-
und Finanzplanung verpflichten daher nicht zum Erlass einer Nachtragssatzung.
Für den Erlass einer Nachtragssatzung ist
dabei grundsätzlich zwischen den Mehrbedarfen im Ergebnisplan und im
Investitionsplan zu unterscheiden. Wie erwähnt, sind die Mehraufwendungen im
Ergebnisplan über die Instandhaltungsrückstellungen vollständig gedeckt.
Im Investitionsplan sind für 2022 Mittel in
Höhe von 19,718 Mio. EUR veranschlagt worden. Durch die Bildung von
Verpflichtungsermächtigungen können die für 2023 bereitgestellten Mittel in
Höhe von 15,369 Mio. EUR bereits für die
Ausschreibungen verwendet werden. Zusätzlich sind durch
Ermächtigungsübertragungen der nicht verausgabten Mittel aus 2021 weitere 9,315
Mio. EUR zur Verfügung gestellt worden. Somit stehen für die Ausschreibung von
investiven Maßnahmen in 2022 insgesamt 44,402 Mio. EUR zur Verfügung. Nach
derzeitigem Stand werden für die Durchführung der Ausschreibungen von
investiven Maßnahmen in 2022 noch zusätzliche Mittel in Höhe von 995 TEUR
benötigt.
Wenn bisher nichtveranschlagte oder
zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen in
einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen
erheblichen Umfang geleistet werden müssen, hat die Gemeinde gemäß § 81 Abs. 2
Nr. 2 GO NRW unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen.
Konkrete Wertvorgaben zur Erheblichkeit
sieht das Gesetz nicht vor und sind in den ortsrechtlichen Bestimmungen der
Stadt Rheine bislang nicht festgelegt worden. In der 7. Auflage der
Handreichung zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement werden sowohl bei den
Gesamtaufwendungen als auch bei den Gesamtauszahlungen Wertgrenzen von 5 % der
jeweiligen Gesamtsumme als maßgeblich angesehen.
In Relation zu den Gesamtauszahlungen
von rund 308,507 Mio. EUR bildet der investive Mehrbedarf von 995 TEUR einen
prozentualen Anteil von 0,32 % des Gesamtbetrages ab und liegt somit deutlich
unter den oben genannten Wertgrenzen. Der Mehrbedarf kann in 2022 überplanmäßig
bereitgestellt werden. Der
Erlass einer Nachtragssatzung gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW ist somit nicht
erforderlich.
Als öffentlicher Auftraggeber unterliegt die Stadt dem Vergaberecht. Nach den Grundzügen des Vergaberechts darf eine Leistung erst ausgeschrieben werden, wenn Vergabe- und Ausschreibungsreife besteht. So darf eine Ausschreibung unter anderem erst dann erfolgen, wenn die erforderlichen Mittel bereitgestellt worden sind. Dieser Grundsatz ist unter anderem in Ziffer 6.8 der Richtlinie für das Vergabewesen der Stadt Rheine fixiert worden.
Wie aus den obigen Ausführungen hervorgeht, sind die Mittel auf Grundlage der bisherigen Kostenschätzungen im Haushaltsplan veranschlagt worden. Aufgrund der obigen Ausführungen können alle erforderlichen Mittel für 2022 bereitgestellt werden.
Die finanziellen Auswirkungen des zeitlichen
Verzugs der Baumaßname von 1,5 Monaten sind in der bisherigen Kostenberechnung
bereits mit einbezogen, sie waren lediglich nicht gesondert ausgewiesen.
Weitere bekannte Mehrkosten, die mit einer
Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 % vorliegen, sind derzeit:
- Ca. 100.000 EUR (Angaben brutto/netto
SRH) Bauleistungsversicherung
(Entscheidung PBAR Juni 2022) - Ca. 7.700 EUR brutto Herstellung
provisorische Rampe Tiefgarage.
Dieses ist eine notwendige Änderung der Verkehrsführung auf Grund der bauabschnittsweisen Sperrungen der Tiefgarage. - Ca. 40.000 EUR brutto Mehrkosten für
Planungsänderungen Bauherr für das Großraumbüro 2.OG RHZ II.
(Entscheidung PBAR Juni 2022) - Ca. 20.000 EUR brutto Mehrkosten für
Planungsänderung „freie Kühlung Server Raum“
(Entscheidung PBAR Juni 2022)
·
Wachdienst (Phase I + II) 160.000
EUR brutto oder Videoüberwachungsanlage (Phase I + II + III)
103.000 EUR brutto (Wird im
weiteren Projektverlauf entschieden)
Eine ausführliche Erläuterung dazu erfolgt
im zuständigen Ausschuss (Planungs- und baubegleitender Ausschuss) im Juni 2022.
Die Verwaltung weist ausdrücklich (wie
bereits in mehreren Sitzungen des PBAR geschehen) darauf hin, dass die
derzeitige Situation auch schon vor dem Ukraine-Krieg sehr unvorhersehbar war
und nicht klar ist, inwieweit sich die Baupreise weiter nach oben entwickeln
oder Lieferengpässe zu Bauverzug und damit höheren Kosten führen. Dies ist auch
nicht seriös ermittelbar. Die Verwaltung möchte auch keine hohen Sicherheiten
einplanen (über den bereits gemachten Vorschlag hinaus), da damit der Haushalt
möglicherweise unnötig belastet wird.
Die Verwaltung wird aufgrund der
Unwägbarkeiten – auch für die ausführenden Unternehmen - teilweise mit
Stoffpreisgleitklauseln arbeiten. Ein Teil des Risikos steigender
Materialkosten wird dadurch durch die Stadt Rheine übernommen – dies gilt
natürlich auch im umgekehrten Fall, wenn die Materialkosten sinken. Mit der
Anwendung der Stoffpreisgleitklausel soll zum einen verhindert werden, dass
Baustopps wegen Insolvenzen oder Streitigkeiten entstehen, zum anderen soll
aber auch sichergestellt werden, dass überhaupt Angebote eingehen.
Der damit verbesserte Bauablauf führt aber
auch dazu, dass die tatsächlichen Baukosten nicht mit den
Ausschreibungsergebnissen feststehen, sondern teilweise bis zu drei Jahre
später.
Stellungnahme der Verwaltung zu Antrag 2:
Die Verwaltung hat stets die ihnen
vorliegenden Erkenntnisse unverzüglich weitergegeben, so auch im PBAR am 4.
November 2021 (Vorlage 555/21). Aufgrund der extremen Entwicklung innerhalb von
Wochen (extreme Schwankungen) und der Unklarheit über die Entwicklung konnte
kein konkreter Betrag definiert worden und damit der Haushaltsentwurf nicht
angepasst werden. Haushaltsrechtliche Probleme wurden und werden nicht gesehen
(s.o.). Die im Antrag geforderte lückenlose Aufklärung war damit jederzeit
sichergestellt.
Stellungnahme der Verwaltung zu Antrag 3:
Die Verwaltung hat stets transparent
gearbeitet. Neue gravierende Erkenntnisse werden der Politik und damit auch der
Öffentlichkeit im Planungs- und Baubegleitenden Ausschuss zeitnah präsentiert.
Zusätzlich wurde eine Homepage eingerichtet (Link).
Die Verwaltung und die Fachplaner haben sich
in allen Ausschüssen den Fragen gestellt und diese auch nach ihrem aktuellen
Kenntnisstand beantwortet. Nicht bekannte Sachverhalte können auch nicht
vermittelt werden. Mit derzeit extremen Entwicklungen konnte im Januar und Juni
2021 niemand rechnen.
Darstellungswünschen wurde stets gefolgt.
Sollten Quellenangaben gewünscht werden, werden diese Nachfragen (wie bisher
auch üblich) gerne beantwortet, eine Vorlage ist aber keine wissenschaftliche
Ausarbeitung.
Fazit:
Der Umbau des
Rathauszentrums ist mit erheblichen Kosten verbunden. Aus Sicht der Verwaltung
ist die Durchführung der Maßnahme aber aus folgenden Gründen weiterhin
sinnvoll:
1) Für die Umsetzung der Maßnahme sind bislang Fördermittel in Höhe von 2,02 Mio. EUR bewilligt worden. Ein Teilbetrag der bewilligten Mittel ist bereits ausgezahlt worden. Diese Mittel müssten bei einem Maßnahmenstopp mit Zinsen (5 % über den Basiszinssatz) zurückgezahlt werden. Die restlichen Fördermittel sind bereits beantragt worden und sollen in Kürze bewilligt werden.
2) Für die Umsetzung der Maßnahme sind ab 2021 Planungskosten in Höhe von rund 9,313 Mio. EUR im Haushalt veranschlagt worden. Auf Grundlage dieser Mittelbereitstellung sind bereits verschiedene Planungsbüros zwischenzeitlich beauftragt worden.
3) Die zwingend erforderlichen Sanierungen im Rathauszentrum müssten – dann ohne Gesamtkonzept –durchgeführt werden. Aus wirtschaftlichen und haushaltstechnischen Gründen ist hiervon dringend abzuraten.
4) Die Reduzierung des CO2-Austoßes beläuft sich laut Energiekonzept auf rd. 378 Tonnen (32,5 %) im Vergleich zum Bestand. Ohne energetischen Umbau ist zudem mit deutlich steigenden Energiekosten zu rechnen.
5) Mit dem Umbau des Rathauszentrums ist eine umfangreiche Modernisierung der Stadtbibliothek verbunden. Durch eine Verlagerung von Flächen in das Erdgeschoss des Rathauszentrums II werden vor allem barrierefreie Zugänge geschaffen, die die Attraktivität der Bibliothek weiter steigern wird und allen Interessierten einen uneingeschränkten Zugang zur Bildung ermöglicht. Gleichzeitig würden ausgedehnte Öffnungszeiten zu einer Belebung der Innenstadt beitragen.
Das durch die politischen Gremien bereits beschlossene Bibliothekskonzept könnte nicht umgesetzt werden.
6) Es gibt notarielle Verpflichtungen der Stadt Rheine gegenüber den Teileigentümern zur Wiederherstellung der Ladenlokale. Diese Umsetzung muss erfolgen.
7) Das Hotelgrundstück wurde vom Investor mit der klaren Erwartungshaltung der Ertüchtigung des Rathauszentrums/Bibliothek durch die Stadt Rheine erworben.
8) Die zwingend notwendige Stadtentwicklung am Staelschen Hof würde im Keim erstickt. Der Abwärtstrend würde sich weiter verstärken.
9) Ein Stopp der Umsetzung des Rahmenplans Innenstadt zum jetzigen Zeitpunkt würde bei allen Beteiligten einen deutlichen Vertrauensschaden hinterlassen.
Anlagen:
Anlage: Antrag aufgrund der drohenden Budgetüberschreibung
Rathauszentrum von den Fraktionen BÜNDINS 90/DIE GRÜNEN, UWG RHEINE, DIE LINKE,
BFR