Betreff
Vierteljährlicher Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Rheine nach § 2 Abs. 2 NKF-CIG
Vorlage
156/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Rheine nach § 2 Abs. 2 NKF-CIG zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie folgenden Belastung der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) berichtet der Kämmerer dem für den Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigen Organ vierteljährlich über die finanzielle Lage und über die Entwicklungen. Zuletzt wurde dem Rat am 18.01.2022 (vgl. Vorlage 016/22) berichtet.

 

Der beiliegende Bericht berücksichtigt die aktuelle Situation und die derzeitigen Prognosen für das Haushaltsjahr 2022. Die Ermittlung der Belastungen erfolgt gemäß § 4 Abs. 3 S. 2 NKF-CIG mittels eines Vergleichs der aktuellen Prognosewerte mit den Daten der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung im Haushaltsplan 2020 für das Jahr 2022. Diese Plandaten enthielten noch keine Haushaltsbelastungen aus der COVID-19-Pandemie.

 

Im Haushaltsjahr 2022 sind außerordentliche Erträge in Höhe von 8,526 Mio. EUR eingeplant worden.

 

Nach Berücksichtigung der Prognosewerte zum 31.03.2022 beläuft sich der coronabedingte und somit gemäß NKF-CIG zu isolierende Schaden für das Haushaltsjahr 2022 momentan auf 8,416 Mio. EUR.

 

Im Vergleich zum Planwert 2022 verringern sich die außerordentlichen Erträge um 110 TEUR.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Coronabedingte Belastungen, Stand: 31.03.2022