Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine nimmt den Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Rheine nach
§ 2 Abs. 2 NKF-CIG zur Kenntnis.
Begründung:
Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes
zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie folgenden Belastung der kommunalen
Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz –
NKF-CIG) berichtet der Kämmerer dem für den Beschluss über die Haushaltssatzung
zuständigen Organ vierteljährlich über die finanzielle Lage und über die
Entwicklungen. Zuletzt wurde dem Rat am 18.01.2022 (vgl. Vorlage 016/22)
berichtet.
Der beiliegende Bericht
berücksichtigt die aktuelle Situation und die derzeitigen Prognosen für das
Haushaltsjahr 2022. Die Ermittlung der Belastungen erfolgt gemäß § 4 Abs. 3 S.
2 NKF-CIG mittels eines Vergleichs der aktuellen Prognosewerte mit den Daten
der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung im Haushaltsplan 2020 für das
Jahr 2022. Diese Plandaten enthielten noch keine Haushaltsbelastungen aus der
COVID-19-Pandemie.
Im Haushaltsjahr 2022 sind
außerordentliche Erträge in Höhe von 8,526 Mio. EUR eingeplant worden.
Nach Berücksichtigung der
Prognosewerte zum 31.03.2022 beläuft sich der coronabedingte und somit gemäß
NKF-CIG zu isolierende Schaden für das Haushaltsjahr 2022 momentan auf 8,416
Mio. EUR.
Im Vergleich zum Planwert 2022 verringern sich
die außerordentlichen Erträge um 110 TEUR.
Anlagen:
Anlage 1: Coronabedingte Belastungen, Stand: 31.03.2022